Название: Compliance
Автор: Markus Böttcher
Издательство: Bookwire
Жанр: Языкознание
Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht
isbn: 9783811447059
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– | Der Wirtschaftsprüfer übt mit der Prüfung nach PS 980 darüber hinaus eine wichtige Ergänzungsfunktion im Zusammenhang mit den Pflichten aus dem sog. „Three Lines of Defense“-Modell aus, das in der Praxis zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die im Allgemeinen der zweiten Verteidigungslinie zugerechnete Compliance Organisation wird somit zusammen mit den entsprechenden Geschäftsprozessen und -kontrollen sowie der laufenden Überwachung und Verbesserung der anderen beiden Linien Prüfungsgegenstand eines externen Sachverständigen. |
– | In der Praxis hat sich der Prüfungsgegenstand mittlerweile auch als Basis für die Prüfung anderer Teilbereiche erfolgreich etabliert. Das IDW hat mit dem Entwurf des „Praxishinweises 1/2016: Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems gemäß IDW PS 980“ eine Grundlage geschaffen, auf der auch die speziellen Anforderungen an ein System zur vollständigen und zeitgerechten Erfüllung steuerlicher Pflichten geprüft werden kann.[5] In diesem Anwendungsfall kann der Nachweis eines wirksamen Tax Compliance Management Systems das Vorhandensein eines innerbetriebliches Kontrollsystems untermauern, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient und somit ein Indiz gegen das Vorliegen von Vorsatz oder Leichtfertigkeit darstellt.[6] |
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Aus diesen Gründen hat der IDW PS 980 inzwischen erhebliche Relevanz bekommen. Immer mehr Berater – Juristen wie Betriebswirte – und zahlreiche Unternehmen richten sich an den Grundelementen aus, die der Standard als Prüfungsgegenstand skizziert und zahlreiche Unternehmen lassen ihr Compliance Management-System bereits nach dem Standard prüfen.[7] Bei der Prüfung handelt es sich regelmäßig um eine Stichtagsaussage (Angemessenheitsprüfung) bzw. einen Bezug auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum (Wirksamkeitsprüfung). In beiden Fällen ist eine Ableitung der Angemessenheit oder eben Wirksamkeit für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum unzulässig. Darüber hinaus ändert sich der Prüfungsgegenstand z.B. durch Akquisitionen, Personalveränderungen, neue rechtliche Risiken oder auch Geschäftsmodellanpassungen kontinuierlich. Aufgrund dieser Dynamik ist es Unternehmen anzuraten, die Prüfung nach PS 980 in regelmäßigen Abständen bzw. zusätzlich nach wesentlichen Änderungen innerhalb des Unternehmens bzw. des Unternehmensumfelds zu wiederholen. In der Praxis etabliert sich eine solche Wiederholungsprüfung mittlerweile, die aufgrund der Verwertung von Ergebnissen der Erstprüfung in aller Regel deutlich effizienter durchführbar ist als die Erstprüfung. Aufgrund der hohen Akzeptanz des IDW PS 980 und der Nachfrage seitens der Unternehmen hat das IDW 2016 Entwürfe weiterer Prüfungsstandards veröffentlicht, die sich mit weiteren Elementen der Corporate Governance beschäftigen:
Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Risikomanagementsystemen (IDW EPS 981)[8],
Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung des internen Kontrollsystems der Unternehmensberichterstattung (IDW EPS 982)[9],
Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Internen Revisionssystemen (IDW EPS 983).[10]
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Der Beitrag ist in die Kernfragen „Was wird warum von wem wie geprüft?“ gegliedert.
Anmerkungen
Stellvertretend für viele: Böttcher NZG 2011, 1054 ff.; Görtz BB 2012, 178 ff.; Gelhausen/Wermelt CCZ 2010, 208 ff.; Rieder/Jerg CCZ 2010, 201ff.; Schefold ZRFC 2011, 221 ff.; Schefold ZRFC 2012, 209 ff.; Schemmel/Minkoff CCZ 2012, 49 ff.; Withus/Hein CCZ 2011, 125 ff.; von Busekist/Hein CCZ 2012, 41 ff.; von Busekist/Schlitt CCZ 2012, 86 ff.
Vgl. MünchKomm HGB/Ebke 2. Aufl. 2009, § 323 Rn. 30.
Vgl. Böttcher NZG 2011, 1054 ff.
Vgl. Böttcher NZG 2011, 1056 m.w.N.
IDW EPH 1/2016 Tz 7 f.
Vgl. BMF-Schreiben v. 23.5.2016, BStBl I 2016, 490.
Nach einer von den Verfassern zusammengetragenen Marktübersicht lässt rd. ein Drittel der DAX30-Unternehmen derzeit ihr Compliance Management-System gegen den IDW PS 980 prüfen oder hat es bereits prüfen lassen. Dazu kommen ca. 100 börsennotierte sowie – zumeist größere – mittelständische Unternehmen. Daneben ist das positive Feedback auf internationaler Ebene zu erwähnen, das von verschiedenen nationalen Standard Settern und dem IAASB sowie dem AICPA gegeben wurde.
IDW Life 5/2016, S. 344 ff.
IDW Life 8/2016, S. 645 ff.
IDW Life 8/2016, S. 678 ff.
3. Kapitel Compliance-Organisation in der Praxis › B. Die Prüfung von Compliance Management-Systemen nach IDW PS 980 › II. Was – der Prüfungsgegenstand
II. Was – der Prüfungsgegenstand
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Der Standard definiert ein Compliance Management-System (CMS) als die Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens, die auf die Sicherstellung eines regelkonformen СКАЧАТЬ