Название: "Dann müssen die halt mal schwitzen!"
Автор: Heiko Fritschen
Издательство: Bookwire
Жанр: Зарубежная деловая литература
isbn: 9783742760869
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Bedenken Sie bei der Mobbing-Diskussion, dass die oben aufgeführten Beispiele einen klaren Straftatbestand haben. Hier existiert keine Notwendigkeit darüber zu diskutieren, ob es zum Mobbing gehört, es ist so. Nutzen nun Vorgesetzte und Kollegen Mechanismen, die aus der Kombination verschiedener Straftatbestände bestehen, handelt es sich ebenfalls um Mobbing. Dass es zielgerichtet genutzt wird, verschlimmert die Situation nur. Diskutiert werden die Verhaltensweisen, die knapp unter dem Strafrecht angesiedelt werden. Aber lassen Sie sich nicht von Äußerungen wie „Sei nicht so empfindlich!“ oder ähnlichen Aussagen verwirren. Im Zweifelsfall entscheidet der Staatsanwalt.
Das ständige Schikanieren ist ein Sonderfall, geht aber meist mit einer Straftat wie Beleidigung und Übler Nachrede einher.
Zusätzlich kommt es bei Arbeitgebern immer wieder zu Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Gerade durch die immer häufiger angewandte Digitalisierung neigen einige Menschen dazu, diese Daten gegen die Kollegen und Untergebenen einzusetzen. Natürlich kann der Arbeitgeber Ihren Dienstwagen, der mit einem GPS System ausgerüstet ist, im Verdachtsfall überprüfen. Aber dem Mitarbeiter für den Dienstwagen des gleichgestellten Kollegen die Zugriffsrechte auf die Überwachung zu geben, ist bestenfalls kritisch. Stellt er die Fahrtroute von Ihnen vom Wochenende dann in das interne Netz, ist das nicht mehr nur grenzgängig:
Abs. 2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien verschafft, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu dreihunderttausend Euro geahndet werden.
Das ist aber nur ein Beispiel, da die Rechtsvorschriften des BDSG sehr umfangreich sind.
Hier wird rechtlich bereits bestraft, dass der Kollege sich überhaupt die Daten angeschaut hat. Das Veröffentlichen im internen Netz fällt unter einen anderen Aspekt.
§ 7 Schadensersatz
1 Fügt eine verantwortliche Stelle dem Betroffenen durch eine nach diesem Gesetz oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässige oder unrichtige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten Schaden zu, ist sie oder ihr Träger dem Betroffenen zum Schadenersatz verpflichtet.
2 Die Ersatzpflicht entfällt, soweit die verantwortliche Stelle die nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet hat.
Sie hätten nun also die Möglichkeit eine Schadenersatzklage gegen Ihren Arbeitgeber einzuleiten.
Wie Sie sehen, ist das Thema Mobbing nicht ein Thema über Befindlichkeiten, in welches es viele hineinschieben möchten. Im Großen und Ganzen können Sie davon ausgehen, dass – wenn Sie die Vermutung haben, es werden Grenzen in einem Arbeitsverhältnis überschritten – es wahrscheinlich eine Rechtsvorschrift geben wird, die dieses Vorgehen unterbinden soll. Die rechtliche Würdigung – das bedeutet, ob es wirklich verboten ist oder nicht – liegt dabei bei den Staatsanwälten und Gerichten, und nicht bei Ihren Kollegen. Und hier findet die derzeitige Diskussion statt. In diesem Buch werden verschiedene Fälle aus dem Büroalltag vorgestellt und eine reale Einstufung versucht. Dabei ist es immer wichtig, zu erkennen, ob eine bewusste Handlung vorliegt.
Unumstritten ist, dass es ein elementares Kriterium der Teamfähigkeit ist, sich an gemeinsame Regeln zu halten. Dazu gehören eben auch Rechtsvorschriften.
2 Wahre Mobber sind selten
Sehr viel häufiger sind AK, die im Sammelbegriff Mobber oft ebenfalls aufgenommen werden. Im Folgenden werden wir verschiedene Arten von Mobbenden unterscheiden. Das ist wichtig, um zu sehen, wie jeder sich verteidigen kann, aber auch, um daraus abzuleiten, wie jeder – auch der Arbeitgeber – Präventivmaßnahmen durchführen kann.
