Handbuch IT-Outsourcing. Joachim Schrey
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Название: Handbuch IT-Outsourcing

Автор: Joachim Schrey

Издательство: Bookwire

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Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811438064

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СКАЧАТЬ die Haftung des Veräußerers auf solche Verbindlichkeiten beschränkt, die vor Ablauf von fünf Jahren fällig geworden und gegen ihn geltend gemacht worden sind.[184] Ist der Erwerber des Handelsgeschäfts auf Grund der Fortführung der Firma oder auf Grund der in § 25 Abs. 3 HGB bezeichneten Kundmachung für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten haftbar, so haftet der frühere Geschäftsinhaber gem. § 26 HGB für diese Verbindlichkeiten nur, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren fällig und daraus Ansprüche gegen ihn in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BGB bezeichneten Art festgestellt sind oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird; bei öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten genügt der Erlass eines Verwaltungsakts. Die Frist beginnt im Falle des § 25 Abs. 1 HGB mit dem Ende des Tages, an dem der neue Inhaber der Firma in das Handelsregister des Gerichts der Hauptniederlassung eingetragen wird, im Falle des § 25 Abs. 3 HGB mit dem Ende des Tages, an dem die Übernahme kundgemacht wird. Die für die Verjährung geltenden §§ 204, 206, 210, 211 und 212 Abs. 2 und 3 des BGB sind entsprechend anzuwenden.

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      Zwischen den Partnern ist zu regeln, wer die Finanzierungslast trägt. Um die Finanzierung zu sichern, sind zudem präzise Regelungen über die Anforderung von Zahlungen, die Zahlungsfristen und die Folgen der verspäteten oder gänzlich ausbleibenden Zahlung notwendig (sog. Financial Covenants).

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      Zu den Finanzkennzahlen (Financial Covenants) gehören dabei alle betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, die sich aus den Jahresabschlüssen der kreditnehmenden Unternehmen entwickeln lassen wie beispielsweise die Bilanzrelationsklauseln. Finanzkennzahlen können aber auch an die Gewinn- und Verlustrechnung des Kreditnehmers anknüpfen oder sonstige finanzwirtschaftliche Kennzahlen zum Inhalt haben. Da es sich um veränderliche Größen handelt, werden Mindestzahlen (etwa bei der Eigenkapitalquote) oder Schwankungsbreiten mit der konkreten Angabe von Unter- und Obergrenze („headroom“) vorgegeben. Typische Finanzkennzahlen dieser Art sind:

Eigenkapitalquote
Verschuldungsgrad
Gesamtkapitalrentabilität
minimaler Cashflow
Anlagendeckungsgrad
Zinslastquote
Schuldendienstdeckungsgrad

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      Einer besonderen Regelung bedarf es, unter welchen Voraussetzungen das Joint Venture beendet werden soll sowie wann und unter welchen Voraussetzungen ein Vertragspartner das Recht haben soll, aus dem Joint Venture auszuscheiden. Auch die Möglichkeit eines zwangsweisen Ausschlusses eines Joint Venture Partners muss geregelt werden. Insbesondere die finanziellen Folgen des Ausscheidens eines Partners aus dem Joint Venture bedürfen einer detaillierten Regelung.

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      Auch sollte ein Joint Venture über ein Eskalationsmanagement verfügen, um die Interessen der Outsourcing-Partner entsprechend zu berücksichtigen, ohne dass gleich das Joint Venture aufgelöst wird. Ein solches Eskalationsmanagement ist vergleichbar mit dem Eskalationsmanagement im Outsourcing-Vertragswerk.

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      Kartellrechtliche Fragen und insbesondere das Recht der Zusammenschlusskontrolle sind für die Planung und Durchführung von Mergers & Acquisition (M&A) von zentraler Bedeutung, im Bereich des Outsourcing spielen sie eher eine untergeordnete Rolle.

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      Für das IT-Outsourcing kommt als Spaltung im Sinne des § 123 UmwG nur die Ausgliederung in Frage, diese gilt auch für die Gründung des Joint Ventures. Der Kunde überträgt die Vermögensteile der IT-Service-Gesellschaft auf das Joint Venture. Als Gegenleistung erhält der Kunde Anteile am Joint Venture.

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