Название: Handbuch Joint Venture
Автор: Torsten Fett
Издательство: Bookwire
Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht
isbn: 9783811441323
isbn:
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Die Schuldenkonsolidierung (Aufrechnung von Forderungen/Verbindlichkeiten zwischen Gemeinschafts- und Partnerunternehmen) ist entsprechend § 302 HGB ebenso anteilig auf Basis der Beteiligungsquote des Partnerunternehmens durchzuführen.
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Die in den Einzelabschlüssen realisierten Zwischenergebnisse für sog. Upstream- bzw. Downstream-Geschäfte zwischen Joint Venture Partner und Gemeinschaftsunternehmen (vgl. dazu oben Rn. 38) sind ebenso quotal zu eliminieren (§§ 310 Abs. 2 i.V.m. 304 HGB).
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In der Konzern-Erfolgsrechnung des Partnerunternehmens werden nur die quotalen Anteile der Aufwendungen und Erträge des Gemeinschaftsunternehmens erfasst; somit wird beim Partnerunternehmen nur ein quotaler Joint Venture Gewinnanteil ausgewiesen. Interne Aufwendungen zwischen Gemeinschaftsunternehmen und Joint Venture Partner werden anteilsmäßig gegeneinander aufgerechnet oder umgegliedert (§§ 310 Abs. 2 i.V.m. 305 HGB). Vom Gemeinschaftsunternehmen an den Joint Venture Partner ausgeschüttete Beteiligungserträge sind zur Vermeidung von Doppelerfassungen vollständig zu eliminieren.
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In der Konzern-Bilanz und Konzern-GuV des Partnerunternehmens sind nach Durchführung der Quotenkonsolidierungsarbeiten die anteiligen Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen und Erträge des Gemeinschaftsunternehmens zusammen mit den entsprechenden Posten der anderen Konzernunternehmen auszuweisen (vgl. DRS 9.19).
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Der wesentliche Unterschied zur Vollkonsolidierung besteht somit in dem bei der Quotenkonsolidierung fehlenden Ausweis der Anteile der anderen Joint Venture Gesellschafter in der Konzernbilanz und Erfolgsrechnung des Partnerunternehmens. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang, dass durch die quotale Einbeziehung von Vermögenswerten und Schulden in den Konzernabschluss des Joint Venture Partners der Eindruck erweckt würde, das Partnerunternehmen könne über diese Vermögenswerte verfügen, obwohl die Verfügungsmacht durch die gemeinschaftliche Führung des Joint Venture faktisch eingeschränkt ist. Darin wird in der IFRS-Rechnungslegung auch eine fehlende Übereinstimmung mit der Definition eines Vermögenswertes als in der „Verfügungsmacht des Unternehmens stehende Ressource“ gesehen.[51] Diese Kritik war eine wesentliche Ursache dafür, die Quotenkonsolidierung im Rahmen der Neufassung des entsprechenden IFRS-Standards abzuschaffen. Dieser Ansicht ist das BilMoG jedoch nicht gefolgt, da gemäß § 310 HGB die Quotenkonsolidierung für die bilanzielle Abbildung von Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss des Partnerunternehmens weiterhin als Wahlrecht verankert ist. Für die Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen in den Konzernabschluss ist die Einheitstheorie (Fiktion der rechtlichen Einheit sämtlicher im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen) meines Erachtens auch nicht zutreffend anwendbar, da ein Gemeinschaftsunternehmen eben gerade dadurch gekennzeichnet ist, dass es durch mehrere voneinander unabhängigen Joint Venture Partnern geführt wird.
4 › II › 4. Bilanzierung von Joint Arrangement in der Internationalen Rechnungslegung
4.1.1 Allgemeine Gründe und Ziele für Neuregelungen
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Im letzten Jahrzehnt gaben die Bilanzskandale um Enron und Worldcom und die daran anschließende Verabschiedung des Sarbanes-Oxley-Acts im Jahr 2002 den entscheidenden Ausschlag für die schrittweise Harmonisierung von IFRS und den amerikanischen Regelungen nach US-GAAP im Rahmen des sog. Konvergenzprojekts.[52] Noch im selben Jahr erfolgte die Festlegung der Konvergenz im sog. Norwalk Agreement. Mit diesem Agreement verpflichteten sich die Accounting Standardsetter Boards IASB und FASB für die Erstellung von hochwertigen, einheitlichen und weltweit einsetzbaren Rechnungslegungsnormen. Für die Erreichung des Hauptziels, der Kompatibilität, vereinbarten die Boards unter anderem die Durchführung von short-term projects. Diese Projekte sollen für die Entfernung von einer Auswahl an bestehenden Unterschieden zwischen den beiden Accounting Standards sorgen.[53] Der neue IFRS 11 „Joint Arrangement“ „stellt das Ergebnis des vom IASB aufgesetzten Projekts „Joint Venture [. . .] dar.“[54] Durch die Angleichung an die US-GAAP Regelung AP 18 „The Equity Method of Accounting for Investments in Common Stock“ wurde mit dem Abschluss des Projekts ein bedeutender Schritt in Richtung Konvergenz vollzogen.[55] Der Schwerpunkt der Änderung der Neuregelung im IFRS 11 liegt in der Abgrenzung und Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen. Der Standard IFRS 11 ersetzt die bisherigen Regelungen in IAS 31 und SIC-13.[56]
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Neben dem Ziel der Konvergenz erfordert die zunehmende Komplexität von Konzernstrukturen aufgrund der Globalisierung eine regelmäßige Angleichung der Vorschriften, um dem im Framework verankerten obersten Ziel der IFRS-Rechnungslegung, entscheidungsnützliche Informationen für die verschiedenen Interessengruppen bereitzustellen, gerecht werden zu können.[57] Primär gelten die Finanzinformationen nach dem IFRS-Framework als entscheidungsnützlich, wenn die Abschlüsse ausschließlich relevante und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Informationen enthalten. Sekundär zählt für einen Nutzen für die Stakeholder Vergleichbarkeit, Nachprüfbarkeit, Zeitnähe und Verständlichkeit. Des Weiteren sollen der Nutzen der Informationen und die damit verbundenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis stehen.[58]
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Der IFRS 11 ist deshalb nur ein Bestandteil von weiteren umfangreichen und durch das IASB ausgeführten Modifikationen im Bereich der internationalen Konzernrechnungslegung. Das im Jahr 2011 veröffentlichte „Consolidation-and-Disclosure-Package“ umfasst zusätzlich zum IFRS 11 die neuen Standards IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ und IFRS 12 „Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen“ sowie die Überarbeitungen der Standards IAS 27 „Konzern- und Einzelabschlüsse“ und IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen“.[59]
4.1.2 Projektspezifische Zielsetzungen
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Vor dem Hintergrund der angestrebten Konvergenz sowie im Speziellen der Anforderung einer besseren Vergleichbarkeit von IFRS Abschlüssen legte das IASB für das Projekt „Joint Venture“ im Wesentlichen zwei projektspezifische Ziele unter Mitwirkung des FASB fest:[60]
Abschaffung der Rechtsformabhängigkeit
Sachverhalte mit ähnlichem wirtschaftlichem Gehalt sollen einheitlich abgebildet werden. Die bilanzielle Behandlung einer gemeinschaftlichen Vereinbarung ausschließlich in Abhängigkeit von der rechtlichen Ausgestaltung der Vereinbarung verhinderte dies bislang.[61]
Abschaffung des Bilanzierungswahlrechts СКАЧАТЬ