Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen – Kommentar. Klaus Schönenbroicher
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СКАЧАТЬ II.Allgemeines

       III.Die Bedeutung des Zwecks der Ermessensermächtigung und der sonstigen ermessensleitenden Gesichtspunkte für die Rechtmäßigkeit des Ermessenshandelns

       IV.Ermessensfehler

       1.Allgemeines

       2.Ermessensüberschreitung

       a.Allgemeines

       b.Ermessensüberschreitung durch Ermessensausübung bei Ermessensreduzierung auf Null

       3.Ermessensunterschreitung bzw. Ermessensnichtgebrauch

       4.Ermessensfehlerhaftigkeit „im engeren Sinne“, Ermessensfehlgebrauch

       Vor § 17 Allgemeines zur ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit

       I.Der Verantwortliche: „Störer“

       II.Polizeipflichtigkeit der Hoheitsträger

       III.Allgemeine Regeln der Störerauswahl nach Ermessen – Effektivität der Gefahrenabwehr

       IV.Kostentragungspflicht des Störers

       § 17 Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen

       I.Absatz 1

       1.Begriff der Verhaltensverantwortlichkeit

       2.Begriff der Verursachung

       II.Absatz 2

       III.Absatz 3

       IV.Absatz 4

       V.Rechtsnachfolge bei der Verhaltensverantwortlichkeit

       VI.Kasuistik zu § 17

       § 18 Verantwortlichkeit für den Zustand von Sachen

       I.Allgemeines

       II.Absatz 1

       1.Tatbestandselemente der Vorschrift

       2.Kasuistik

       III.Absatz 2

       1.Satz 1

       2.Satz 2

       IV.Absatz 3

       V.Ende der Zustandshaftung

       VI.Rechtsnachfolge bei der Zustandsverantwortlichkeit

       § 19 Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen

       I.Allgemeines

       II.Absatz 1

       III.Absätze 2 und 3

       IV.Kasuistik zur Inanspruchnahme Nichtverantwortlicher

       V.Die problematische Rechtsfigur des sogenannten „Zweckveranlassers“

       § 20 Form

       I.Allgemeines

       II.Absatz 1

       III.Absatz 2

       IV.Begründung

       V.Bekanntgabe der Anordnungen

       § 21 Wahl der Mittel

       I.Allgemeines

       II.Anwendungsfälle

       III.Frist (Satz 3)

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