Handbuch des Aktienrechts. Hans-Peter Schwintowski
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Название: Handbuch des Aktienrechts

Автор: Hans-Peter Schwintowski

Издательство: Bookwire

Жанр:

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811443150

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СКАЧАТЬ die Angabe der Firma bzw. des Namens und des Sitzes mit ergänzenden, die Erreichbarkeit sicherstellenden Angaben erforderlich und genügend. Die gesetzlichen Vertreter sind nicht zusätzlich einzutragen.[216] Seit Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes sind die Aktionäre verpflichtet, die für das Aktienregister relevanten Daten mitzuteilen (§ 67 Abs. 1 S. 2 AktG). Außerdem trifft seitdem jeden eingetragenen Aktionär die Pflicht, der AG auf deren Verlangen mitzuteilen, inwieweit ihm die Aktien, als deren Inhaber er eingetragen ist, tatsächlich gehören, und ggf. die für das Aktienregister relevanten Daten zu dem wahren Inhaber zur Verfügung zu stellen (§ 67 Abs. 4 S. 2 AktG); dieser Auskunftsanspruch setzt sich über die gesamte Verwahrkette fort (§ 67 Abs. 4 S. 3 AktG). Gleichzeitig wurde die Möglichkeit geschaffen, durch entspr. Regelungen in der Satzung die grds. zulässige Eintragung von Legitimationsaktionären einzuschränken, bspw. ab bestimmten Beteiligungsschwellen (§ 67 Abs. 1 S. 3 AktG). Die Verletzung der vorstehenden Regelungen wird zum Teil durch entsprechende Stimmverbote (§ 67 Abs. 2 S. 2, 3 AktG) und Ordnungswidrigkeitstatbestände (§ 405 Abs. 2a AktG) sanktioniert.

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