Название: Internal Investigations
Автор: Dennis Bock
Издательство: Bookwire
Жанр: Языкознание
Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht
isbn: 9783811442757
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Die Karriere der Internal Investigations begann in den USA, begünstigt durch das dortige verwaltungsrechtliche und auch das strafrechtliche Unternehmens-Sanktionssystem.[3] In nicht-strafrechtlicher Hinsicht bspw. sorgt die Securities and Exchange Commission (SEC) für die Durchsetzung des Wertpapierrechts und hält im Rahmen dieser Aufgabe Unternehmen dazu an, interne Ermittlungen durchzuführen. In den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts kam es in den USA zu mehreren Bilanz-„Skandalen“[4], mit deren Aufklärung die SEC befasst war. Da sich die Ermittlungen sehr kostspielig gestalteten und ohne Mitwirkung der in die Vorfälle verwickelten Unternehmen zum Teil auch ineffektiv blieben, zog die Behörde Alternativen in Betracht, um das Wertpapierrecht zu angemessener Geltung zu bringen, und gab den betroffenen Unternehmen immer häufiger auf, eigene Untersuchungen durchzuführen.[5] Erstaunlicherweise traf diese Tendenz bei vielen Verfahrensbeteiligten auf Beifall. Denn wer selbst ermittelt und sich ersichtlich um die Aufklärung eines Sachverhalts bemüht, der darf – so die Vermutung – darauf hoffen, von weitergehenden Ermittlungsmaßnahmen oder Eingriffen durch die SEC selbst verschont zu bleiben.[6]
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Die mit diesem Vorgehen erzielten Erfolge veranlassten die SEC während der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts dazu, das Selbstermittlungs-Konzept weiter auszubauen und die Anordnung von Internal Investigations avancierte nach und nach zu einer Standardauflage.[7] Nicht selten war es dabei Teil dieser Auflage, externe Berater zu den Ermittlungen hinzuzuziehen und die Resultate der SEC zur Verfügung zu stellen. Dabei nahm die SEC zunehmend Einfluss auf Art und Umfang der Untersuchungen sowie die Auswahl der hinzugezogenen externen Ermittler.[8] Behrens stellt in diesem Kontext die Beobachtung an, dass die betroffenen Unternehmen sogar vermehrt den Anordnungen der SEC zuvorkamen und bereits ohne entsprechende Aufforderung interne Untersuchungen in die Wege leiteten, um sich einen weiteren Aktionsspielraum zu erhalten.[9]
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Unter anderem mit dem Release Nr. 44969 v. 23.10.2001[10] („Leon-Meredith-Report“) kodifizierte die SEC das Procedere unternehmensinterner Ermittlungen.[11] Damit existierten erstmalig Leitlinien für unternehmensinterne Untersuchungen, was vor allem die Ermessensausübung durch die SEC im Bezug auf die Frage, ob ein sog. Enforcement-Verfahren[12] in die Wege geleitet wird und welche zivil- oder verwaltungsrechtlichen Sanktionen in Erwägung gezogen werden, transparenter machte. In den Leitlinien fand sich unter anderem ein Hinweis auf unternehmensinterne Systeme im Bezug auf Compliance-Maßnahmen i.w.S. zum Umgang mit Regelverstößen.[13] Explizit enthalten waren dabei als Kriterien, ob die Untersuchungen durch Angestellte des Unternehmens oder externe Anwälte durchgeführt wurden,[14] ob die externen Berater bereits früher für das betroffene Unternehmen tätig waren,[15] und ob die Resultate der SEC überlassen wurden.[16]
b) Bedeutung interner Ermittlungen bei der Strafverfolgung
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Was strafrechtliche Reaktionen anbelangt, kommt Internal Investigations ebenfalls erhebliche Bedeutung zu. Da in den USA Kriminalsanktionen auch gegen juristische Personen ausgesprochen werden können, eröffnen unternehmensinterne Ermittlungen die Möglichkeit einer Entlastung. Dies kann bereits Relevanz erlangen für die Frage, ob Anklage erhoben wird,[17] mag aber ebenso für das Strafmaß eine Rolle spielen.[18]
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Seit dem Jahr 1999 existieren Richtlinien des US-Justizministeriums (DOJ), welche die Ermessensausübung im Bezug auf die Anklageerhebung betreffen. Darin wird insbesondere auch die Durchführung interner Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts genannt.[19] Ähnlich normieren die „Sentencing Guidelines“ für Unternehmen, die abstrakte Regelungen über Art und Höhe einer angemessenen Strafe enthalten, dass sich der sog. culpability score,[20] mithin der Verschuldensgrad, unter anderem danach bemisst, ob das Unternehmen zur Zeit des Rechtsverstoßes über effiziente Strukturen zur Verhinderung und Ermittlung von Rechtsverletzungen verfügt.[21] Internal Investigations wiederum lassen sich durchaus als essentieller Bestandteil eines solchen Systems qualifizieren.
