Название: Vom Stromkartell zur Energiewende
Автор: Peter Becker
Издательство: Bookwire
Серия: ZNER-Schriftenreihe
isbn: 9783800593729
isbn:
Das Wachsen der Stromwirtschaft verlief völlig ungeordnet. Am 1.4.1911 gab es 2.504 Elektrizitätswerke für die allgemeine Versorgung. Davon gehörten 739 der öffentlichen Hand, insbesondere Kommunen und Landkreisen, und 1.765 privaten Besitzern. Aber der Staat hatte bis dahin nicht reglementierend eingegriffen, obwohl etwa Oskar von Miller schon seit den 90er Jahren die Aufstellung eines Generalplans forderte, „um die Zersplitterung der Elektrizitätsversorgung zu verhindern“. Ein solcher Generalplan müsse, so von Miller, „von derjenigen Stelle aufgestellt sein, die – unabhängig von Sonderinteressen der Firmen, Überlandzentralen, Kreise, Städte und Fabriken – das Wohl der Gesamtheit in unparteiischer Weise wahren. Diese Stelle ist im vorliegenden Fall der Staat“.
Der Preußische Handelsminister Sydow konnte sich freilich für ein Eingreifen des Staates nicht begeistern: „Dazu ist die Industrie noch zu jung. Sie bedarf mehr der persönlichen Initiative, sie kann nur gefördert werden durch die Beweglichkeit, die der Privatindustrie inne wohnt und die ein Reichsbetrieb nie haben kann.“ In Bayern dachte man aber offenbar anders. Denn im Jahr 1908 erhielt Oskar von Miller den Auftrag, einen Generalplan für das heimatliche Königreich Bayern aufzustellen.
Die erste Initiative für ein Eingreifen des Reiches ging überraschenderweise von der Privatwirtschaft aus. Im Jahr 1909 reichte der Verband deutscher Elektrotechniker (VDE) beim Reichsamt des Inneren den Entwurf eines Starkstromwegegesetzes ein. Der VDE wollte damit das Wegerecht der Kommunen attackieren. Nach dem Gesetzentwurf sollten Stromleitungen in Zukunft in öffentlichen Straßen und Wegen sowie auf privaten Grundstücken unentgeltlich verlegt werden können. Dagegen opponierten natürlich neben alle privaten Grundbesitzern auch die Städte, Gemeinden und Kreise. Auch das Land Preußen war gegen ihn, interessanterweise mit einer „antikapitalistischen“ Begründung: „Der Entwurf stellt sich als einseitige Vertretung kapitalistischer Interessen dar, indem er nur den Wünschen der elektrischen Industrie Rechnung trägt, für Starkstromanlagen ungewöhnliche Vorzugsrechte ohne entsprechende Verpflichtungen verlangt, in Sonderheit auch gegen den verfassungsmäßig gewährleisteten Grundsatz der Unverletzlichkeit des Privateigentums verstößt.“
Der nächste Schritt kam dann vom Staat. Das Reichsschatzamt – also das Finanzministerium – brachte am 3.6.1913 den Entwurf für ein Reichs-Starkstromgesetz ein, das vorsah, dass das Reich die gesamte Elektrizitätswirtschaft mittels eines gemischt-wirtschaftlichen Unternehmens steuern sollte. Auch diese Gesetzesvorlage scheiterte an Preußen. Diesmal stellte man sich auf den Standpunkt, die Elektrizitätsversorgung sei eine reine Länderangelegenheit, aus der sich das Reich herauszuhalten habe. Widerstand kam auch vom Reichsamt des Innern, wo es ganz im Sinne der Privatwirtschaft hieß: „Das Monopol würde den Fortschritt in der Entwicklung der privaten Elektrizitätsindustrie hemmen und damit die Stellung der deutschen Elektrizitätsindustrie auf dem Weltmarkt gefährden.“ Der zuständige Ministerialdirektor Lewald vom Innenressort war ein Freund von Carl Fürstenberg, der wiederum ein Freund von Emil Rathenau und Aufsichtsratsvorsitzender der AEG war. Auffällig war nur die hohe Sachkunde, die sich aus den Aufzeichnungen des Schatzamtes ergab. Diese ging nämlich auf eine streng vertrauliche Denkschrift von Walter Rathenau (dem späteren Außenminister) zurück – und der wiederum handelte im Auftrag seines Vaters Emil. Rathenau hätte mit einem solchen Schritt das in 114 Betriebsgesellschaften der AEG blockierte Kapital zu erneuten Anlage freibekommen und einen potenten Kunden für den Markt gefunden, den er gemeinsam mit Siemens monopolisierte: Nur die beiden Weltkonzerne wären noch in der Lage gewesen, eine staatliche Monopolgesellschaft mit den neuen Riesenkraftwerken zu beliefern. Aber das war noch nicht das letzte Wort.
