Sex and Crime. Klaus Püschel
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Название: Sex and Crime

Автор: Klaus Püschel

Издательство: Bookwire

Жанр: Юриспруденция, право

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isbn: 9783831910434

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СКАЧАТЬ professionell mit speziellen sexuellen Praktiken auskennen, mit Situationen am Fundort und Verletzungsmustern. Es geht um eine objektive Dokumentation der Geschehenslage und eine sachgerechte Interpretation und Rekonstruktion des Ablaufs. Da kann eine komplexe Fesselung, ein Strangulationsmechanismus, Sauerstoffmangel ganz allgemein oder eine andere äußere Einwirkung, um Schmerz zu provozieren, ganz anders zu deuten sein, als man es im Normalfall eigentlich erwartet.

      Für den Rechtsmediziner gilt es auch zu berücksichtigen, dass scheinbar bizarre Einwirkungen und Verletzungen selbst beigebracht oder eventuell auch einverständlich hervorgerufen worden sein können. Man denke beispielsweise an ungewöhnliche autoerotische Unfälle.

      Spezielle Sexpraktiken können sehr gefährlich werden. Wir denken an einen sehr netten und fähigen Rechtsmediziner, ein hoffnungsvoller Wissenschaftler, Ehemann und Familienvater. Dieser fand bei einer Domina im selbst gewählten Strangulationsapparat den Tod. Derartige Praktiken bergen unter Umständen tödliche Gefahren. Hinzu kommen weitere teilweise sehr belastende Aspekte wie Infektionsausbreitung, Schwangerschaft und die in Einzelfällen sehr weitreichende psychische Traumatisierung oder auch psychische Abhängigkeit. Sehr gefährlich und als langfristig sehr belastend können sich auch Substanzeinwirkungen und Abhängigkeiten von Drogen erweisen. Sogenannte Sexdrogen — beziehungsweise bei unfreiwilliger Verabreichung Vergewaltigungsdrogen — führen zu körperlichen Schädigungen, Bewusstseinseinschränkungen, Bewusstlosigkeit bis hin zu tödlichen Abläufen. Bei wiederholtem Gebrauch resultiert daraus eventuell auch eine von der ursprünglichen sexuellen Motivation abgelöste psychische und/oder körperliche Abhängigkeit.

      Sexuelle Gewalt ist für die Hamburger Rechtsmedizin schon sehr lange ein zentrales Thema. Bereits 1985 wurde im Deutschen Ärzteblatt eine groß angelegte Zehn-Jahres-Studie zu insgesamt 1875 polizeilichen Anzeigen wegen sexueller Gewalt publiziert. Darin wurde eine Reihe von Fakten zu Opfer, Täter, Tatausführung, Vortat- und Nachtatverhalten und zur Ermittlungsarbeit der Polizei analysiert. Spezielles Ziel war es, die Rolle der Rechtsmedizin bei derartigen Verfahren zu beleuchten. Im Fokus stand die Frage, wie die sogenannte sekundäre Viktimisierung des Opfers vermieden werden kann. Damit ist der negative Einfluss der polizeilichen Ermittlungen und eines nachfolgenden Strafverfahrens mit wiederholter Vernehmung des Opfers und Konfrontation mit dem Täter gemeint.

      Damals wurde auch systematisch die Häufigkeit von Falschanzeigen geprüft. Dabei muss beachtet werden, dass eine derartige Einordnung nicht immer frei von einer gewissen Subjektivität sein kann. Die Frequenz von Falschaussagen lag bei zehn Prozent. Der Literatur konnte man seinerzeit einen Anteil zwischen zwei und maximal 15 Prozent Falschanzeigen entnehmen.

      Später konnte man den Erfahrungshorizont auf die Formel bringen: drei Mal ein Drittel. In jeweils einem Drittel der Fälle handelte es sich um reale Abläufe, ein Drittel der Fälle blieb in einer Grauzone und wurde nicht eindeutig geklärt. In einem weiteren Drittel der Fälle handelte es sich eindeutig um Falschanzeigen.

      Ein relativ hohes Dunkelfeld resultiert speziell im Hinblick auf Frauen als Täterinnen sowie im Bereich gleichgeschlechtlicher Gewaltverbrechen.

      Wir leben in einem geordneten Rechtsstaat mit funktionierenden staatlichen Strukturen. Einen aktuellen direkten Bezug zu kriegerischen Auseinandersetzungen oder größeren Unruhen im Inneren unseres Landes gibt es auch nicht ansatzweise. Die äußeren Grenzziehungen sind sicher.

