Compliance. Markus Böttcher
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Название: Compliance

Автор: Markus Böttcher

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811447059

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СКАЧАТЬ Verfahren kann darüber hinaus wertvolle Beweise für die Implementierung geben.[6]

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      Welche der hier dargestellten Prüfungshandlungen sich für die einzelnen Maßnahmen und Prozesse eignet, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Insbesondere sollte sich der Prüfer die Komplexität der Kontrollhandlung sowie die Folgen des Kontrollversagens vor Augen führen. Bei anspruchsvollen Kontrollen wäre z.B. wahrscheinlich ein Nachvollzug (d.h. eine eigene Wiederholung der Prüfungshandlung) angemessen. Bei einfachen Aktivitäten kann die bloße Einsichtnahme in die dokumentierte Kontrolle ausreichend sein. Mittels dieser Prüfungshandlungen kann durch den CMS-Prüfer festgestellt werden, ob die als angemessen eingeschätzten Maßnahmen und Prozesse auch so umgesetzt, d.h. im Unternehmen gelebt, werden. Wie im Rahmen einer risikoorientierten und effizienten Prüfung üblich, kann eine solche Prüfung der Prozesse und Maßnahmen in den meisten Fällen nur stichprobenartig erfolgen. Dabei sind insbesondere der Stichprobenumfang sowie die zeitliche Streuung der Stichprobenelemente zu bestimmen.

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      Während einzelne Aussagen in der Compliance Beschreibung aussageorientiert prüfbar sind (z.B. das Vorliegen eines Code of Conduct), entziehen sich andere dargestellte Maßnahmen und Prozesse hingegen aufgrund ihrer hohen Transaktionszahl einer solchen vollständigen Überprüfung (z.B. Vier-Augen-Prinzip oder das Einhalten von Unterschriftenregelungen). Hier stellt sich die Frage, nach welcher Vorgabe eine Stichprobenauswahl zu erfolgen hat. Der CMS-Prüfer wird den Stichprobenumfang so festlegen, dass er auf Basis der ausgewählten Elemente eine hinreichende Sicherheit bzgl. der Aussage über die Wirksamkeit der Einzelmaßnahme treffen kann. Auf Basis anerkannter internationaler Prüfungsgrundsätze (vgl. International Standard on Auditing ISA 530) hängt der Stichprobenumfang im Wesentlichen davon ab, wie häufig eine entsprechende Kontrolle durchgeführt wird, wie hoch die Wahrscheinlichkeit des Kontrollversagens und wie materiell das hierdurch adressierte Risiko ist.

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      Die Wirksamkeitsprüfung ist immer zeitraumbezogen, d.h. der CMS-Prüfer stellt sicher und bescheinigt, dass die Maßnahmen und Prozesse innerhalb eines fest definierten Zeitraums wirksam waren. Als Folge dessen sind die ausgewählten Stichprobenelemente so zu wählen, dass sie eine verlässliche Aussage über den gesamten Prüfungszeitraum zulassen. Im Falle von Einsichtnahmen in Unterlagen kann dies auch zum Ende des Prüfungszeitraums durch eine entsprechende Auswahl von Sachverhalten und Transaktionen aus Vormonaten erfolgen. Bei Interviews und Beobachtungen sind jedoch Prüfungshandlungen aufgrund der Natur der Prüfungshandlung auch schon innerhalb des zu prüfenden Zeitraums unerlässlich.

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      Die Wirksamkeitsprüfung (mit ihren beiden Vorstufen der Konzeptions- und Angemessenheits- bzw. Implementierungsprüfung) in der hier dargestellten Form kann nicht als Nachweis dafür gelten, dass Verstöße im Unternehmen vollständig verhindert werden. Zum einen arbeitet der CMS Prüfer in der Regel mit stichprobenartigen Prüfungen der identifizierten Prozesse und Maßnahmen. Zwar wird durch die bewusste und sorgfältige Bestimmung des Stichprobenumfangs eine hohe Wahrscheinlichkeit erzielt, jedoch liegt einer solchen Auswahl immer das Risiko zugrunde, dass Kontrollversagen in der gezogenen Stichprobe nicht identifiziert wird. Darüber hinaus scheitern alle internen Kontrollsysteme, und so auch das CMS, immanent im Falle des sog. „management override“, wenn durch Vorgesetzte eine eingerichtete Kontrolle durch Ausübung von Druck außer Kraft gesetzt wird. Zwar liefert gerade das СКАЧАТЬ