Allgemeinbildung Wirtschaft für Dummies. Hanno Beck
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СКАЧАТЬ sind ein paar grundlegende Verhaltensregeln, die verhindern sollen, dass Sie Betrügern auf den Leim gehen. Aber manchmal gibt es auch Ärger mit seriösen Anbietern – das sehen wir uns im nächsten Kapitel an.

      

Kaufen Sie Waren im Versandhandel oder an der Haustür, so können Sie innerhalb der ersten 14 Tage Ihr Widerrufsrecht nutzen und ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten; Ihr Geld erhalten Sie dann zurück.

      Wenn Sie etwas gekauft haben, das sich als fehlerhaft herausstellt, haben Sie natürlich das Recht auf Umtausch. Dabei gilt eine Ware als mangelhaft, wenn sie nicht den Zweck erfüllt, für den sie der Kunde gekauft hat – ein Telefon, mit dem man nicht telefonieren kann, gilt als mangelhaft. Welche Rechte haben Sie nun? Hier müssen Sie unterscheiden zwischen dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht, der Herstellergarantie und dem Umtausch:

       Das gesetzliche Gewährleistungsrecht sagt, dass jeder Händler zwei Jahre für die Mängelfreiheit des verkauften Produkts geradestehen muss. Taucht der Fehler innerhalb der ersten sechs Monate auf, nimmt der Gesetzgeber automatisch an, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Tritt der Mangel später auf, müssen Sie als Käufer nachweisen, dass dieser Mangel bereits beim Kauf bestand.

       Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die je nach Garantie unterschiedliche Reklamationsfälle abdeckt. Innerhalb der zweijährigen Gewährleistungszeit können Sie entscheiden, ob Sie die Garantie nutzen oder die Gewährleistung.

       Der Umtausch ist eine freiwillige Leistung des Händlers, wenn Ihnen ein Produkt doch nicht zusagt. Grundsätzlich muss ein Händler fehlerfreie Ware nicht zurücknehmen; hier müssen Sie auf die Kulanz des Händlers hoffen. Haben Sie das Produkt im Onlinehandel oder an der Haustür gekauft, haben Sie aber ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.

      

Reduzierte Waren werden oft vom Umtausch ausgeschlossen. Sind diese aber defekt, so können Sie natürlich vom Gewährleistungsrecht Gebrauch machen, das gilt auch für reduzierte Waren.

      Zur Reklamation benötigen Sie nicht die Originalpackung, aber einen Kassenbon oder einen anderen Nachweis, dass Sie das Produkt auch dort gekauft haben, wo Sie reklamieren.

      

Bei billigen Waren ist in der Regel die Ersatzlieferung angemessen, bei teuren Produkten wird der Händler darauf bestehen, diese zu reparieren.

      Besteht der Händler auf einer Reparatur, so müssen Sie ihm eine Frist setzen. Lässt der Händler diese verstreichen, so müssen Sie keine weiteren Reparaturversuche abwarten, sondern können sofort Ihr Geld zurückverlangen.

      Brauchen Sie eine Zusatzversicherung?

      Mit Elektrogeräten werden gerne Zusatzversicherungen für den neuen Rechner oder das neue Telefon verkauft. Hier gibt es verschiedene Angebote: Die Gewährleistungsfrist wird über die gesetzlichen zwei Jahre hinaus verlängert oder die Garantie wird erweitert auf Fälle wie Diebstahl, Bedienfehler, Unfallschäden und Ähnliches. Das klingt alles sehr verlockend, bisweilen aber finden sich Fußangeln im Kleingedruckten: Verschleißteile wie Akkus sind oft ausgeschlossen, und der Diebstahlschutz erweist sich bei näherem Hinsehen oft als recht löchrig (zudem sind Sie gegen Einbruch und Raub auch über die Hausratversicherung geschützt). In der Regel zahlen die Versicherungen im Schadensfall auch nur den Zeitwert des Geräts, das macht das Ganze nicht attraktiver – welches Elektrogerät haben Sie länger als zwei Jahre (in denen die gesetzliche Gewährleistung greift)? Verbraucherschützer jedenfalls finden, dass die meisten dieser Versicherungen überflüssig sind. Und teuer. Doch dass die Versicherungen teuer sind, fällt einem dann oft nicht auf, weil die 30 oder 40 Euro im Vergleich zu den 400 oder 500 Euro, die das Gerät kostet, nicht ins Gewicht zu fallen scheinen. Aber denken Sie daran: Auch 40 Euro sind Geld.

      

Bevor Sie vor Gericht ziehen, wenn etwas schiefgeht, können Sie es auch mit einer Schlichtung versuchen. Dazu wenden Sie sich an eine Verbraucherschlichtungsstelle. Eine Liste dieser Stellen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz (www.bundesjustizamt.de).

      Wer einkauft, möchte günstig einkaufen – kein Wunder, dass unser Gehirn ausflippt, wenn wir Wörter wie »Sonderangebot«, »Tiefpreis« oder »Aktionspreis« lesen. Doch viele Schnäppchen entpuppen sich bei näherem Hinsehen als Luftschlösser:

       Manches vermeintliche Schnäppchen ist einfach Betrug – lesen Sie dazu noch einmal das, was weiter vorn in diesem Kapitel über Fake Shops steht.

       Sonderangebote in echten Läden sollen bisweilen nur Kunden in den Laden locken, damit man ihnen dort andere, überteuerte Produkte verkaufen kann. »Lockvogelwerbung« nennt man das. Und dann wundert man sich, dass das Sonderangebot schon zehn Minuten nach Ladenöffnung vergriffen ist – natürlich steckt da keine böse Absicht dahinter.

       Manche Sonderangebote sind nur eine optische Täuschung – vergleichen Sie den Grundpreis pro Kilo oder Mengeneinheit. Oft merkt man gar nicht, dass etwas nicht billig ist, weil man von einem Preisschild angeschrien wird.

       Was in einem Laden ein Sonderangebot ist, ist im anderen Laden der reguläre Preis.

       Der durchgestrichene Preis muss nicht immer das angeben, was das Produkt vorher gekostet hat. Oft ist es nur die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.

       Gelegentlich werden vor den Sonderangebotsaktionen die Preise der betreffenden Produkte erst hochgesetzt.

      

Sonderangebote müssen »angemessen lange« vorrätig sein, sonst kann man sich bei der Verbraucherzentrale beschweren. Aber: Ist das Sonderangebot vergriffen, haben Sie als Kunde kein Anrecht darauf, dieses Produkt zu dem beworbenen Preis zu erhalten.

      Gibt es auch »gute« Sonderangebote? Natürlich, beispielsweise bei

       Rabatten,

       wenn Sie Saisonartikel außerhalb der Saison kaufen,

       wenn Sie die Mode des letzten Jahres kaufen, und neue Modelle auf den Markt kommen, oder

       bei besonderen Anlässen – »Alles muss raus«: Geschäftsauflösungen oder zu volle Lager.

      Immer eine gute Idee ist es, seine Stammhändler zu haben – Verkäufer sind eher dazu geneigt, treue Stammkunden nicht über den Tisch zu ziehen oder ihnen auch einmal entgegenzukommen.

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