Название: Nachhaltigkeit, CO2-Neutralität und andere bilanzielle Fehler
Автор: Marc Lindner
Издательство: Bookwire
Жанр: Математика
isbn: 9783748558897
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Effizienzsteigerung begünstigt im Allgemeinen Reboundeffekte. Aus diesem Grund steht diese im Verruf, keinen nennenswerten Beitrag zur Energieeinsparung leisten zu können.
3.11. Bilanzgrenzen
Soll ein Verfahren bezüglich seiner Umweltwirkung und/oder seiner Wirtschaftlichkeit geprüft werden, wird oft der Fehler begangen, dass die Bilanzgrenze zu eng um das Verfahren gelegt wird.
In einem solchen Fall treten Stoff- oder Energieströme aus den Bilanzgrenzen, die nicht direkt einen Endnutzen generieren und dann leichtgläubig und allzu oft fahrlässig Gutschriften oder anderweitig Wertigkeit erhalten, nur weil sie in einem anderen Prozess „benötigt“ oder aber „verwendet“ werden können. Wobei hier bereits ein entscheidender Unterschied zwischen den beiden Begriffen „benötigt“ und „verwendet“ festzustellen ist. Ein solches Beispiel ist in Grafik 3-5 zu finden. Hier führt eine zu enge Bilanzgrenze um den Prozess A dazu, dass die beiden Zwischenprodukte 1 und 2 einen fiktiven Wert erhalten müssen.
Durch die Gefahr einer subjektiven Wertigkeit von Zwischenströmen müssen die Bilanzgrenzen stets so weit gefasst sein, dass keine Zwischenströme zu anderen Prozessen außerhalb der Bilanzgrenze geführt und als wertig betrachtet werden. Alle Stoff- und Energieströme innerhalb der Bilanzgrenzen fließen nicht mit in die Bilanzierung ein.
Gutschriftverfahren sind vergleichsweise einfach und willkürlich einsetzbar, können aber für eine objektive Beurteilung nicht die übergeordnete Bilanzierung ersetzen.
Darstellung 3-2: Darstellung von geeigneten und ungeeigneten Bilanzgrenzen
3.12. Bauherrenproblem
Beim Bauherrenproblem ist der Effekt ähnlich wie bei den externen Kosten, wenngleich die Situation einfacher zu erfassen ist. Er tritt überall dort auf, wo der Bauherr nicht auch anschließend der Nutzer ist.
Mit dem Bauherrenproblem ist der Umstand gemeint, dass der Bauherr die Nutzungs- beziehungsweise Betriebskosten nicht tragen muss und diese somit in seiner Optimierung nicht in vollem Maße berücksichtigt.
Für ihn zählt folgende Gewinnfunktion:
Gewinn = Verkaufserlös - Investition
Somit ist sein Interesse groß, die Investitionskosten zu minimieren und in vielen Fällen allgemeine Mindestanforderungen zu erfüllen, mit der Nebenbedingung, dass keine offensichtlichen Mängel auftreten, die den Verkaufserlös senken. Das heißt insbesondere optische Qualitäten sind entscheidend und der Bauherr ist nur dann bereit in Maßnahmen zu investieren, die die Betriebskosten senken, wenn sich die Senkung der Betriebskosten entsprechend kommunizieren und vermarkten lässt.
Gewinn = + Verkaufserlös - Investition
+ Mehrerlös durch Betriebskostensenkung
- Zusatzkosten für betriebskostensenkende Maßnahmen
Für einen Bauherrn, der selbst die Immobilien nutzen wird, sieht die Gewinnfunktion anders aus. Für ihn gilt:
Gewinn = - Investition
- ∑ Betriebskosten
Er würde die Betriebskosten soweit und mit so viel Investitionsaufwand minimieren, wie es für ihn mit seiner Zeitpräferenz ökonomisch optimal erscheint. Nehmen wir an, dieses würde in diesem Fall eine Mehrinvestition von 50 000 € bedeuten.
