Название: Internal Investigations
Автор: Dennis Bock
Издательство: Bookwire
Жанр: Языкознание
Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht
isbn: 9783811442757
isbn:
17. Kapitel Strafprozessuale Rückgewinnungshilfe
18. Kapitel Individualvertretung im Strafverfahren
19. Kapitel Außensicht der Strafjustiz
20. Kapitel Zivilprozessuale Rechtsverfolgung
21. Kapitel „Remediation“ – (Re-)Organisation der Compliance
22. Kapitel Kommunikative Herausforderungen bei einer Internal Investigation im Unternehmen
23. Kapitel Presserecht – Schutz vor Indiskretion – Reaktion auf Publikation
1. Teil Ermittlungen im Unternehmen › 1. Kapitel Internal Investigations: Definition und rechtstatsächliche Erkenntnisse zu internen Ermittlungen in Unternehmen
1. Kapitel Internal Investigations: Definition und rechtstatsächliche Erkenntnisse zu internen Ermittlungen in Unternehmen
Inhaltsverzeichnis
II. Trendsetter und Early Follower
III. Begriffsbestimmung „Internal Investigation“
IV. Kriminologisch-rechtstatsächliche Erkenntnisse
1. Teil Ermittlungen im Unternehmen › 1. Kapitel Internal Investigations: Definition und rechtstatsächliche Erkenntnisse zu internen Ermittlungen in Unternehmen › I. Einführung
I. Einführung
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Anglizismen sind „in“. Modewörter wie Corporate Governance, Criminal Compliance und Internal Investigations begegnen dem Rechtsanwender im Zuge ihrer unübersehbaren Hausse[1] überall. Gerade unternehmensinterne Ermittlungen sind groß im Kommen.[2] Die Frage, was sich hinter diesem Begriff verbirgt, wird oftmals nur vage beantwortet. Gleichwohl scheint für jedermann offensichtlich, dass das Phänomen der Internal Investigations zahlreiche Probleme arbeitsrechtlicher sowie insbesondere strafrechtlicher Natur tangiert.
2
Unternehmen bzw. Konzerne führen interne Selbstkontrollen sowie Kontrollen gegenüber Tochtergesellschaften[3] durch, geben sich Richtlinien oder Verhaltenskodizes („Codes of Coduct“) und überwachen deren Einhaltung. Dieses Procedere mit dem Begriff der Compliance zu assoziieren, entspricht aber nur der halben Wahrheit. Denn genau genommen geht es bei der Selbstkontrolle nicht nur darum, (strafrechtlich relevantes) Fehlverhalten von vorneherein zu vermeiden, sondern auch darum, es später zu ahnden und aufzudecken. Unternehmensinterne Ermittlungen erfassen genau jenen letztgenannten Bereich. Dabei liegt – trotz der mittlerweile beachtlichen Flut einschlägiger Publikationen – allerdings noch vieles im Unklaren: Welche Ermittlungen sind überhaupt zulässig und welche nicht? In welchem Rahmen oder nach welcher Art von Verfahren müssen die Untersuchungen stattfinden? Was passiert mit den gewonnenen Erkenntnissen und erhobenen Beweisen (bspw. in einem Strafprozess)? Wer leitet die Ermittlungen?[4] An dieser Stelle ist es daher erforderlich, im Vorfeld einige Grundlagen zu klären, um jene und andere Fragen beantworten zu können
3
(entfällt)
Anmerkungen
Von Hehn Börsen-Zeitung Nr. 221 v. 16.11.2007, 15; beginnend schon in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts, vgl. Hense/Renz CCZ 2008, 181; s. auch Greco/Caracas NStZ 2015, 7 (zunehmende Aufmerksamkeit seit der „Siemens-Affäre“).
Dies zeigt sich bereits an zahllosen einschlägigen Meldungen der Tagespresse: Allein in der Zeit vom 1.1.2012 bis zum 31.3.2012 fanden sich bspw. bei Spiegel Online ca. 15 Beiträge mit Bezug zu diesen Themen, in der FAZ waren es etwa 30; in der Zeit v. 1.7.2015 bis zum 31.12.2015 ging die Anzahl der Spiegel-Online-Berichte auf sechs zurück.
Sog. Internal Control Provisions; siehe Schulte/Görts RIW 2006, 564.
Diese Fragen listet auch Wastl ZRP 2011, 57 f. auf.
1. Teil Ermittlungen im Unternehmen › 1. Kapitel Internal Investigations: Definition und rechtstatsächliche Erkenntnisse zu internen Ermittlungen in Unternehmen › II. Trendsetter und Early Follower
II. Trendsetter und Early Follower
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Treten Probleme auf, so waren und sind eigene Sachverhaltsaufklärungen in den betroffenen Unternehmen als Innenrevision schon immer selbstverständlich – auch im deutschsprachigen (Rechts-)Raum.[1] Bezeichnet man solche Ermittlungen jedoch als „Internal Investigations“, so erhalten sie i.d.R. eine ganz spezifische Konnotierung mit besonderen Attributen und die Betrachtung beschränkt sich auf eine bestimmte Art von Untersuchungen.[2]