Название: Compliance
Автор: Markus Böttcher
Издательство: Bookwire
Жанр: Языкознание
Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht
isbn: 9783811447059
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BGH Urteil v. 17.7.2009 – 5 StR 394/08: Der BGH beurteilt obiter dicta die Garantenpflicht des Compliance Officers als regelmäßig gegeben. Die Garantenpflicht i.S.d. § 13 Abs. 1 StGB, mit der Tätigkeit des Unternehmens in Zusammenhang stehende Straftaten zu verhindern, sei die notwendige Kehrseite der gegenüber der Unternehmensleitung übernommenen Pflicht, Rechtsverstöße und insbesondere Straftaten zu unterbinden.
2. Kapitel Grundlagen für Compliance
Inhaltsverzeichnis
B. Österreich
C. Schweiz
2. Kapitel Grundlagen für Compliance › A. Deutschland
A. Deutschland
1
Compliance nimmt in der gesellschaftlichen wie juristischen Diskussion auch mehrere Jahre nach der causa Siemens weiterhin eine prominente Stellung ein.[1] Standen anfangs spektakuläre Skandale in Großunternehmen und deren Aufarbeitung im Vordergrund, sind in jüngerer Zeit der Präventionsgedanke, die Bedeutung des Themas für den Mittelstand sowie der Umgang mit Compliance im Rahmen von Unternehmenstransaktionen in den Fokus gerückt, ehe zuletzt erneut prominente Skandale wie FiFA und „Dieselgate“ die Öffentlichkeit beschäftigten. Losgelöst von aktuellen Anlässen und Individualinteressen einzelner Berufsgruppen hat die Compliance-Diskussion nichts anderes zum Gegenstand als die – längst überfällige – Wiederauferstehung des Leitbildes eines ehrbaren Kaufmanns, nur eben fortgedacht und weiterentwickelt anhand der Erfordernisse moderner, komplexer Unternehmens- und Konzernstrukturen.[2] Compliance ist letztlich nichts anderes als die organisierte Rechtschaffenheit eines Unternehmens im geschäftlichen Verkehr. Die Betonung liegt dabei auf organisiert. Moderne, komplexe Unternehmens- und Konzernstrukturen bringen es mit sich, dass Rechtstreue und Rechtschaffenheit, obgleich sie an sich für jedermann selbstverständlich sind, sich nicht immer von selbst einstellen, sondern nur durch geeignete organisatorische Maßnahmen herbeigeführt und nachhaltig sichergestellt werden können.[3] Das vorliegende Kapitel geht in diesem Zusammenhang zwei Fragen nach: Was sind die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen der Compliance? Davon handelt der erste Abschnitt. Und: Gibt es mittlerweile Grundsätze ordnungsgemäßer Compliance, also eine Art „Best Practice“ oder Verkehrssitte, wie in einem Unternehmen Compliance grundsätzlich gestaltet werden sollte?
Davon handelt der zweite Abschnitt.
Anmerkungen
Der Begriff Compliance fand vereinzelt auch Eingang in die geschriebene Rechtsordnung, vgl. §§ 33 Abs. 1, 33b WpHG; § 12 Abs. 4 Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung – (WpDVerOV); ferner wird Compliance ausdrücklich in Ziff. 3.4, 4.1.3, 5.2 und 5.3.2 DCGK erwähnt.
Nach einer aktuellen Studie von KPMG, für die 500 ausgewählte Unternehmen Deutschlands befragt wurden, sind mehr als 30 % der Unternehmen von Wirtschaftskriminalität betroffen (vgl. KPMG Tatort Deutschland - Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2016, S. 9, 16).
Bergmoser/Theusinger/Gushurst BB-Special Compliance, 2008, 1, 2 bezeichnen die Verankerung des Compliance-Gedankens in der Organisation eines Unternehmens als „alles andere als trivial“.
2. Kapitel Grundlagen für Compliance › A. Deutschland › I. Rechtliche Grundlagen der Compliance
I. Rechtliche Grundlagen der Compliance
2
Fragt man nach den rechtlichen Grundlagen der Compliance, begriffen als organisierte Rechtschaffenheit im Geschäftsverkehr, so versteht es sich zunächst von selbst, dass jedermann an Recht und Gesetz gebunden ist. Hierfür braucht es keine weitere Rechtsgrundlage. Bei Licht betrachtet ist die Frage nach den rechtlichen Grundlagen der Compliance gleichbedeutend mit der Frage nach rechtlichen Maßstäben für die Organisation und die organisatorische Sicherstellung der Rechtstreue und Rechtschaffenheit eines Unternehmens, seiner Organmitglieder und Mitarbeiter. Fragt man also richtigerweise nach solchermaßen rechtsverbindlichen Organisationsvorschriften, fallen drei Kategorien ins Auge: die gesellschaftsrechtliche Geschäftsleiterverantwortung (dazu Rn. 3 ff.), strafrechtliche Organisationspflichten (dazu Rn. 20 ff.) sowie spezialgesetzliche Compliance-Vorschriften (dazu Rn. 28 ff.).
1. Die Geschäftsleiterverantwortung als wesentliche Rechtsgrundlage der Compliance (§ 93 AktG, § 43 GmbHG)
3
Betrachtet man den allgemeinen Kanon der aus der Geschäftsleiterverantwortung folgenden Geschäftsleiterpflichten, stellt man fest, dass die allgemeine Legalitätspflicht verbunden mit der Pflicht zu ordnungsgemäßer Organisation und Delegation in ihrer Zusammenschau eine wesentliche Rechtsgrundlage für die organisierte Rechtschaffenheit des Unternehmens im Geschäftsverkehr darstellen.
1.1 Die Legalitätspflicht des Geschäftsleiters
4
Zu den organschaftlichen Pflichten des Geschäftsleiters – sei es das Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft oder der Geschäftsführer einer GmbH – gehört zuvorderst die Legalitätspflicht. Die Legalitätspflicht verlangt vom Geschäftsleiter in einem ersten Schritt, dass er sich selbst im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit in jeder Hinsicht an die einschlägigen Gesetze hält. Das betrifft nicht nur etwa das deutsche Recht, sondern sämtliches, auch ausländisches Recht, das auf das Unternehmen und die Tätigkeit des Geschäftsleiters anwendbar ist. Bei der Einhaltung des anwendbaren Rechts kommt dem Geschäftsleiter keinerlei Ermessensspielraum zu. Schon gar nicht ist es ihm erlaubt, der Entscheidung über die Einhaltung des Rechtes eine Kosten-Nutzen-Analyse voranzustellen. Auch vordergründig „nützliche“ Pflichtverletzungen bleiben Pflichtverletzungen.[1]
5
Die Legalitätspflicht endet allerdings nicht mit dem eigenen Verhalten des Geschäftsleiters. Ihm obliegt vielmehr auch, dafür Sorge zu tragen, dass sich Mitarbeiter des Unternehmens, Tochterunternehmen und deren Organmitglieder und Mitarbeiter ebenfalls rechtmäßig verhalten.[2] Negativ gewendet bedeutet dies, dass den Geschäftsleiter – selbstverständlich – keine Garantiehaftung für das rechtmäßige Verhalten von Mitarbeitern, Tochterunternehmen СКАЧАТЬ