Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea. Hans-Peter Schwintowski
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Название: Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea

Автор: Hans-Peter Schwintowski

Издательство: Bookwire

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Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811437579

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      Zum Konzernrecht vgl. 5. Kap. Rn. 175 ff., 11. Kap.

       [31]

      Vgl. zum Steuerrecht 14. Kap.

       [32]

      Vgl. dazu 3. Kap. Rn. 18 ff.

       [33]

      Henssler FS Ulmer, S. 200; Weiss/Wöhlert NZG 2006, 121, 123 f.

       [34]

      § 1 Abs. 1 DrittelbG.

       [35]

      § 1 Abs. 1 MitbestG.

       [36]

      Zur Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat der SE vgl. Ziegler/Gey BB 2009, 1750 ff.

       [37]

      Vgl. zur Vorrats-SE 3. Kap. Rn. 303.

       [38]

      Rund 50 % der in Deutschland operativen SE sind aus Vorratsgründungen hervorgegangen; vgl. dazu auch Schuberth/von der Höh AG 2014, 439, 441.

       [39]

      Vgl. hierzu 3. Kap. Rn. 23.

       [40]

      Vgl. 13. Kap. Rn. 487 ff.

       [41]

      Ausführlich Werner StBW 2010, 668 ff.

       [42]

      Werner StBW 2010, 668, 671.

      Inhaltsverzeichnis

       I. Vorgeschichte

       II. Der Verordnungsvorschlag der Kommission 1970

       III. Die Entwicklung 1970 bis 1975

       IV. Neue Initiativen 1987/1988

       V. Davignon-Ausschuss: Erneuter Anlauf 1996/2000 und Verabschiedung

       VI. Das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland

       VII. Weitere Entwicklung des SE-Rechts auf europäischer und nationaler Ebene

       VIII. Fazit und Ausblick

      1 › I. Vorgeschichte

      1

      Immer schon war es eine faszinierende Idee, Unternehmen zu schaffen, die in festgefügten Formen über nationale Grenzen hinweg in verschiedenen Rechtsordnungen wirtschaftliche Tätigkeiten entfalten, um den Interessen mehrerer Staaten zu dienen. Das Zauberwort hieß „internationale Gesellschaften“: 1930 wurde die „Bank für internationalen Zahlungsausgleich“ ins Leben gerufen; 1951 gründeten drei der fünf skandinavischen Staaten (Dänemark, Norwegen und Schweden) eine gemeinsame Luftverkehrsgesellschaft, „Scandinavian Airlines Systems – SAS“; 1956 lösten Deutschland, Frankreich und Luxemburg das Problem der Schiffbarmachung der Mosel und das Betreiben der hierfür notwendigen Anlagen durch die Gründung der „Internationalen Moselgesellschaft“, um nur einige Beispiele zu nennen.

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