Название: Handbuch Joint Venture
Автор: Torsten Fett
Издательство: Bookwire
Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht
isbn: 9783811441323
isbn:
12
Neben diesen Hauptkriterien können aus steuerlicher Sicht auch Fragen hinsichtlich möglicher Verkehrsteuern wie insbesondere der Umsatz- und Grunderwerbsteuer relevant sein, darüber hinaus die steuerlichen Konsequenzen von möglichen Um- bzw. Restrukturierungen sowie erbschaft- und schenkungsteuerliche Aspekte.
Weiterhin von Bedeutung sind auch „weiche“ steuerliche Faktoren, insbesondere im Bereich der Tax Compliance.[3] In Planungsüberlegungen einbezogen werden müssen z.B. die Einfachheit der Deklaration, Dokumentationserfordernisse, Möglichkeiten der Vorabverständigung mit der jeweiligen Finanzverwaltung („tax rulings“), die Härte der Kontrollen („tax audits“) und die Planungssicherheit bzw. Verlässlichkeit des jeweiligen Steuerrechts.[4]
13
Weiterhin erfordert die Abrechnung der Leistungsbeziehungen der Joint Venture Partner mit dem Joint Venture Unternehmen für deren steuerliche Anerkennung bei grenzüberschreitendenden Strukturen eine entsprechende Planung und Dokumentation (vgl. § 90 Abs. 3 AO) der Verrechnungspreise bzw. Kostenumlagen. Die Verrechnungspreispolitik kann ein Instrument zur Nutzung des internationalen Steuergefälles darstellen, wobei bei der Festlegung von Verrechnungspreisen regelmäßig die Vorgaben der fremdüblichen Leistungsabrechnung zu beachten sind (sog. „Dealing-at-armʼs-length-Prinzip“ gemäß § 1 Abs. 1 AStG). Da es sich bei der Bestimmung von internationalen Verrechnungspreisen um kein Joint Venture spezifisches Thema handelt, wird diese Problematik in den nachfolgenden Ausführungen nicht weiter vertieft.[5]
14
Grundsätzlich muss bei der Errichtung eines Gemeinschaftsunternehmens darauf geachtet werden, dass im Rahmen möglicher steuerlicher Gestaltungen sowohl die nationalen als auch die internationalen Vorschriften im In- und Ausland beachtet werden und dass keine rechtsmissbräuchlichen – und damit nicht anzuerkennenden – Gestaltungen unterstellt werden können.
15
Normalerweise stehen den Joint Venture Partnern zur Erreichung ihrer steuerlichen Ziele bei der Errichtung eines Gemeinschaftsunternehmens drei wesentliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, nämlich die Wahl
– | des Standorts, |
– | der Rechtsform, |
– | der finanziellen Ausstattung (d.h. Zuführung von Eigenkapital oder Fremdkapital) der Joint Venture Gesellschaft. |
3 › II › 2. Gestaltungsmöglichkeiten
2.1 Wahl des Standorts der Joint Venture Gesellschaft
16
Bei der Wahl des Standorts der Joint Venture Gesellschaft stellt sich aus steuerlicher Sicht die grundsätzliche Frage, ob die Joint Venture Gesellschaft in Deutschland oder im Ausland errichtet werden soll. Um hier eine optimale Entscheidung treffen zu können, müssen für den jeweiligen Einzelfall die steuerlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und ggf. auf internationaler Ebene geklärt werden.
17
Allerdings sind der Wahl eines steueroptimalen Standortes für den Sitz einer Joint Venture Gesellschaft häufig insoweit Grenzen gesetzt, als bei der Errichtung einer Joint Venture Gesellschaft regelmäßig nicht steuerliche Vorgaben bestehen, die der Standortelastizität aufgrund der Besteuerung und somit auch der Steuereffizienz Grenzen setzen. Dabei spielen auch allgemeine Standortkriterien (rechtliche, politische und wirtschaftliche Stabilität des Landes) entsprechend der unternehmerischen Ausrichtung des jeweiligen Joint Venture eine wesentliche Rolle. Aus diesem Grunde kommen als Standort für eine Joint Venture Gesellschaft in der Praxis häufig die Staaten in Betracht, in denen die jeweiligen Joint Venture Gesellschafter ansässig sind bzw. Drittstaaten, in denen das Joint Venture seine Geschäftstätigkeit ausübt. Denkbar ist jedoch auch eine Bündelung der Aktivitäten in einer gemeinsamen Joint Venture Holding in einem steueroptimalen Drittland.[6] Für die Gründung einer deutschen Holdinggesellschaft können hingegen etwaige Compliance-Risiken der im Ausland ansässigen operativen Tochtergesellschaft sprechen (vgl. im Einzelnen 10. Kap. Rn. 74 ff.)
18
Weiterhin richtet sich die Höhe der effektiven Steuerbelastung normalerweise auch danach, wo und in welcher Form das Joint Venture seine tatsächlichen Einkünfte aus steuerlicher Sicht erzielt.[7] Wie bei allen anderen Unternehmensformen ist somit auch beim Joint Venture primär die internationale Allokation der unternehmerischen Aufgaben und Risiken einschließlich einer geeigneten Verrechnungspreispolitik für die Höhe der Steuerquote ausschlaggebend.[8]
2.2 Wahl der Rechtsform der Joint Venture Gesellschaft
СКАЧАТЬ