Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1. Reinhart Maurach
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Название: Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1

Автор: Reinhart Maurach

Издательство: Bookwire

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Серия: C.F. Müller Lehr- und Handbuch

isbn: 9783811492561

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      Vogel LK12 § 16 74 ff.. A.A. OLG Bremen MDR 59, 777.

      2. Strafantrag – Strafe – Konkurrenzfragen

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      b) Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe (Verschärfung und Aufhebung der Strafschärfung für Taten gegen Verwandte aufsteigender Linie nach Abs. 2 durch das VerbrechensbekämpfungsG 1994). Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht zur Abwendung weiterer Körperverletzungen den Erlass strafbewehrter Betretungs- und Kontaktverbote durch die Zivil- und Familiengerichte.

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      d) Die als Nebenfolge vorgesehene Buße (§ 231 a.F.) ist – ebenso wie bei der Beleidigung (§ 188) – im Einklang mit den früheren Entwürfen durch das EGStGB mit Wirkung vom 1.1.75 beseitigt worden. Sie war durch das 1943 eingeführte Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) überholt und hatte in der Praxis keine Bedeutung. Nach § 233 a.F. konnte bei der Erwiderung von einfachen oder fahrlässigen Körperverletzungen und Beleidigungen mit solchen die Strafe nach § 49 Abs. 2 gemildert oder sogar von Strafe abgesehen werden (sog. Kompensation). Dieses Institut wurde durch das 6. StrRG 1998 abgeschafft, da die §§ 153, 153a StPO und § 59 StGB ausreichten (BT-Dr 13/8587 S. 36).

      Anmerkungen

       [16]

      RG 77, 72; OLG Bremen JZ 56, 633; Oehler aaO 632; Vogel aaO.

       [17]

      BVerfGE 51, 177; BGH 16, 225; BayObLG NJW 91, 1765. A.A. Thierfelder NJW 62, 116; Kröpil NJW 92, 654; Popp LK 16.

       [18]

      BGH NStZ 97, 493 (m. unzutr. Annahme zweier Handlungen). A.A. Paul JZ 98, 297.

II. Die qualifizierenden Abwandlungen der Körperverletzung

      1. Gefährliche Körperverletzung (§ 224)

      Schrifttum:

      Eckstein, Das gefährliche Werkzeug als Mittel zum Zweck der Körperverletzung, NStZ 08, 125; Heinrich, Die gefährliche Körperverletzung, 1993; Küper, Konvergenz. Die gemeinschaftliche Körperverletzung im System der Konvergenzdelikte, GA 97, 301; Hilgendorf, Körperteile als „gefährliche Werkzeuge“, ZStW 112, 811; Leißner, Der Begriff des gefährlichen Werkzeugs im StGB, 2002; Triantafyllou, Das Delikt der gefährlichen Körperverletzung (§ 223a StGB) als Gefährdungsdelikt, 1996; Küpper, Lebensgefährdende Behandlung, FS Hirsch 595.

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      Anmerkungen

       [19]

      Heinrich aaO sieht als einschränkenden Grundgedanken den bewussten Einsatz eines die Angriffswirkung erhöhenden Faktors. Zust. Paeffgen/Böse NK 2 ff.

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