Durch den betriebswirtschaftlichen Schaden, den Mobber anrichten, können sich Betriebe oder auch Konzerne nicht mehr als ein Prozent potenzielle Mobber leisten, auch bei einer geringeren Anzahl beginnt der wirtschaftliche Kollaps. Der Grund dafür ist eigentlich offensichtlich, denn zum Mobben benötigen diese Leute Arbeitszeit. Einmal, um es auszuführen, zum anderen aber muss ein Großteil der Mitarbeiter sich vor dem Mobbenden schützen.
Stellten wir nun die These auf, dass eine Bürokraft oder Verwaltungskraft durchaus 10 Prozent ihrer Tätigkeit für eine Art der Rechtfertigung und der Verteidigung täglich aufbringt, würden nicht viele widersprechen. Das sind 48 Minuten pro Tag – probieren Sie es einfach z.B. mit einer Strichliste aus. Mit anderen Worten: Bei einhundert Mitarbeitern sind das 10 Arbeitsplätze, die der Arbeitgeber aufrechterhalten muss, um das Ego eines einzelnen Mitarbeiters zu salben.
An die, die widersprechen können: Herzlichen Glückwunsch – Sie gehören zu einer Minderheit!
2002 hat das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Arbeitnehmer befragt, gut 11,3 % gaben an, schon mal von Mobbing betroffen gewesen zu sein. Die Anzahl dürfte aber deutlich höher liegen, da viele gar nicht wissen, was Mobbing eigentlich ist, und es für eine völlig normale Umgangsart im Berufsleben halten.
Das Hauptproblem ist, dass es nach einer gewissen Zeit niemanden mehr auffällt. Es wird somit als normal wahrgenommen – ist es aber nicht. Oder sollte es für das wirtschaftliche Ergebnis – daher auch für die Chefs, Arbeitgeber oder Inhaber – nicht sein.
Was aber wichtiger ist, ist die Verschwendung von zehn Prozent der Personalkosten – entweder durch AK oder doch tatsächlich durch Mobbende.
Ein anderer grundlegend falsch angenommener Sachverhalt ist, man könne und müsse sich gegen Mobbing wehren. Das kann nur derjenige wirklich bejahen, der selbst der Vorgesetzte ist.
In der öffentlichen Diskussion werden immer wieder Strategien vorgeschlagen, wie sich das Mobbing-Opfer gegen einen Mobbenden wehren sollte oder auch nur könnte. Dazu muss man verstehen, dass ein Mobber erst gemacht wird beziehungsweise zugelassen wird.
Die Vorstellung, dass eine Führungskraft, die das Entstehen und Wachsen eines Mobbers nicht verhindern konnte, jetzt urplötzlich in der Lage sein soll, diesem entgegenzutreten, ist bestenfalls naiv. Mobbing ist wie Masern: Man kann sich dagegen impfen – aber sind die Pusteln da, muss jeder die Krankheit durchstehen. Das ist allen kompetenten Kräften bekannt und klar, also werden sich diese nach einer anderen Stelle umsehen. In einem Betrieb wechselten nach dem Ausbruch innerhalb von vier Jahren 80 Prozent der Leitenden. In der Konsequenz daraus waren deutliche Umsatzeinbrüche zu verzeichnen. Nebenbei wechselten die ehemaligen Mitarbeiter auch in Konkurrenzfirmen, die wiederum für zusätzliche Umsatzrückgänge sorgten. Auslöser war, dass es für diese Leitenden keinen Grund gab, sich einem unsinnigen und sehr zeitaufwändigen Schlagabtausch hinzugeben. Solche Wechsel können durch das Verhalten einer einzelnen Person ausgelöst werden. – Und das muss keine Führungskraft sein.
Der Begriff Mobbing wird beim Wechsel der Arbeitskräfte meistens nicht genannt. Deshalb werden solche Effekte dem Thema auch nicht zugeordnet. Wieso sollten Sie z.B. ein Burn-Out bekommen, wenn Sie Erfüllung und Spaß an Ihrer Arbeit haben?
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