Название: Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea
Автор: Hans-Peter Schwintowski
Издательство: Bookwire
Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht
isbn: 9783811437579
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4. Die SE als Instrument für corporate identity und branding
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Die SE dokumentiert die europäische Ausrichtung und den europäischen Auftritt des diese Rechtsform annehmenden Unternehmensträgers und steht damit für dessen supranationalen Charakter. Dies macht die SE nicht nur zu einer einzigartig neutralen Rechtsform, sondern zugleich ihre Rechtsform selbst zu einem Marketinginstrument. Sie dient unternehmensintern der Bildung einer europäischen Unternehmenskultur (corporate identity) und nach außen einer europäischen Markenbildung (branding). Dies kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein – nicht nur im Wettbewerb um Kunden, sondern auch um qualifizierte Arbeitskräfte.
1. Allgemeines
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Die Rechtsform der SE bietet sich für zahlreiche Einsatzmöglichkeiten an.[18] Sie ist nicht nur für international tätige Konzerne attraktiv ist, sondern auch für kleine und mittlere Unternehmen. Dies entspricht dem im 13. Erwägungsgrund niedergelegten Ziel der SE-VO.
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Die SE-VO hat in die Entwicklung und Harmonisierung des europäischen Gesellschaftsrechts neuen Schwung gebracht. Dies gilt sowohl für die Schaffung der Europäischen Genossenschaft (SCE)[19] und die Richtlinie über die grenzüberschreitende Verschmelzung[20] als auch für die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit, die es Unternehmen ermöglicht, ihren Verwaltungssitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen,[21] und zur Zulässigkeit des grenzüberschreitenden Formwechsels.[22] Ferner veranlasste die Kommission im Juni 2013 eine öffentliche Konsultation zur geplanten europäischen Einpersonen-Gesellschaft (Societas Europaea UniPersonam – SEUP)[23], und im Juli 2013 sprach sich das Europäische Parlament für die Einführung einer europäischen Stiftung auf der Grundlage des vom Rat vorgelegten Entwurfs einer Verordnung über das Statut einer europäischen Stiftung (Fundatio Europaea – FE) vom 8.2.2012[24] aus.[25] Die weiteren Schritte auf diesem Weg werden die Besonderheiten der SE zwar relativieren, ihre Praxistauglichkeit jedoch nicht einschränken oder gar in Frage stellen.
2.1 Vollfusion gleichberechtigter Gesellschaften (merger of equals)
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Streben zwei Gesellschaften aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten eine grenzüberschreitende Fusion an, eignet sich hierfür die Errichtung einer SE im Wege einer Verschmelzung durch Neugründung in besonderem Maße.[26] Die Gründung einer SE ermöglicht die grenzüberschreitende Verschmelzung, bei der die Fusionspartner durch Vollfusion aufgelöst und die Aktionärskreise vollständig in einer Gesellschaft zusammengeführt werden. So wird die gleichberechtigte Behandlung beider Fusionspartner sichergestellt. Diese Gleichbehandlung wird dadurch gefördert, dass mit der SE eine neutrale Rechtsform gewählt wird, die sogar die neutrale Sitzwahl in einem dritten Mitgliedstaat ermöglicht. Handelt es sich bei den Fusionspartnern um Konzerne, werden außerdem spätere Reorganisationsmaßnahmen erleichtert und vereinfacht. Wie bei allen SE-Gründungen ergeben sich schließlich weitere Vorteile aus der Flexibilität der Organisationsverfassung, der Flexibilität der Verhandlungslösung zur Arbeitnehmerbeteiligung und der Nutzung der SE als Marketinginstrument.
2.2 Holding-Gründung zur Bildung eines europäischen Konzerns
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Wollen sich zwei Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten, die als selbständige Rechtsträger fortbestehen sollen, unter einer einheitlichen Leitung zusammenschließen, bietet sich die Gründung einer Holding-SE an.[27] Selbstverständlich ist die Bildung einer Holding auch in anderer Rechtsform möglich, allein die SE-VO stellt dafür jedoch ein besonderes Verfahren zur Verfügung. Wie bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung kann auch hier die Gründung einer Holding-SE die gleichberechtigte Behandlung beider Gründungsgesellschaften gewährleisten – nicht zuletzt durch Wahl einer neutralen europäischen Rechtsform und eines neutralen Sitzes. Gegenüber der grenzüberschreitenden Verschmelzung bietet sich die Struktur der Holding-SE dann an, wenn aus Gründen der Haftungsabschottung die Gründungsgesellschaften als selbständige Rechtssubjekte erhalten bleiben sollen.
2.3 Teilzusammenschluss durch europäisches Joint Venture
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Wollen zwei Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten Teile ihrer Aktivitäten dauerhaft zusammenführen, können sie dies in einem Joint Venture in der Form einer Tochter-SE tun.[28] Auch hier gilt wie bei der Holding-SE: Für das Joint Venture kommen selbstverständlich auch andere Rechtsformen in Frage, nur die SE ermöglicht jedoch als neutrale Rechtsform die Gleichbehandlung der Joint Venture-Partner und bietet zudem die übrigen genannten Vorteile wie Flexibilität der Organisationsverfassung und der Verhandlungslösung zur Arbeitnehmerbeteiligung sowie den Marketingeffekt der europäischen Rechtsform. Insbesondere bei dem grenzüberschreitenden Joint Venture kann als weiterer Vorteil der SE die Möglichkeit der späteren grenzüberschreitenden Sitzverlegung Bedeutung erlangen.
3. Reorganisationsmöglichkeiten im europäischen Konzern
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Die Möglichkeiten konzerninterner grenzüberschreitender Reorganisationsmaßnahmen werden durch die SE erweitert. Neben der grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften nach der Verschmelzungsrichtlinie bietet die SE-VO eine zusätzliche Option der grenzüberschreitenden Verschmelzung, wenn für den übernehmenden Rechtsträger die Rechtsform der SE gewählt wird. Hat eine Konzerngesellschaft bereits die Rechtsform der SE, kann sie zudem grenzüberschreitend ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen. Dies ermöglicht es europäischen Konzernen, mit Hilfe der SE ihre Konzernstrukturen zu optimieren und effizienter zu gestalten.
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Dieselben Vorteile stehen nach einer grenzüberschreitenden Unternehmensakquisition dem Erwerber zur Verfügung, um das neu erworbene Tochterunternehmen in den eigenen Konzern zu integrieren (post acquisition merger).
4. Vereinheitlichung der Konzernstruktur in Europa
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Europaweit agierende Konzerne СКАЧАТЬ