Название: Internal Investigations
Автор: Dennis Bock
Издательство: Bookwire
Жанр: Языкознание
Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht
isbn: 9783811442757
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bb) Hinzuziehung externer Berater
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Elementar und (soweit ersichtlich) von allen Autoren als wesentliches Element[9] genannt ist das Kriterium einer Hinzuziehung externer Berater bzw. Ermittler. Bei den mitwirkenden Personen handelt es sich in der Praxis größtenteils um spezialisierte Rechtsanwälte, zum Teil auch um Wirtschaftsprüfer, die im Auftrag des betroffenen Unternehmens tätig werden.[10] Terminologisch korrekter wäre es also, nicht von „internen“, sondern lediglich von „nicht-staatlichen“ Ermittlungen zu sprechen.[11]
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Neben der Möglichkeit, Externe mit der Untersuchung zu beauftragen, kann eine Sachverhaltsaufklärung auch von einer unternehmenseigenen Innenrevision durchgeführt werden.[12] Hierbei handelt es sich allerdings nicht um Internal Investigations i.e.S., sondern um eine bloß innerbetriebliche Maßnahme, die insbesondere nicht mit derselben positiven Publizitätswirkung verbunden ist. Aus diesem Grund bedienen sich insbesondere große Unternehmen,[13] zunehmend aber in gleicher Weise der Mittelstand,[14] externer Unterstützung durch Fachleute, um entsprechende Effekte in Sachen Imagepflege zu erzielen.
cc) Zusammenhang mit staatlichem Verfahren
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Drittens soll die Ermittlung im Zusammenhang mit einem (drohenden) staatlichen Verfahren wegen der genannten Regelverletzungen stehen.[15] Maßgeblich dabei ist, dass das vorangegangene Fehlverhalten von staatlicher Seite geahndet und mit unternehmensbezogenen Unrechtsreaktionen belegt werden kann.[16] Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Sanktionierung durch deutsche Stellen handeln; hinreichend ist, wenn überhaupt eine staatliche Unrechtsreaktion bevorsteht – ggf. durch eine ausländische Behörde wie der SEC. Soweit es den deutschen Rechtsraum anbelangt, stehen einerseits strafrechtliche Reaktionen (gegen die Unternehmensleitung), andererseits aber ebenso ordnungswidrigkeitenrechtliche Sanktionen im Raum.[17]
b) Begriffsbestimmung durch Klassifizierung
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Eine weitere Klassifikationsmöglichkeit ergibt sich aus der Unterscheidung zwischen staatlichen Ermittlungen durch staatliche Akteure, staatlichen Ermittlungen durch private Akteure und privaten Ermittlungen. Dabei werden Internal Investigations (überwiegend) dem letztgenannten Bereich zugeschrieben.[18]
Dies schließt unternehmensinterne Ermittlungen insbesondere aus dem Bereich der durch beliehene Privatpersonen durchgeführten staatlichen Ermittlungen aus, zumal soweit sie lediglich als „management tool“ von Unternehmen eingesetzt werden, die ausschließlich dem deutschen Recht unterliegen. Begründen lässt sich dieses Ergebnis damit, dass den staatlichen Stellen bei unternehmensinternen Ermittlungen die (Ermittlungs-)Herrschaft fehlt.[19] Soweit es den US-amerikanischen Rechtsraum betrifft, bzw. das deutsche Unternehmen am dortigen Markt agiert, kommt der Hinzuziehung externer Ermittler vor allem die Funktion zu, den aufgeklärten Sachverhalt und die gewonnenen Erkenntnisse glaubhaft der zuständigen Behörde (i.d.R. die SEC oder das DOJ) zu übermitteln und ihr die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Allein die Tatsache, dass die hinzugezogenen Ermittler das Vertrauen der SEC genießen, macht die Untersuchung jedoch mangels Ermittlungsherrschaft noch nicht zu einer staatlichen.[20]
Im Ergebnis lässt sich somit festhalten, dass es sich bei Internal Investigations unabhängig von dem Rechtsraum, in dem sie stattfinden und in dem das betreffende Unternehmen tätig ist, um private Ermittlungsmaßnahmen handelt.
