Unternehmenskauf bei der GmbH. Stephan Ulrich
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Название: Unternehmenskauf bei der GmbH

Автор: Stephan Ulrich

Издательство: Bookwire

Жанр:

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811456440

isbn:

СКАЧАТЬ NWVBl 5/2006, 161, 170.

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      Vgl. OVG NRW 13.8.2003 – 15 B 1137/03.

       [8]

      Ebd. Stüer/Schmalenbach NWVBl 5/2006, 161, 170.

      2. Kapitel Due Diligence › C. Umwelt-Due Diligence

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      Bei Unternehmen mit Immobilienbesitz sind die umweltrechtlichen Aspekte und die damit verbundenen Haftungsrisiken zu berücksichtigen („Environmental Due Diligence“).

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EU,
Bund,
Land,
Kommune.

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welche umweltrechtlichen Genehmigungen oder Anmeldungen für den Betrieb einer Anlage erforderlich sind und ob diese vollständig vorliegen,
welche Auflagen und/oder Bedingungen bestehen und ob diese erfüllt sind,
ob Verwaltungs- oder Verwaltungsgerichtsverfahren – insbesondere Drittanfechtungen durch direkte Nachbarn oder Anwohner – hinsichtlich der Genehmigungen oder Auflagen anhängig sind.

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      Die Umwelt-Due Diligence selbst unterteilt sich in zwei Phasen:

Grundbuchauszug,
Bebauungs- und Flächennutzungsplan,
interne/externe Audits,
Boden- und Umweltgutachten,
Behördliche Genehmigungen und/oder Auflagen,

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      Deren Auswertung dient der Vorbereitung der Orts- oder Betriebsbesichtigung. Diese ist zwingender Bestandteil jeder Umwelt-Due Diligence. Sie erlaubt den Umweltgutachtern, mögliche Umweltrisiken zu identifizieren. Die Ergebnisse der 1. Phase werden in einem sog. Phase-I-Gutachten (Umweltbetriebsgutachten) zusammengefasst.

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      Der Zeitraum zwischen Phase I und Phase II der Begutachtung sollte möglichst kurz gehalten werden. Von entscheidender Bedeutung für den Ablauf ist die Kooperationsbereitschaft der Verantwortlichen des Zielunternehmens.

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      Die Ergebnisse der Umwelt-Due Diligence sind Bestandteil der Transaktionsverhandlungen. Zu unterscheiden ist zwischen Sachverhalten mit äußerer und solchen mit rein innerbetrieblicher Umweltrelevanz. Während erstere die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Unternehmens zu Dritten (Nachbarn, Behörden, etc.) betrifft, geht es bei der inneren Umweltrelevanz um unternehmensinterne Strukturen und Abläufe, wie z.B. das Vorhandensein von Umweltbeauftragten (Immissionsschutzbeauftragter, § 53 BImSchG; Störfallbeauftragter, § 58a BImSchG; Gewässerschutzbeauftragter, §§ 64, 65 WHG; Abfallbeauftragter, § 54 KrW/AbfG).

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