Название: Vom Stromkartell zur Energiewende
Автор: Peter Becker
Издательство: Bookwire
Серия: ZNER-Schriftenreihe
isbn: 9783800593729
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1921 entstand die Thyssengas GmbH, und zwar durch Ausgliederung der Abteilung Gas- und Wasserwerke der „August-Thyssen-Hütte, Gewerkschaft“. Auch sie übernahm und verteilte Kokereigas insbesondere in den Revieren Duisburg, Mülheim, Wuppertal mit Ausdehnung an den Niederrhein. In Alsdorf bei Aachen wurde das Ferngaswerk II errichtet und das Gas vom Eschweiler Bergwerks-Verein übernommen. Später ging die Thyssengas GmbH im RWE-Konzern auf.
Eine ganz andere Geschichte hatte die BEB Erdgas und Erdöl GmbH (BEB). Ihre Geschichte beginnt mit der Gewerkschaft Brigitta: Im Jahr 1867 verlieh das Oberbergamt in Bonn J. Clever aus Werden das Blei- und Kupfererzbergwerk Brigitta. Clever nutzte diese Schürfkonzession aber nicht. Im Jahr 1874 wurde das Erdölfeld Wietze im Raum Hannover entdeckt, dem drei weitere folgten. 1921 gründete eine Maklerfirma, der die Kuxe (so werden bei einer Gewerkschaft die Anteile bezeichnet) gehörten, die Gewerkschaft Brigitta. 1932 übernahmen Esso/Shell die Kuxe zu je 50 %. 1936 entdeckten und erschlossen sie das erste Erdölfeld in Steimbke bei Hannover, 1952 folgte das erste Erdgasfeld in Thönse. 1958 wurde erstmals Erdgas verkauft. Das Geschäft gedieh prächtig. Daher konnte sich die Brigitta 1965 mit 25 % an der Ruhrgas AG beteiligen.
Auch das andere Standbein der BEB, die Gewerkschaft Elwerath, entstand als Erzbergwerk, aber für Eisenerz, gegründet am 30.10.1866. Sie stieg in das Erdölgeschäft auf der Basis von Grundeigentümer-Verträgen in den Jahren 1920–1933 ein. 1936 übernahm die Wintershall AG Kassel 312 Kuxe an der Gewerkschaft. Es schließt sich die Ära der „Reichsbohrungen“ an, in den Jahren 1934–1945. Der Höhepunkt der Bohraktivität und die Zeit der großen Ölentdeckungen fällt in 1946–1959. Im Jahr 1969 wurde schließlich die „BEB Gewerkschaften Brigitta und Elwerath Betriebsführungsgesellschaft“ gegründet, die BEB. Die andere Hälfte des in Deutschland geförderten Erdgases wird über die Erdgas Münster mit den Gesellschaftern BEB, DEA, ENGIE, ExxonMobil, Vermilion und Wintershall verteilt.
An dieser Entstehungsgeschichte ist erkennbar, dass die Gaswirtschaft nie bedeutenden Einfluss des Reiches und der Länder aufwies. Es gab keinen „Gasstaat“. Deswegen ticken in der Gaswirtschaft „die Uhren anders“. Rechtlich hat sich die Gaswirtschaft aber der Monopol- und Kartellstrukturen bedient, die sich die Stromwirtschaft geschaffen hatte; vor allem mit Hilfe der kommunalen Unternehmen, die keinen Anlass für unterschiedliche rechtliche Strukturen sahen. Mit der Ruhrgas AG entstand so in aller Stille das beherrschende deutsche Gastransport- und -handelsunternehmen mit einem Marktanteil von schließlich 80 %.
Wie machte das die Ruhrgas? Der deutsche Markt wurde großflächig aufgeteilt, und zwar zwischen der NAM, der Gasunion, Shell und Esso und der Ruhrgas, mit wechselseitigen Andienungs- und Abnahmepflichten.
5 Zum Vorstehenden: Wikipedia „Kohle-Syndikat gründet Ruhrgas AG“.
8. Kapitel
Das Glühlampenkartell Phoebus
Das deutsche Glühlampenkartell, das Rathenau und Siemens schon vor der Einführung der Stromversorgung verabredet hatten, hatte anfangs wenig Erfolg. Das lag an den Produktpiraten, die die Preise von anfänglich 6 Mark bis auf 17 Pfennig herunter brachten. Dem gegenüber war das US-amerikanische Glühlampenkartell unter Anführung von General Electric wesentlich erfolgreicher – wie berichtet. Aber ein Weltkartell kam vor dem Ersten Weltkrieg nicht zustande.
