Schuldrecht Besonderer Teil I. Achim Bönninghaus
Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Schuldrecht Besonderer Teil I - Achim Bönninghaus страница 28

Название: Schuldrecht Besonderer Teil I

Автор: Achim Bönninghaus

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: JURIQ Erfolgstraining

isbn: 9783811491670

isbn:

СКАЧАТЬ kommt dann in Betracht, wenn der Schuldner einer Schick- oder Bringschuld vor Vornahme der gem. § 243 Abs. 2 zur Konkretisierung führenden Leistungshandlung den Gläubiger durch ein wörtliches Angebot gem. § 295 in Annahmeverzug gebracht hat und der Schuldner die Aussonderung vorsorglich vornimmt.[37] Konkretisierung nach § 243 Abs. 2 kann hier solange noch nicht eingetreten sein, solange noch die Übermittlung an die Transportperson (Schickschuld) oder an den Gläubiger (Bringschuld) aussteht.[38]

      Beispiel

      K kauft bei V einen Fernseher, den V dem K eine Woche später schicken soll. Bereits zwei Tage nach Vertragsschluss bereut K das Geschäft und teilt dem V per Fax mit, er wünsche das Geschäft unter keinen Umständen. V hatte bereits ein Gerät der verkauften Art aus seinem Lager geholt und versandfertig gemacht. Vorsorglich meldet sich V bei K und kündigt seine Lieferung zum vorgesehenen Termin an, da er auf Einhaltung des Vertrages bestehe. Am Liefertermin wird das Gerät auf dem Weg zur Versandaufgabe zerstört.

      81

      Ferner können die Primäransprüche auch noch durch die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung i.S.d. § 158 Abs. 2 entfallen.

      Beispiel

      Händler V verkauft dem K einen LKW, den V mit einem besonderen Transportaufsatz ausrüsten soll. Die Parteien vereinbaren den Kauf „vorbehaltlich Sonderausstattungsfähigkeit des verkauften Fahrzeugs gem. Vereinbarung“. Wenn sich der LKW mit der begehrten Sonderausstattung nicht ausrüsten lässt, ist die auflösende Bedingung eingetreten und beide Parteien werden gem. § 158 Abs. 2 von ihren Pflichten (ohne Notwendigkeit eines Rücktritts) wieder frei. Gegen eine aufschiebende Bedingung spricht hier, dass V bereits durch den Vertragsschluss zu einer Leistung verpflichtet werden soll, nämlich zumindest zur Prüfung der Sonderausstattungsfähigkeit des LKW.

      82

      

      Der Anspruch des Käufers erlischt schließlich dadurch, dass eine Partei ihr zustehende Gestaltungsrechte mit anspruchsvernichtender Wirkung geltend macht.

      1. Teil Der KaufvertragB. Der Primäranspruch des Käufers (§ 433 Abs. 1) › III. Durchsetzbarkeit

III. Durchsetzbarkeit

      83

      84

      Was macht das für einen Unterschied? Die Antwort gibt die Legaldefinition der Formulierung „unverzüglich“ in § 121 Abs. 1 S. 1 als „ohne schuldhaftes Zögern“. Während „sofort“ eben „sofort ohne Wenn und Aber“ bedeutet, tritt bei „unverzüglich“ ein Verschuldenselement hinzu. „Unverzüglich“ ist nicht unbedingt „sofort“, sondern kann je nach den Umständen länger dauern, und zwar dann, wenn auch bei Einhaltung aller Sorgfalt eine sofortige Leistung ausgeschlossen ist.

      Beispiel

      85

      Die neu eingefügte Regelung des § 475 Abs. 1 Satz 1 dürfte in der Sache meist zu Fälligkeitsterminen führen, die sich auch sonst gem. § 271 Abs. 1 „aus den Umständen entnehmen“ lassen. Besonderer ist dagegen, dass dem Verkäufer nach § 475 Abs. 1 Satz 2 zur Erfüllung im Zweifel eine Maximalfrist von 30 Tagen gesetzt ist.

      86

      

      87

      Besonderes Augenmerk ist hier dem Zurückbehaltungsrecht aus § 320 zu schenken. Vor Zahlung des Kaufpreises steht dem Verkäufer das Zurückbehaltungsrecht aus § 320 Abs. 1 zu. Seine Geltendmachung führt nach § 322 Abs. 1 zur Berücksichtigung eines Zug-um-Zug-Vorbehalts im Urteil. Das Zurückbehaltungsrecht entfällt, wenn der Verkäufer sich zur Vorleistung verpflichtet hat (§ 320 Abs. 1 S. 1 Hs. 2), wie etwa im Falle eines Teilzahlungsgeschäfts i.S.d. § 506 Abs. 3.

      88

      

      Beispiel

      V verkauft dem K eine wöchentlich erscheinende Zeitschrift, wobei die Ausgaben zum Erscheinungstermin geliefert und monatlich bezahlt werden sollen (Ratenlieferungsvertrag i.S.d. § 510). K zahlt die ersten beiden Monatsraten nicht, aber die Rate für den dritten Monat. V kann die Weiterlieferung nun nach § 320 von der Zahlung der ersten beiden Monatsraten abhängig machen.

      89

СКАЧАТЬ