Handbuch Joint Venture. Torsten Fett
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Читать онлайн книгу Handbuch Joint Venture - Torsten Fett страница 30

Название: Handbuch Joint Venture

Автор: Torsten Fett

Издательство: Bookwire

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Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811441323

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      Vgl. zur GmbH Roth/Altmeppen/Roth GmbHG, § 55 Rn. 38; vgl. zur AG Bürgers/Körber/Marsch-Barner AktG § 183 Rn. 2.

       [30]

      Vgl. hierzu im Einzelnen Lutter/Winter/Teichmann UmwG, § 123 Rn. 23.

       [31]

      Vgl. hierzu im Einzelnen Lutter/Winter/Teichmann UmwG, § 123 Rn. 23 und 24.

       [32]

      Vgl. dazu näher 3. Kap. Rn. 69, 109 sowie zu Internationalen M&A-Steuerstrategien auch Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 1171 ff.

       [33]

      Lutter/Hommelhoff/Lutter/Bayer GmbHG, § 55 Rn. 17; Raiser/Veil Recht der Kapitalgesellschaften, § 39 Rn. 6.

       [34]

      Vgl. Na Gemeinschaftsunternehmen im deutschen Konzernrecht, S. 22.

       [35]

      Statt vieler Beisel/Klumpp/Klumpp Unternehmenskauf, 4. Kap. Rn. 5.

       [36]

      Steuerrechtlich ist auch der Beteiligungserwerb an einer Personengesellschaft als Erwerb von anteiligen Wirtschaftsgütern und damit abschreibbarer Asset Deal zu behandeln; vgl. dazu ausf. Jacobs Unternehmensbesteuerung und Rechtsform, S. 456 ff.

       [37]

      Vgl. dazu näher 3. Kap. Rn. 53 ff., 87 ff., 119 ff. und 147 ff.

      2 › III. Operative Joint Venture, Holdinggesellschaften und Mischformen

      71

      Regelmäßig wird die im Rahmen des Equity Joint Venture gegründete Joint Venture Gesellschaft auf den Tätigkeitsfeldern, die ihrem Zweck entsprechen und mit denen sie Gewinne erzielen möchte, selbst tätig werden (operatives Joint Venture).

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      Anmerkungen

       [1]

      Graphik bei Schulte/Pohl Joint Venture Gesellschaften, Rn. 14.

       [2]

      Weitnauer Hdb. Venture Capital, Teil F Rn. 44.

       [3]

      Schulte/Pohl Joint Venture Gesellschaften, Rn. 15.

      2 › IV. Mehrheits-Joint Venture oder paritätisches Joint Venture

      73

      74

      75

      Alternativ kann die Joint Venture Gesellschaft über Mehrheits- und Minderheitsgesellschafter verfügen und wird dann als Mehrheits-Joint Venture bezeichnet. Diese Form wird regelmäßig dann sinnvoll sein, wenn der stärkere Joint Venture Partner sich Kontrollrechte vorbehält, etwa um Produktion und Vertrieb zu steuern, Verrechnungspreise zwischen der Joint Venture Gesellschaft und den Partnern festzulegen oder sich den Zugriff auf eingebrachtes Know-how zu sichern. In diesen Konstellationen wird der Minderheitsgesellschafter im Rahmen der Verhandlungen des Joint Venture Vertrages sehr darauf zu achten haben, dass hinreichende Mitsprache- und Interventionsrechte zu seinen Gunsten gewahrt werden.

      76

      Auch ist es möglich mittels sog. „Tracking Stocks“ Gesellschafts- und Stimmrechte abweichend von den Gewinnbezugsrechten der Joint Venture Partner zu regeln (vgl. 7. Kap. Rn. 428).

      Anmerkungen

       [1]

      Vgl. Wachter/Reinhard FA Handels- und Gesellschaftsrecht, 2. Teil 12. Kap. Rn. 17 ff.

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