Das wurde nach dem Krieg anders. Schon 1920 hatte ein Untersuchungsausschuss des britischen Unterhauses bei der Überprüfung von Kriegsgewinnen in der Elektroindustrie davor gewarnt, dass „britische, holländische und amerikanische Lampenhersteller sich zu einer internationalen Organisation zusammenschließen, die ... Produktionsmengen und Preise von Glühlampen in weiten Teilen der Welt“ kontrollieren könnte. 1924 trieb der Chefunterhändler für General Electric, Woodward, alle großen Glühlampenhersteller der Welt zu einem „gigantischen Weltkartell“ (US-Gerichtsurteil) zusammen. Er sah darin einen „Erziehungsprozess“, der davon abhing, dass man sich über Produktionsquoten, Preise etc. einigte, was nicht so einfach war. Aber schließlich wurde am Heiligabend 1924 das „Weltkartell der Glühlampen“ unter dem Namen des Sonnengottes Phoebus in Form einer Aktiengesellschaft in der neutralen Schweiz, und zwar in Genf, gegründet. Das Kartell sicherte für jedes Mitglied ein Kontingent für verschiedene Märkte und legte von Land zu Land die Preise bindend fest. Außenseiter wurden mit allen Mitteln bekämpft. „Neutrale“ Lampenfabriken wurden verdeckt aufgekauft. Deutscher Verhandlungsführer war William Meinhardt von der Auer-Gesellschaft, den die Engländer „the wily old fox“ nannten. Meinhardt kommentierte die wichtigsten Vorschriften des Kartellvertrags wie folgt:
„Bei den Verhandlungen war es im Gegensatz zu anderen internationalen Vereinbarungen bemerkenswert, dass sich zunächst die Großen in der ganzen Welt verständigten und erst nach Klärung der grundsätzlichen Ziele die Kleinen zum Anschluss aufforderten. Zum Gegenstand des Vertrages gehören alle Lampen, die zur Beleuchtung, Heizung oder zu medizinischen Zwecken dienen ... Von einer Regelung der Produktion ist Abstand genommen worden. Dagegen ist eine sorgfältige Kontingentierung des Absatzes und eine Aufteilung der Märkte erfolgt. ... Durch die sachgemäße Aufteilung der Märkte erhält jedes Mitglied die Möglichkeit, mit den denkbar geringsten Vertriebsspesen seine Waren zu vertreiben.“ Diese delikaten Einzelheiten wurden allerdings dem Publikum in seiner im Jahr 1932 – also auf dem Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise – erschienen Schrift „Entwicklung und Aufbau der Glühlampenindustrie“ nicht verraten.
Zu den Kartellgeheimnissen gehörte auch die Begrenzung der Lebensdauer einer normalen Glühlampe auf 1.000 Brennstunden, obwohl 3.000 Stunden und mehr technisch möglich waren, ein Phänomen, das sich „geplanter Verschleiß“ nennt. Die Kartellbrüder versprachen sich davon „eine Verdopplung des Geschäfts in fünf Jahren“. Die Preise wurden auf diese Weise 30 % höher als sie eigentlich hätten sein können, was sich aus den Preisen einer gewerkschaftseigenen schwedischen Glühlampenfabrik ergab.
Bemerkenswert war, dass General Electric – obwohl Konstrukteur des Kartells – niemals formelles Mitglied des Kartells wurde. Das war auch nicht nötig, weil General Electric an zahlreichen Unternehmen beteiligt war, die zum Kartell gehörten. Aber eine Unterschrift erschien nicht opportun, nachdem der Aufkauf von 200 lokalen Elektrizitätsgesellschaften die amerikanischen Kartellbehörden auf den Plan gerufen hatten. Der amerikanische Senat ordnete eine Untersuchung der Wettbewerbsbedingungen auf dem Strommarkt an. Daraufhin zog sich General Electric im Jahr 1924, als das Kartell abgeschlossen wurde, sogar ganz aus dem Stromverkauf zurück.
Der eigentliche Grund lag aber darin, dass in den USA – anders als in Deutschland – schon früh Kartellverbote erlassen wurden. Anlass war das Entstehen von Monopolen, z.B. der Standard Oil Company, der Carnegie Steel Company, der Accessory Transit Company, verbunden mit Namen wie John D. Rockefeller und Cornelius Vanderbilt, die mit ihren „großen Konstruktionen“ Monopole schufen, die die Abgeordneten auf den Plan riefen. Der Sherman Antitrust Act von 1890 brachte ein Monopolisierungsverbot, das auch horizontale und vertikale Absprachen grundsätzlich verbot. Das Gesetz sah sogar die Möglichkeit der Entflechtung vor; Unternehmen mit Monopolstellung konnten unter bestimmten Voraussetzungen aufgeteilt werden. Bei Erlass des Gesetzes war eine Strafe von bis zu 5.000 US-Dollar oder eine Gefängnisstrafe von einem Jahr möglich. Der Rahmen für Geldstrafen war natürlich viel zu gering. Im Jahr 2005 waren die Strafen schon auf bis zu 10 Mio. US-Dollar für Unternehmen bzw. 1 Million US-Dollar für natürliche Personen gestiegen. Allerdings СКАЧАТЬ