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Einige Autoren führen die Karriere der Internal Investigations in den USA auf das dortige „Anreizsystem“ zurück, das in abstrakt genereller Form Anreize und Drohungen enthält, die eine Durchführung von internen Ermittlungen nahe legen.[22] Diese Anreizwirkung sei empirisch belegbar und beruhe auf der Kombination aus einem hohen abstrakten Strafmaß und einem zugleich ausgeprägten Ermessensspielraum der Behörden im Bezug die Anklageerhebung und einem deswegen weit reichenden Einfluss auf das „Ob“ und „Wie“ unternehmensinterner Ermittlungen.[23]
a) Gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung interner Ermittlungen?
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Deutschland ist diesem Trend längst hinterhergelaufen. Denn auch hierzulande etablieren sich im Unternehmen zunehmend Strukturen im Bereich der Corporate Governance, die neben Compliance auch Internal Investigations einschließen. Das bedingt zunächst der Umstand, dass sich deutsche Unternehmen zunehmend am US-amerikanischen Markt bewegen bzw. an dortigen Börsen gelistet sind,[24] sich deswegen bei der SEC registrieren müssen[25] und damit in den Anwendungsbereich des dortigen Sanktionssystems geraten. Dann erlangen unternehmensinterne Ermittlungen für sie dieselbe Relevanz wie für in den USA ansässige Unternehmen, was sich freilich nicht allein auf die Geschäftstätigkeit im US-amerikanischen Raum beschränkt.[26]
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Allerdings verfügen mittlerweile auch rein im innerstaatlichen Raum tätige Unternehmen über Risikomanagementstrategien, welche die Durchführung interner Ermittlungen beinhalten.[27] Die deutschsprachige Fachliteratur weist dabei zutreffend darauf hin, dass sich eine Pflicht zur Aufklärung von Rechtsverstößen respektive von Fehlverhalten allgemein partiell aus (kapital-)gesellschaftsrechtlichen Vorschriften wie bspw. § 91 Abs. 2 AktG ergibt.[28] Demnach hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.[29] Im Einzelnen ist zwar umstritten, welche Maßnahmen damit gemeint sind; klar ist aber zumindest, dass Vorstandsmitglieder Hinweisen jedenfalls nachzugehen haben. Eine Pflicht, Nachforschungen durch Externe vornehmen zu lassen, ergibt sich daraus aber nicht bzw. jedenfalls nur insoweit, als komplexere Rechtsfragen im Raum stehen oder die Ermittlungen aufgrund der Bedeutung der Sache einen zu großen Umfang aufweisen.[30] Relevante Regelungen finden sich auch in § 25a KWG, § 64a VAG und § 33 WpHG.
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Außerhalb des Finanzsektors besteht jedoch kein gesetzliches Obligat, solche Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere für Gesellschaften mit beschränkter Haftung gibt es eine solche Pflicht nicht.[31] Soweit Unternehmen gleichwohl entsprechende Vorkehrungen treffen, beruht dies mutmaßlich auf der Tatsache, dass diese ein „zweckmäßiges Instrument des Krisenmanagements“ darstellen.[32] Indes beinhaltet das deutsche Recht[33] letztlich keine Vorgaben dazu, welche Maßnahmen im Einzelnen dem Bereich der Corporate Governance zuzuordnen sind und wie sie sich in einem Strafverfahren auswirken.[34]
b) Die Katalysator-Funktion des Siemens-Skandals
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Früher kam – nicht zuletzt aufgrund der fehlenden gesetzlichen Verpflichtung hierzu – internen Ermittlungen nur wenig bis überhaupt keine Bedeutung zu.[35] Lediglich vereinzelt fanden sich Ansätze, die solchen Untersuchungen bereits einen eigenständigen Ermittlungswert sowie einige Relevanz beimessen konnten.[36] In den Fokus von Fachwelt und Öffentlichkeit rückten Internal Investigations erst durch den СКАЧАТЬ