Handbuch Joint Venture. Torsten Fett
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Название: Handbuch Joint Venture

Автор: Torsten Fett

Издательство: Bookwire

Жанр:

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811441323

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СКАЧАТЬ Beteiligung an einem Tochterunternehmen des Partners

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      Der eine Partner kann sich schließlich auch durch Erwerb von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft, die seinem Joint Venture Partner entweder vollständig oder mehrheitlich gehört, beteiligen. In diesem Szenario ergeben sich keine Besonderheiten gegenüber einem sonstigen Unternehmenskauf.

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      Vor dem Einstieg des Joint Venture Partners sollte sichergestellt sein, dass in der Gesellschafterversammlung eine hinreichende Kapitalmehrheit vorhanden ist, um das Bezugsrecht der übrigen Gesellschafter auszuschließen und sicherzustellen, dass der Joint Venture Partner sämtliche neuen Geschäftsanteile zeichnen kann. Die Aufnahme ist einfacher möglich, wenn hinreichend genehmigtes Kapital (bei der GmbH seit Neueinführung des § 55a GmbHG durch das MoMiG möglich) zur Verfügung steht, welches das Management der Gesellschaft zugunsten des Joint Venture Partners ausnutzen kann, ohne dass es eines Gesellschafterbeschlusses bedarf.

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      Unabhängig davon, ob sich ein Partner an einem bereits bestehenden Unternehmen des anderen durch Kapitalerhöhung oder durch Abtretung von Gesellschaftsanteilen beteiligt, besteht stets das Risiko, dass der neue Partner unbekannte „Altlasten“ des Unternehmens erwirbt oder zur Aufnahme der operativen Tätigkeit der Joint Venture Gesellschaft teure und aufwändige Restrukturierungsmaßnahmen erforderlich werden. Vieles spricht daher für eine Variante der Neugründung.

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      Beim Erwerb sämtlicher Vermögensgegenstände, die zu einer bestimmten Geschäftseinheit gehören, liegt regelmäßig ein (Teil-)Betriebsübergang i.S.d. § 613a BGB vor. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen demnach in dieser Variante des Asset Deal kraft Gesetzes auf das Akquisitionsvehikel über. Zu den hierbei relevanten Punkten und Gestaltungsmöglichkeiten siehe im einzelnen 6. Kap. Rn. 9 ff. Letztlich ergeben sich hier keine Besonderheiten gegenüber einem sonstigen Unternehmenskauf.

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      Zusammenfassend stellen sich die Unterschiede zwischen Contractual und Equity Joint Venture wie folgt dar:

      Abb. 3: Unterschiede Contractual und Equity Joint Venture

Contractual Joint Venture Equity Joint Venture
keine verselbstständigte Organisation Ausgliederung der Kooperation in eigenständiges Unternehmen mit Personal- und Entscheidungsautonomie
lediglich Vertragsbeziehung zwischen den Joint Venture Partnern eigene Rechtsperson, aufwändigere Gestaltung, eigene Abschlüsse, eigene Wirtschaftsprüfung, eigene Steuererklärung
unbeschränkte Haftung der Joint Venture Partner Haftungsbegrenzung auf Eigenkapital der Joint Venture Gesellschaft
Finanzierung nur durch Joint Venture Partner möglicher eigener Zugang zum Kapitalmarkt im Falle der Rechtsform der Aktiengesellschaft
Steuerung durch Joint Venture Partner unmittelbar Steuerung der Joint Venture Gesellschaft (in der Regel) durch Organe
Parteien bleiben unabhängiger erhöhter Zwang zur Zusammenarbeit
eigene Corporate Identity schwer herzustellen eigene Corporate Identity
Kooperation endet automatisch bei Insolvenz eines der Joint Venture Partner Joint Venture überlebt eventuelle Insolvenz eines Joint Venture Partners
Kündigung erschwerte Beendigung aufgrund Kapitalverflechtung
Besteuerung von Lizenz- und Franchise-Gebühren eventuell Steuervorteile durch Gewinnthesaurierung und begünstigte Ausschüttung
keine eigenständige Bilanzierungsverpflichtung des Joint Venture Joint Venture Gesellschaft unterliegt eigenständiger Bilanzierungspflicht
Ziel: zumeist projektbezogen Ziel: dauerhafte Zusammenarbeit

      Anmerkungen

       [1]

      Schulte/Pohl Joint Venture Gesellschaften, Rn. 3 und 8.

       [2] СКАЧАТЬ