2. Historische Herleitung der Definition
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Wie gesehen differiert die Motivation der betroffenen Unternehmen zur Durchführung interner Ermittlungen bzw. ist abhängig von den im maßgeblichen Rechtsraum herrschenden (Straf-)Verfahrensbedingungen. Hält in den USA vor allem die SEC zu unternehmensinternen Untersuchungen an, so sind es im deutschsprachigen Rechtsraum vorwiegend andere Gründe, die Internal Investigations im Fall von Regelverstößen zu einem probaten Mittel der Intervention machen. Partiell erscheinen solche Ermittlungen veranlasst durch entsprechende gesetzliche Regelungen wie sie sich bspw. im Aktiengesetz finden[21] – wenngleich nicht ausdrücklich oder in dieser konkreten Ausgestaltung. Nur zum Teil sind unternehmensinterne Ermittlungen auch eine Folge der Privatisierungstendenzen im Strafverfahren. Denn während in den USA das bestehende Anreizsystem quasiverpflichtend Internal Investigations fordert, bleiben die Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten im Geltungsbereich des deutschen Strafverfahrensrechts noch recht begrenzt.[22] Diese Unterschiede legen zunächst nahe, dass von einem einheitlichen Begriff der Internal Investigations nicht ohne Weiteres ausgegangen werden kann.
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Unternehmensinterne Ermittlungen haben hierzulande zwar eine geringere unmittelbar strafverfahrensrechtliche Funktion und Bedeutung als im US-amerikanischen Rechtsraum. Ihr Potential darf ungeachtet der ohnehin zunehmenden Privatisierung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens indes nicht verkannt werden. Denn neben die Vermeidung unerfreulicher Rechtsfolgen jedweder Art, angefangen von Bußgeldern bis hin zur Organhaftung, tritt eine weitere Funktion: Zu verhindern gilt es Reputationsverluste. Im deutschen Rechtsraum können Internal Investigations vor allem dazu dienen, die Einhaltung von Lauterkeitsregeln sicherzustellen und dies nach außen zu demonstrieren – was sich wiederum mittelbar durchaus positiv in einem staatlichen Verfahren auswirken mag. Diese funktionale Komponente unternehmensinterner Ermittlungen, die in der deutschsprachigen Literatur mitunter als „Compliance-Funktion“ bezeichnet wird,[23] lässt sich anhand der nachfolgenden Ausführungen belegen.
a) Internal Investigations als Bestandteil von Corporate Governance
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Mit dem Begriff der Corporate Governance lassen sich die Grundsätze der Unternehmensführung zusammenfassen; er bezeichnet den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen.[24] Ein unternehmensspezifisches Corporate-Governance-System besteht somit aus der Gesamtheit relevanter Vorgaben, Richtlinien und Kodizes sowie dem mit ihrer Durchsetzung befassten Personalapparat. Internal Investigations bilden einen Teil dieses Systems, gehören zu diesem Programm der Effizienzsteigerung i.w.S.[25] und intendieren, Regelverstöße frühzeitig zu erkennen, ihnen entgegenzuwirken und sie zu sanktionieren.[26]
b) Internal Investigations als Gegenstück zur Compliance
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Auf den ersten Blick lässt sich die Corporate Governance in einen präventiven sowie einen repressiven Teilbereich aufspalten. Während Compliance gemeinhin erstgenanntem zugeordnet wird, sollen Internal Investigations eher den letztgenannten Aspekt betreffen.[27] Unternehmensinterne Ermittlungen stellten dann das repressive Korrelat zur Compliance dar. Da die Ahndung bzw. Sanktionierung von Fehlverhalten zumindest im deutschen Rechtsraum jedoch nicht den einzigen oder alleinig wesentlichen Zweck interner Ermittlungen ausmacht, sondern zugleich der sog. Compliance-Funktion essentielle Bedeutung zukommt, greift eine solche strukturelle Trennung zu kurz.[28] Im anglo-amerikanischen Sprachgebrauch findet daher zum Teil sogar der Terminus „Compliance Investigations“ Verwendung,[29] was eine Zweckidentität zwischen beiden Bereichen andeutet.
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