Handbuch Joint Venture. Torsten Fett
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Название: Handbuch Joint Venture

Автор: Torsten Fett

Издательство: Bookwire

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Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811441323

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СКАЧАТЬ Gesellschaft. Die Zinsen sind sodann beim Joint Venture Gesellschafter, der die Zinsen vereinnahmt hat, dessen Steuerbelastung zu unterwerfen.[19] Insofern könnte durch die übermäßige Vergabe von Gesellschafterdarlehen der Joint Venture Gewinn mittels Zinsen gezielt auf das Besteuerungsniveau des entsprechenden Gesellschafters gelenkt werden. Um solche Gestaltungen einzudämmen, haben viele Industriestaaten die Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch bestimmte steuerliche Restriktionen – meist in Form von maximal zulässigen EK/FK-Relationen – erschwert.[20] Die Vergabe von Gesellschafterdarlehen an eine inländische Joint Venture Personengesellschaft führt allerdings nach den deutschen Regelung zu sog. Sondervergütungen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG); d.h. der Abzug der Schuldzinsen als Betriebsausgabe wird durch die Erfassung der Zinszahlung als Sonderbetriebseinnahme beim Joint Venture Partner einkommen- und gewerbesteuerlich neutralisiert.

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      Anmerkungen

       [1]

      Ungeachtet dessen kann eine steuerwirksame Übertragung der aus einem Betriebsvermögen stammenden Vermögenswerte im Einzelfall gewünscht sein (z.B. wenn der Joint Venture Partner über entsprechende Verlustvorträge verfügt).

       [2]

      Vgl. dazu näher Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 1008 ff. sowie Ländervergleich bei Bader Holdinggesellschaften, S. 214 ff.

       [3]

      S. im Einzelnen dazu 10. Kap. Rn. 48 ff.

       [4]

      Vgl. Grotherr/Endres/Schultz Hdb. der Internationalen Steuerplanung, S. 276.

       [5]

      Vgl. dazu näher Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 1078 ff. m.w.N.; Mössner Steuerrecht international tätiger Unternehmen, Rn. 3.169 ff., S. 482 ff.

       [6]

      Zu steuerlich motivierten Holdingstrategien vgl. ausf. Bader Holdinggesellschaften, S. 95 ff.

       [7]

      Wenn z.B. die Einkünfte eines im Ausland ansässigen Joint Venture in Deutschland im Rahmen einer deutschen Betriebsstätte erzielt werden, werden diese grundsätzlich in Deutschland besteuert.

       [8]

      Vgl. Grotherr/Endres/Schultz Hdb. der Internationalen Steuerplanung, S. 276.

       [9]

      Daneben existieren Sonderformen wie z.B. die GmbH & Co. KG, AG & Co. KG oder die Ltd. & Co. KG.

       [10]

      S. im Einzelnen dazu 7. Kap. Rn. 158 ff.

       [11]

      Vgl. Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 364 ff.

       [12]

      Daneben existieren Sonderformen wie z.B. die KGaA, sowie seit einiger Zeit die Europäische Aktiengesellschaft („Societas Europaea“ = „SE“), vgl. zur KGaA Kollruss StWi 2009, 280; zur SE Waclawik DB 2006, 1827; Deloitte/Ehlermann/Nakhai Unternehmenskauf im Ausland, S. 41 ff.

       [13]

      Vgl. EuGH NJW 1999, 2027 – Centros; EuGH NJW 2002, 3614 – Überseering; EuGH NJW 2003, 3331 – Inspire Art.

       [14]

      Wenn sich z.B. der Sitz oder die Geschäftsleitung einer ausländischen Kapitalgesellschaft im Inland befindet, unterliegt diese der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht i.S.d. § 1 Abs. 1 KStG.

       [15]

      Vgl. Schulte/Pohl Joint-Venture-Gesellschaften, Rn. 257 f.

       [16] СКАЧАТЬ