Steuerstrafrecht. Johannes Franciscus Corsten
Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Steuerstrafrecht - Johannes Franciscus Corsten страница 83

Название: Steuerstrafrecht

Автор: Johannes Franciscus Corsten

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: Heidelberger Kommentar

isbn: 9783811406506

isbn:

СКАЧАТЬ hält.[741]

      Beträgt die Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, ist sie regelmäßig zur Bewährung auszusetzen, wenn dem Täter eine günstige Sozialprognose gegeben wird (§ 56 Abs. 1 StGB). Eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren kann unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn besondere Umstände in Tat und Persönlichkeit des Täters vorliegen. In der Praxis wird das Vorliegen solcher Umstände bei Verurteilung wegen einer Steuerhinterziehung in der Regel bejaht, wenn der Täter nicht vorbestraft ist.

      299

      

      300

      301

      302

      Der Katalog des § 370 Abs. 3 S. 2 ist nicht abschließend. Liegt ein Fall vor, der einem der genannten Regelbeispiele im Hinblick auf das Gewicht von Unrecht und Schuld vergleichbar ist, so rechtfertigt dieser regelmäßig als sogenannter unbenannter besonders schwerer Fall ebenfalls die Anwendung des erhöhten Strafrahmens.

      303

      304

      Der Vorsatz des Täters muss die Verwirklichung des Regelbeispiels umfassen.

      305

      Die Verjährungsfrist verlängert sich beim Vorliegen eines besonders schweren Falles gem. § 376 Abs. 1 mit Wirkung ab dem 25.12.2008 für alle zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährten Taten auf zehn Jahre (s. dazu Kommentierung bei § 376 Rn. 8 ff. und Rn. 20 ff.).

      306