Neues Leben. Die Bibel. SCM R.Brockhaus
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Название: Neues Leben. Die Bibel

Автор: SCM R.Brockhaus

Издательство: Bookwire

Жанр: Документальная литература

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isbn: 9783417229929

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СКАЧАТЬ ich werde euch verabscheuen. 31 PS Ich werde eure Städte in Trümmer legen und eure Heiligtümer einreißen; eure Räucheropfer werde ich nicht mehr annehmen. 32 PS Ja, ich selbst werde euer Land verwüsten. Eure Feinde, die dann darin wohnen, werden darüber entsetzt sein. 33 PS Ich werde euch unter die Völker ­zerstreuen und euch mit gezücktem Schwert forttreiben. Euer Land wird zur Wüste und eure Städte werden zu Trümmerhaufen. 34 PS Während ihr euch im Land eurer Feinde befindet und das Land öde daliegt, wird es für die vergessenen Sabbatjahre entschädigt werden. Dann wird es ruhen und seine Ruhejahre nachholen. 35Während das Land öde daliegt, wird es die Ruhe haben, die ihr ihm in jedem siebten Jahr, als ihr es bewohntet, versagt habt.

      36 PS Diejenigen von euch, die dann noch übrig sind, werde ich mutlos machen, während sie im Land ihrer Feinde leben. Bereits das Rascheln eines verwelkten Blattes wird sie erschrecken und in die Flucht schlagen, als ob feindliche Krieger ihnen nachjagten: Sie werden fallen, obwohl niemand sie verfolgt. 37Ja, obwohl niemand sie verfolgt, werden sie übereinander stolpern, als würden sie vor feindlichen Heeren fliehen. Gegen eure Feinde könnt ihr nicht bestehen. 38 PS Ihr werdet unter Fremden umkommen und im Land eurer Feinde ausgelöscht werden. 39 PS Und diejenigen von euch, die dann noch übrig sind, werden als Folge ihrer Sünden – und auch als Folge der Sünden ihrer Vorfahren – im Land ihrer Feinde dahinsiechen.

      40 PS Dann schließlich wird mein Volk seine Sünden und die Sünden seiner Vorfahren bekennen. Als sie mir die Treue gebrochen und sich gegen mich gestellt haben, 41habe auch ich mich gegen sie gestellt und sie ins Land ihrer Feinde gebracht. Wenn sie dann ihre ungehorsamen Herzen demütigen und die Strafe für ihre Sünden annehmen, 42 PS werde ich mich an meinen Bund mit Jakob, an meinen Bund mit Isaak und an meinen Bund mit Abraham erinnern und werde an das Land denken. 43 PS Zuerst aber wird das Land seine Sabbatruhe genießen, während mein Volk nicht darin wohnt und es verlassen daliegt. Mein Volk wird die angemessene Strafe für seine Sünden erhalten, denn es hat meine Vorschriften verachtet und meine Gesetze nicht befolgt.

      44 PS Doch auch wenn sie im Land ihrer Feinde leben, will ich sie nicht so verwerfen und verachten, dass ich meinen Bund mit ihnen breche und sie ganz und gar vernichte. Denn ich bin der HERR, ihr Gott. 45 PS Ich werde mich an meinen Bund mit ihren Vorfahren erinnern, die ich vor den Augen der Völker aus Ägypten geführt habe, um ihr Gott zu sein. Ich bin der HERR!‹«

      46 PS Dies sind die Gesetze, Vorschriften und Anweisungen, die der HERR den Israeliten♦ durch Mose am Berg Sinai gab.

      Gelübde

       3Mo 27

      1Der HERR sprach zu Mose: 2»Gib den Israeliten folgende Anweisungen: ›Wenn jemand gelobt, eine Person dem Herrn zu weihen, so muss er die entsprechende Summe bezahlen und sie so wieder loskaufen. 3 PS Legt die Summe wie folgt fest: Ein Mann zwischen 20 und 60 Jahren ist 50 Schekel des Heiligtums♦ wert; 4eine Frau im selben Alter 30♦. 5Ein Junge von fünf bis 20 Jahren ist 20 Schekel wert und ein Mädchen im selben Alter zehn♦. 6 PS Ein Junge zwischen einem Monat und fünf Jahren ist fünf Schekel wert, ein Mädchen im selben Alter drei♦. 7Ein Mann über 60 ist 15 Schekel wert, eine Frau im selben Alter zehn♦. 8 PS Wenn derjenige, der ein solches Gelübde abgelegt hat, die vorgeschriebene Summe jedoch nicht aufbringen kann, soll er die geweihte Person zum Priester bringen. Je nachdem, was der Gelobende zahlen kann, setzt der Priester dann ihren Wert fest.

