Handbuch IT-Outsourcing. Joachim Schrey
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Название: Handbuch IT-Outsourcing

Автор: Joachim Schrey

Издательство: Bookwire

Жанр:

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811438064

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      Abb. 10:

      Übernahme des Joint Ventures

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      178

      Entsprechend der strategischen Ausrichtung des Kunden, sich auf seine Kernkompetenzen zu konzentrieren und die Auslagerung von Nicht-Kernkompetenzen vorzunehmen, hat der Kunde ein großes Interesse daran, seine verbliebenen Gesellschaftsanteile am Joint Venture auf den Provider zu übertragen.

      179

      

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      Der Provider macht somit aus dem Joint Venture eine IT-Service-Gesellschaft seines eigenen Konzerns und verleibt das zuvor bestandene Joint Venture in seinen Konzern ein. Das Joint Venture wird somit in der Regel ein verbundenes, meist auch beherrschendes Unternehmen im Sinne des §§ 15 ff. AktG.

      181

      Der Erwerb der Geschäftsanteile des Kunden gem. § 39 GWB ist ebenfalls meldepflichtig. Folgendes Muster kann als Vorlage einer Meldung an das Bundeskartellamt verwendet werden:

      Formulierungsbeispiel: Meldung an das Bundeskartellamt

      An das

      Bundeskartellamt

      7. Beschlussabteilung

      Mehringdamm 129

       D – 10985 Berlin

      Frankfurt, den xx.xx.200x

       Betr.: Erwerb der Geschäftsanteile an der [Name der ein IT Service-Gesellschaft] durch den [Namen des Providers] gem. § 39 GWB

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      wir melden hiermit im Namen des [Name und Sitz des Kunden] und dem [Name und Sitz des Providers] folgendes Zusammenschlussvorhaben an:

1. Der [Name des Kunden] ist der alleinige Eigentümer der [Name der IT Service-Gesellschaft] und anderer Tochterfirmen (zusammen im Folgenden [Name des Kunden]-Konzern). Der Gegenstand des Unternehmens [Name der IT Service-Gesellschaft] ist die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Entwicklung, Einführung und dem Betrieb von Informationssystemen. Die X-AG, 60529 Frankfurt a. Main ist an [Name des Kunden] direkt und indirekt mit 51%, die Y-AG, 60323 Frankfurt ist direkt und indirekt mit 49% beteiligt an der [Name des Kunden]. Der Umsatz der [Name der IT Service- Gesellschaft] betrug im Jahr 200x, xx,xx Mio. € Davon betrug der Konzern-Innenumsatz mit dem [Name des Kunden] ca. xx Mio. € und der weitere Konzern-Innenumsatz mit der X-AG Konzern zusätzlich ca. x Mio. €. Der Umsatz mit weiteren Firmen betrug ca. x Mio. €. Die Service-Elemente der [Name der IT-Service-Tochter] beinhalten innerhalb des Marktes der Informationstechnologie: – RZ-Leistungen und Netz-bezogene Leistungen ca. x Mio. €. – Anwendungsbetreuung, Software Konzeption ca. x Mio. €. – CAD und Archivierung ca. x Mio. €.
2. Die [Name der IT Service-Gesellschaft] hat ein Stammkapital von xx Mio. € Der [Name des Providers] beabsichtigt, die gesamten Geschäftsanteile vom [Name des Kunden] im Nennwert von xx. Mio. € [Höhe des Stammkapitals] zu erwerben.
3. Die [Name des Providers] ist ein 100 % Tochterunternehmen des XXX Konzerns. Der Umsatz der [Name des Providers] betrug im Jahr 200x, xx,xx Mio. €, der Umsatz des XXX Konzerns betrug im Jahr 200x, x,x Mrd. €.

      Wir bitten um Mitteilung, dass die Untersagungsvoraussetzung des § 36 Abs. 1 GWB nicht vorliegt.

      Mit freundlichen Grüßen

      [Name des Providers]

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      (a) Notarielle Beurkundung

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      Bei der Betrachtung der Invesititionen in ein Outsourcing-Projekt können notwendige Notarkosten erhebliche Kosten darstellen und sollten auf jeden Fall bereits im Proposal oder in der Due Diligence mit in die ROI-Betrachtung einfließen.

      (b) § 15 GmbHG

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