Handbuch Joint Venture. Torsten Fett
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Название: Handbuch Joint Venture

Автор: Torsten Fett

Издательство: Bookwire

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Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811441323

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      Vogel Equity Joint Ventures und deren Finanzierung, S. 10.

      2 › V. Horizontale und vertikale Joint Venture

      77

      Anmerkungen

       [1]

      Rödder/Hötzel/Mueller-Thuns/Mueller-Thuns Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Einführung, Rn. 7.

       [2]

      Wachter/Reinhard FA Handels- und Gesellschaftsrecht, 2. Teil 12. Kap. Rn. 8.

       [3]

      Vgl. Müller/Hoffmann/Stengel Beck'sches Hdb. PersGes., 2002 § 23, Rn. 16; MünchHdb. GesR/Wirbel Bd. 1, § 28 Rn. 9.

       [4]

      Vgl. Martinek Moderne Vertragstypen III, S. 217.

      2 › VI. Vollfunktions- und Teilfunktions-Joint Venture

      78

      79

      80

      Die Differenzierung ist im Kartellrecht insoweit von Relevanz, als nach europäischem Kartellrecht nur Vollfunktions-Joint Venture einen Zusammenschluss darstellen. Nur bei der Gründung eines Vollfunktions-Joint Venture können die Beteiligten damit sicher sein, dass eine mögliche Verhaltenskoordinierung der Joint Venture Partner im Rahmen der kurzen Fristen des Fusionskontrollverfahrens geprüft wird und nicht im Rahmen eines deutlich aufwändigeren Kartellverfahrens.

      81

      Für das deutsche Kartellrecht hat die Unterscheidung zwischen Vollfunktions- und Teilfunktions-Joint Venture nur insofern Bedeutung, als die der europäischen Fusionskontrolle unterfallenden Vollfunktions-Joint Venture nach deutschem Recht auch nicht am Maßstab des Kartellverbots geprüft werden können. Darüber hinaus kennt das deutsche Kartellrecht eine Unterscheidung zwischen Vollfunktions- und Teilfunktions-Joint Venture nicht. Vergleiche hierzu im Einzelnen die umfassenden Erläuterungen unter 5. Kap. Rn. 61.

      Anmerkungen

       [1]

      Schulte/Pohl Joint Venture Gesellschaften, Rn. 20.

       [2]

      Triebel/Louven/Leistikow M & A, S. 280 Fn. 3; Wachter/Reinhard FA Handels- und Gesellschaftsrecht, 2. Teil 12. Kap. Rn. 8.

       [3]

      Bsp. bei Schulte/Pohl Joint Venture Gesellschaften, Rn. 22.

      2 › VII. Konzentrative und kooperative Joint Venture

      82

      Ebenfalls den kartellrechtlichen Erfordernissen entlehnt ist die Differenzierung zwischen konzentrativen und kooperativen Joint Venture Gesellschaften. Um ein i.S.d. Kartellrechts eher bedenkliches, sog. kooperatives Joint Venture handelt es sich dann, wenn die Joint Venture Gesellschaft dazu dient, das Wettbewerbsverhalten der voneinander unabhängigen Joint Venture Partner, die ihre Gesellschafter sind, zu koordinieren.

      83

      

      84

      Diese Unterscheidung erlangt Bedeutung insbesondere im Rahmen des Kartellrechts. Es wird geprüft, ob die Gründung eines Joint Venture zu einer (grundsätzlich unzulässigen) Koordinierung des Marktverhaltens der weiterhin voneinander unabhängigen Joint Venture Partner führt („Kooperation“) oder ob die Gründung des Joint Venture lediglich eine Zusammenführung („Konzentration“) bestimmter Unternehmensbereiche der Joint Venture Partner bewirkt. Letztere ist nur dann unzulässig, wenn dadurch eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder wirksamer Wettbewerb auf andere Weise erheblich behindert wird. Siehe hierzu ausführlich die kartellrechtlichen Erläuterungen im 5. Kap. Rn. 69 ff. und 120 СКАЧАТЬ