Auch Hugo Stinnes rief plötzlich nach dem Staat und forderte die Errichtung eines Leitungsmonopols, das sämtliche Stromnetze übernehmen sollte. Der Staat bekäme doch auf diese Weise eine neue große Einnahmequelle und könne als Netzbesitzer die gesamte Elektrizitätswirtschaft kontrollieren. Damit konnte Stinnes sogar Reichskanzler Bethmann-Hollweg überzeugen, der ihn bat, seine Gedanken über das „Starkstrommonopol und die Möglichkeit seiner Durchführung in einer kurzen schriftlichen Darlegung zu übermitteln“ (natürlich vertraulich). Von Bethmann-Hollweg dachte dabei allerdings an die Finanzierung der Wehrvorlagen. Der „vorläufige Entwurf eines Starkstromgesetzes“ des Innenressorts ging dann noch über Rathenau hinaus. Danach sollten alle Elektrizitätsanlagen einer zentralen Reichselektrizitätsanstalt untergeordnet werden. Sogar Zwangsenteignungen ohne volle Entschädigung sollten zulässig werden. Damit wären auch die privaten Kraftwerke der Großindustrie an den Staat gefallen, die damals vier Mal mehr Strom erzeugten als alle öffentlichen Versorger zusammen. Preußen als Interessenwalter der Schwerindustrie legte wiederum sein Veto ein.
Nach dem verlorenen Weltkrieg und der Machtübernahme der Sozialdemokraten, der Linksliberalen und des katholischen Zentrums, die in der verfassunggebenden Nationalversammlung von Weimar eine Zwei-Drittel-Mehrheit besaßen, dachte man anders. Der Gesetzgeber beschloss 1919 ein „Gesetz zur Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft“. Danach sollten alle Hochspannungsleitungen über 5.000 Volt, alle Kraftwerke mit einer Leistung von 5.000 Kilowatt und mehr sowie sämtliche Netznutzungsrechte in ein Reichsmonopol eingebracht werden. Die Einzelheiten sollten Ausführungsgesetze regeln. Aber die Stromwirtschaft wusste auch das zu verhindern. Werner, der Chef der Kraftwerkabteilung von Siemens, verkuppelte den „Schandfrieden von Versailles“ mit der Sozialisierung und schrieb in einer Eingabe: „Enteignung der Werke und ihre Überführung in Reichsbesitz ist absurd und angesichts des Versailler Vertrages eine immense Gefahr für das Reich. Da der Entente ... der Eingriff in Reichsbesitz offen steht, könnte sie die Kraftwerke nach deren Überführung in Reichsbesitz beschlagnahmen und hätte dann ein wunderbares Objekt, Wirtschaftsspionage zu treiben... Die Überführung irgendwelcher Unternehmen aus Privat- und Reichsbesitz wäre ein Verbrechen am deutschen Volk!“ Zwar wurde das Gesetz beschlossen. Aber sechs Monate nach Erlass verloren die drei Parteien der Weimar-Koalition nicht nur die Zwei-Drittel-, sondern sogar die einfache Mehrheit. Zu den neuen Reichstagsabgeordneten gehörten der Vorsitzende des Präsidiums des Reichsverbandes der deutschen Industrie, der Generaldirektor der Deutsch-Luxemburgischen Bergwerks- und Hütten AG, der Geschäftsführer des Zentralverbandes des deutschen elektrotechnischen Industrie, der Chef von Siemens, der Präsident der AEG, der Hauptgeschäftsführer des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller und schließlich auch Hugo Stinnes. Neuer Reichswirtschaftsminister wurde der Geschäftsführer des Verbandes der Elektroindustrie, neuer Reichsschatzminister (und damit für die Sozialisierung zuständig) ein Stinnes-Mann. Unter diesen Umständen wurden die Ausführungsbestimmungen für das Gesetz nicht erlassen. Es blieb zwar in Kraft. Aber es wurde einfach vergessen.
Anders verlief die Geschichte in den Ländern, so im Freistaat Bayern, der nunmehr den Generalplan des Oskar von Miller in die Tat umsetzte. Das Land nahm im Jahre 1921 eine Anleihe in Höhe von 200 Mio. Mark auf und gründete die „Bayerische Landeselektrizitätsversorgung“, das Bayernwerk.4 Von Miller nahm seinen Lieblingsplan in Angriff, nämlich den Bau des Walchenseekraftwerks, das 1924 in Betrieb ging und sofort zu einer Art Wallfahrtsort für alle Elektroingenieure wurde. Ebenso entstand in Baden im Juli 1921 die Badische Landes-Elektrizitäts-Versorgungs AG, später Badenwerk AG. Auch hier griff man nach der Wasserkraft: In einem der schönsten Täler des nördlichen Schwarzwaldes liegt Forbach. Hier wurde das erste Kraftwerk des Badenwerks gebaut. In Forbach stehen ca. 14 Mio. Kubikmeter Wasser zur Stromgewinnung bereit. 1926 wurde das Leitungsnetz fertig gestellt, das die Wasserkraftwerke am Hochrhein und im Schwarzwald mit den Kohlekraftwerken in Mannheim verband. In Mannheim erfolgte der Anschluss an die von RWE nach Süddeutschland verlegte Stromleitung. Anders war das in Württemberg. Hier gab es kein dem Badenwerk vergleichbares Verbundunternehmen. Es gab viele kleine Unternehmen, die den Gemeinden gehörten. Der Württembergische Staat hatte sich dafür entschieden, die dezentrale Stromwirtschaft zu unterstützen. Erst 1938 wurde das zentrale Unternehmen Energie-Versorgung-Schwaben (EVS) gegründet, deren Gesellschafter aber auch wieder die Kommunen waren.
In Brandenburg reichte die Geschichte schon länger zurück. Bereits am 1.5.1909 war von der AEG gemeinsam mit der Elektrobank Zürich das Märkische Elektricitätswerk (MEW) gegründet worden. Um den Einfluss СКАЧАТЬ