Internal Investigations. Dennis Bock
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Название: Internal Investigations

Автор: Dennis Bock

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811442757

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      Da die im Rahmen von unternehmensinternen Untersuchungen gewonnenen Informationen originär Firmeneigentum sind, stehen sie zur Disposition des Unternehmens. Das Unternehmen kann mit diesen Unterlagen nach eigenem Ermessen verfahren und somit auch seinen Geschäftspartnern zur Verfügung stellen. Ist eine solche Weitergabe aus Unternehmenssicht geboten, so ist insbesondere auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu achten. Sofern nicht personenbezogene Daten von Interesse sind, kann eine Anonymisierung von Unterlagen sinnvoll und notwendig sein. Wegen der besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen wird auf das Kapitel zum Datenschutz (12. Kap.) verwiesen.

      Anmerkungen

       [1]

      Lösler NZG 2005, 104; Hauschka § 1 Rn. 2; Passarge NZI 2009, 86; Schneider ZIP 2003, 645, 646.

       [2]

      Für die Umfassung der Reaktion durch Compliance Schaupensteiner NZA Beil. 2011, 8, 12; Fleischer NZG 2014, 321, 329; LG München NZG 2014, 345, 347.

       [3]

      Arnold ZGR 2014, 76 (83 f.); Spindler/Stilz/Fleischer § 91 Rn. 57.

       [4]

      Reichert/Ott NZG 2014, 241, 243.

       [5]

      Vgl. Schockenhoff NZG 2015, 409, 410.

       [6]

      So auch Arnold ZGR 2014, 76, 85.

       [7]

      Reichert/Ott NZG 2014, 241, 242.

       [8]

      OLG Düsseldorf AG 2013, 171.

       [9]

      Zu den Voraussetzungen der Inanspruchnahme einer Bonusregelung s. Bekanntmachung Nr. 9/2006 über den Erlass und die Reduktion von Geldbußen in Kartellsachen – Bonusregelung – vom 7.3.2006; abrufbar unter: www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Merkblaetter/Merkblaetter_deutsch/06_Bonusregelung.pdf; Potinecke/Gottschalk CB 2015, 444, 446.

       [10]

      Bürgers/Körber/Israel § 76 Rn. 11; Hüffer § 76 Rn. 13.

       [11]

      Inderst/Bannenberg/Poppe/Poppe 7. Kap. Rn. 20.

       [12]

      Bürgers/Körber/Pelz § 404 Rn. 2, § 93 Rn. 47 ff.

       [13]

      Hüffer § 93 Rn. 7.

       [14]

      Bürgers/Körber/Pelz § 404 Rn. 3.

       [15]

      MK-AktG/Hefermehl/Spindler § 93 Rn. 62.

       [16]

      Bürgers/Körber/Pelz § 404 Rn. 5 zur Offenlegung von Informationen im Rahmen der due diligence.

      1. Teil Ermittlungen im Unternehmen2. Kapitel Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen und Beratung der Unternehmensführung › VI. Haftung im Rahmen von unternehmensinternen Untersuchungen

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      Wie dargestellt, ist der Vorstand einer AG oder die Geschäftsführung einer GmbH als Unternehmensleitung beim Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für Gesetzesverstöße zur Durchführung einer unternehmensinternen Untersuchung berechtigt und verpflichtet. Wird diesen Pflichten nicht ordnungsgemäß entsprochen oder bei der Durchführung einer Untersuchung eine Pflichtverletzung begangen, ist eine Haftung der Unternehmensleitung gegenüber СКАЧАТЬ