Handbuch Joint Venture. Torsten Fett
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Читать онлайн книгу Handbuch Joint Venture - Torsten Fett страница 43

Название: Handbuch Joint Venture

Автор: Torsten Fett

Издательство: Bookwire

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Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811441323

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СКАЧАТЬ einen Verlust, der in Zusammenhang mit der Veräußerung oder einer Liquidation der Beteiligung an der inländischen Joint Venture Kapitalgesellschaft entsteht, keine Änderungen.[40] Es ist keine abweichende gewerbesteuerliche Hinzurechnung der einkommen- bzw. körperschaftsteuerbefreiten Teile des Liquidationserfolges vorgesehen, so dass der steuerpflichtige Teil eines Gewinns bzw. der steuerwirksame Verlust ggf. auch gewerbesteuerlich entsprechend erfasst wird.[41] Dabei ist es ohne Bedeutung, ob es sich beim Joint Venture Partner um ein Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuersubjekt handelt.

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      Bei einem im Ausland ansässigen Joint Venture Partner unterliegen die anteiligen Gewinnausschüttungen aus der inländischen Joint Venture Kapitalgesellschaft nach § 49 Abs. 1 Nr. 5a EStG der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Dabei wird die (Dividenden-)Steuer zunächst in der Form einer Quellensteuer in Höhe 25 % der Gewinnausschüttung (zuzüglich 5,5 % SolZ hierauf) erhoben, womit sie aufgrund von §§ 43 Abs. 1 Nr. 1, 43a Abs. 1 Nr. 1, 50 Abs. 2 EStG als abgegolten gilt. Da der allgemeine Körperschaftsteuersatz in Deutschland 15 % beträgt, werden bei einer Kapitalgesellschaft als ausländischem Joint Venture Partner auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) von diesem einbehaltene Steuern in Höhe von 2/5 nach § 44a Abs. 9 EStG erstattet.

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      3III › 3. Zwischenergebnis

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      Aus steuerlicher Sicht ist wesentlich, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen des Joint Venture Partners auf die Joint Venture Personengesellschaft möglich ist. Ebenfalls wichtig ist die Möglichkeit des unmittelbaren Verlusttransfers von der Joint Venture Personengesellschaft auf die Ebene des Joint Venture Partners.

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      Nachteilig ist einerseits, dass ein Gewinn bei der Beendigung des Joint Venture grundsätzlich besteuert wird. Andererseits wirken sich auch bei der Beendigung des Joint Venture entstehende Verluste auf der Ebene des Joint Venture Partners aus, so dass hier für eine abschließende Aussage die Umstände des jeweiligen Einzelfalls entscheidend sind.

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      Für die Errichtung einer inländischen Joint Venture Gesellschaft als Kapitalgesellschaft spricht neben der Begrenzung der Haftung auf das Grund- bzw. Stammkapital, dass es sich bei einer Kapitalgesellschaft um eine eigenständige juristische Person handelt. Die Kapitalgesellschaft besteht unabhängig von ihrem Gesellschafterbestand, deren Gesellschaftsanteile können im Vergleich zur Personengesellschaft relativ leicht übertragen bzw. veräußert werden.

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      Gegenüber einer inländischen Joint Venture Personengesellschaft ist vorteilhaft, dass Leistungsbeziehungen zwischen Joint Venture Partner und Joint Venture Kapitalgesellschaft steuerlich wirksam vereinbart werden können. Außerdem können Beteiligungserträge unter den Voraussetzungen des § 8b KStG weitgehend steuerfrei vereinnahmt werden bzw. werden im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens nur mit 60 % besteuert. Dies gilt auch hinsichtlich eines möglichen Gewinns bei der Veräußerung der Anteile an der Joint Venture Kapitalgesellschaft.

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      Nachteilig ist, dass bei der Errichtung des Joint Venture Einzelwirtschaftsgüter nicht steuerneutral in eine Joint Venture Kapitalgesellschaft eingebracht werden können und die Berücksichtigung laufender Verluste bzw. von Verlusten bei der Beendigung des Joint Venture beim Joint Venture Partner nur eingeschränkt möglich ist bzw. diese nicht angesetzt werden können.

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      Für eine inländische Kapitalgesellschaft als Joint Venture Gesellschaft bei grenzüberschreitenden СКАЧАТЬ