      Betrachtet man internationale Einsätze der Hamburger Rechtsmediziner im Ausland, zum Beispiel nach dem Balkankrieg im ehemaligen Jugoslawien, sowie durch ein schon seit 2005 fortwährendes Engagement in Afrika (Ruanda), war es möglich, Art und Ausmaß sexueller Gewalt im Zusammenhang mit kriegerischen Auseinandersetzungen weitergehend zu erfahren. Fünf Typen der Kriegsvergewaltigung sind zu unterscheiden:

      •Vergewaltigung im Vorfeld militärischer Auseinandersetzungen

      •Vergewaltigung im Verlauf von militärischen Auseinandersetzungen

      •Planmäßige sexualisierte Gewalt in Lagern

      •Internierung zur Ausübung von sexueller Gewalt

      •Zwangsprostitution von weiblichen Kriegsgefangenen

      Eine aktuelle UN-Resolution, die von Deutschland unterstützt wird, prangert jede Form sexueller Übergriffe bei Kriegshandlungen unmissverständlich an.

      Die Dimension im vielfältigen Spektrum des Sex reicht von sexuellen Übergriffen im stillen Kämmerlein über eine Vielzahl mehr oder weniger übergriffiger Situationen und über sexuell motivierte Serienmorde bis hin zur systematischen Massenvergewaltigung im Rahmen brutaler Kriegsführung. Ähnliche Situationen mit sehr speziellen Rahmenbedingungen findet man beispielsweise auch in gut organisierten Sekten und kriminellen Organisationen, die Sex systematisch vermarkten und sich wirtschaftlich daran bereichern.

      Insgesamt zeigt die Erfahrung:

      •Es gibt nichts, was es nicht gibt.

      •Man hält manches einfach nicht für möglich.

      •Das sprengt das eigene Vorstellungsvermögen.

      •Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.

      •Wie kann das eigentlich sein, dass man oder frau jemandem so etwas antut?

      Welche extremen Formen sexuell motivierte Straftaten annehmen können, sollen einige Beispiele zeigen.

      Brutale Gewalt im Zusammenhang mit Sex ist so alt wie die Menschheit. Bei einem pädophilen Lustmord im Friesischen handelt es sich um einen vorgeschichtlichen Fall. In der ehemals sehr ausgedehnten Moorlandschaft wurde ein Junge als Moorleiche ausgegraben, der kompliziert gefesselt und durch Halsstiche getötet worden war. Dies konnte als pädophiler Lustmord interpretiert werden, bei dem der Mörder sein Opfer danach im Moor versenkt hat.

      Tausende Jahre später, in den frühen 1980er-Jahren, gab es in Hamburg ein Verfahren, das aufrütteln musste. In einer Hamburger Hochhaussiedlung wohnte ein junger Mann in der Nachbarschaft eines Elfjährigen. Der Erwachsene begegnete dem kleinen Stefan sehr freundlich. Die Vorgeschichte des jungen Mannes war in der Anonymität der Großstadtsiedlung niemandem bekannt. Doch der Mann war bereits vielfach auffällig geworden, als er sich an kleinen Jungen vergriff. Er war deswegen auch wiederholt in Strafhaft, die Sicherungsverwahrung drohte.

      Er wendete dies ab, indem er sich kastrieren ließ. Danach galt er als geheilt und nicht mehr rückfallgefährdet. Im Rahmen seiner fortgesetzten psychiatrischen Behandlung wurden ihm zur Stabilisierung der Psyche und Vorbeugung beispielsweise von Osteoporose nunmehr jedoch männliche Geschlechtshormone verschrieben. Mit dramatischen Folgen: Der Mann verging sich an dem elfjährigen Jungen, er fesselte ihn kompliziert, quälte und missbrauchte ihn sexuell und strangulierte ihn schließlich zu Tode.

      Dramatisch war auch der Fall des zerstückelten Toten von der Hamburger Außenalster, dessen zersägte Körperteile in Plastiktüten verpackt im Bereich der Parkanlage im Wasser und am Ufer aufgefunden wurden. Die Hamburger Rechtsmedizin hat den zerstückelten Leichnam in mehreren Sektionen untersucht und die Tat auch rekonstruieren können. Als letzter Körperteil wurde der abgetrennte Penis des Opfers mit anhängendem Hodensack obduziert. Der Mörder aus dem Homosexuellenmilieu konnte ermittelt und vom Landgericht Hamburg verurteilt werden.

      Es gibt auch einzelne Tötungen aus lesbischen Beziehungen heraus, bei denen zum Beispiel Eifersucht das tragende Motiv ist.

      Mehrfach war die Hamburger Rechtsmedizin mit Fällen von Kannibalismus befasst, zum Beispiel mit Abtrennen von weiblichen sowie auch männlichen Geschlechtsteilen nach vorangegangenen Tötungshandlungen. СКАЧАТЬ