Das bedeutet, dass wenn der Bauherr, der das Gebäude nur bauen und verkaufen möchte, diese Mehrinvestition tätigen würde, müssten für ihn Mehrerlöse von eben dieser Summe zu erzielen sein inklusive einem Zuschlag, weil er auch auf dieser Summe einen Gewinn erzielen wollen würde. Dies ist aber nicht realistisch, weil ein Käufer der erzählt bekommt, dass er in 15 Jahren 50 000 € an Betriebskosten einsparen kann, wird nicht bereit sein so viel zu bezahlen, weil die kommunizierten Einsparungen mit starken Unsicherheiten behaftet sind. Weil der Bauherr eben dies auch weiß, wird er die Mehrinvestition in die Betriebskostensenkung nicht tätigen, weil für ihn die Mehrerlöse mit starken Unsicherheiten (Risiko) behaftet sind und er, damit er dieses Risiko übernimmt, einen Risikozuschlag erhalten müsste, um das Geschäftsrisiko einzugehen. In einem solchen Fall wäre aber auch der Kauf für den Endnutzer nicht mehr kostendeckend und er würde vom Kauf absehen.
Also stellt das Bauherrenproblem die Tatsache dar, dass ein Bauherr der nicht anschließend Nutzer ist, die Betriebskosten nicht gesamtoptimal senkt, so wie es ein Bauherr zu tun bereit wäre, der anschließend auch der Nutzer ist.
3.13. Logische Verknüpfungen
Ein gern begangener Fehler besteht darin, dass vorhandene Schlussfolgerungen durch leichtfertige Umkehrschlüsse zu falschen Argumentationen führen können.
So gilt für A bedingt B nicht zwangsläufig B bedingt A:
A ⇒ B ≠ B ⇒ A
Dazu ein Beispiel.
Wenn Schnee liegt, ist es kalt.
Aber der Umkehrschluss „wenn es kalt ist, liegt Schnee“ ist falsch.
Nicht immer lassen sich fehlerhafte Umkehrschlüsse so leicht auffinden. Deshalb sollte bei jeder Zielsetzung einer Parameteroptimierung überprüft werden, ob für den optimierten Parameter gilt
1) der Zielwert lässt sich in der gewünschten Weise durch den Parameter beeinflussen (A ⇒ B)
2) eine Beeinflussung dieses Parameters beeinflusst den Zielwert in der gewünschten Weise (B ⇒ A)
Ist die zweite Bedingung nicht erfüllt, darf der Parameter nicht ohne zielwertorientierte Nebenbedingungen optimiert werden. Im Kapitel zum Thema Energiesparen wird die Gefahr einer unbewussten Verwendung des Umkehr(trug)schlusses verdeutlicht.
3.14. Steuerelemente des Staates
Ich habe im Abschnitt über externe Kosten und Nutzen argumentiert, dass es die Aufgabe des Staates ist, das Gemeinwohl seiner Bürger zu maximieren und durch seine Tätigkeit die Interessen abzudecken, die nicht abgedeckt wären, wenn jeder auf sich orientiert egoistisch handeln würde. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass in einer gemeinschaftlich handelnden Gesellschaft mit altruistisch handelnden Individuen der Staat überflüssig wäre – und nur in einer solchen.
Wenn es um individuelle Nutzen geht, die geschützt werden sollen, ohne dass ein anderer seinen Nutzen auf deren Kosten maximieren darf, dann sind Gebote, Verbote oder Grenzwerte das geeignete Mittel um diese grundlegenden Nutzen zu schützen.
So ist Mord verboten, weil der individuelle Nutzen der verbleibenden Lebensjahre des potenziell Ermordeten unantastbar sein soll. Ebenso ist es mit Nutzen, die auf der Gesundheit oder der Menschenwürde basieren.
Steuern und Abgaben dienen der Finanzierung von gemeinnützlichen Investitionen und Deckung der Eigenkosten des Staates. Diese Steuern und Abgaben können aber ebenso gut verwendet werden, um externe Kosten in das Entscheidungskalkül von Individuen und Unternehmen zu integrieren.
Subventionen sollen im Prinzip externe Nutzen СКАЧАТЬ