      9Hat mir jemand ein Tier geweiht, das als Opfer für den HERRN dargebracht werden kann, ist es heilig. 10 PS Dieses Tier darf nicht durch ein anderes – weder ein besseres noch ein schlechteres – ausgetauscht oder ersetzt werden. Wenn es trotzdem ausgetauscht wird, sind beide Tiere heilig. 11Weiht jemand dem HERRN jedoch ein unreines Tier, das nicht als Opfer für den HERRN dargebracht werden kann, dann soll er das Tier zum Priester bringen. 12Der Priester soll das Tier schätzen, ob es gut oder schlecht ist, und dann seinen Wert festsetzen; seine Einschätzung soll Gültigkeit haben. 13Wenn derjenige, der das Tier geweiht hat, es loskaufen will, soll er den vom Priester festgesetzten Wert zuzüglich 20 Prozent bezahlen.

      14Wenn jemand dem HERRN sein Haus weiht, soll der Priester dessen Wert schätzen und festsetzen. Die Einschätzung des Priesters soll Gültigkeit haben. 15Wenn derjenige, der das Haus geweiht hat, es wieder loskaufen will, soll er den vom Priester festgesetzten Wert zuzüglich 20 Prozent bezahlen. Dann gehört das Haus wieder ihm.

      16Wenn jemand dem HERRN ein Stück seines ererbten Grundbesitzes weiht, soll sein Wert nach dem zu seiner Bestellung erforderlichen Saatgut geschätzt werden: Für ein Feld, für das ein Sack♦ Gerste ­benötigt wird, sind 50 Schekel♦ zu bezahlen, 17sofern das Feld dem HERRN vom ­Erlassjahr an geweiht wird. 18 PS Wird das Feld jedoch nach dem Erlassjahr ­geweiht, soll der Priester den Preis für das Feld gemäß der verbleibenden Jahre bis zum nächsten Erlassjahr berechnen und den Wert entsprechend verringern. 19Wenn derjenige, der das Feld geweiht hat, es loskaufen will, soll er den vom Priester festgesetzten Wert des Landes zuzüglich 20 Prozent bezahlen. Dann gehört das Feld wieder ihm. 20Verkauft er das Feld jedoch an einen anderen, ohne es zuvor losgekauft zu haben, kann es nicht mehr losgekauft werden. 21 PS Wenn dieses Feld im Erlassjahr frei wird, soll es dem HERRN geweiht sein und in den Besitz der Priester übergehen.

      22Wenn jemand dem HERRN ein Feld weiht, das er nicht geerbt, sondern gekauft hat, 23soll der Priester seinen Wert entsprechend der bis zum nächsten Erlassjahr verbleibenden Jahre berechnen. Den für das Land festgesetzten Wert soll er noch am selben Tag dem HERRN als heilige Gabe geben. 24 PS Im Erlassjahr fällt das Feld wieder an den ursprünglichen Besitzer zurück, von dem er es gekauft hat und dessen Erbbesitz es ist. 25 PS Sämtliche Schätzungen sollen nach dem Schekel des Heiligtums festgesetzt werden. Ein Schekel wiegt 20 Gera♦.

      26 PS Niemand darf dem HERRN das erstgeborene Tier aus seinen Rinder-, Schaf- oder Ziegenherden weihen, weil alle Erstgeburten ihm ohnehin gehören. 27Wenn es sich jedoch um das Erstgeborene eines unreinen Tieres handelt, darf er es loskaufen, indem er den vom Priester festgesetzten Wert zuzüglich 20 Prozent bezahlt. Kauft er es nicht los, soll es zum festgesetzten Wert verkauft werden.

      28 PS Alles jedoch, was jemand aus seinem Besitz unwiderruflich dem HERRN weiht♦ – sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Grundbesitz – darf nicht verkauft oder losgekauft werden. Alles auf diese Weise Geweihte ist besonders heilig für den HERRN. 29Menschen, die mir geweiht wurden, können nicht losgekauft werden. Sie müssen auf jeden Fall getötet werden.

      30 PS Ein Zehntel aller Erträge des Landes, sei es Getreide oder Früchte, gehört dem HERRN und ist heilig. 31Will jemand seinen Zehnten loskaufen, muss er dessen Wert zuzüglich 20 Prozent bezahlen. 32Auch jedes zehnte Tier aus euren Rinder-, Schaf- und Ziegenherden gehört dem HERRN. Bei der Zählung soll jedes zehnte Tier♦ ihm geweiht sein. 33 PS Das zehnte Tier darf nicht danach ausgewählt werden, ob es gut oder schlecht ist, und es darf auch nicht ausgetauscht werden. Wird es aber doch ausgetauscht, gehören beide Tiere dem HERRN.‹«

      34 PS Diese Gebote gab der HERR den Israeliten am Berg Sinai durch Mose.

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