Kapitalmarkt Compliance. Karl Richter
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Название: Kapitalmarkt Compliance

Автор: Karl Richter

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811447035

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СКАЧАТЬ Unterschied zu den früheren Regelungen des WpHG ist, dass die MAR die Emittenten grundsätzlich verpflichtet, projekt-/ereignisbezogene Insiderlisten zu führen. Das bislang oft praktizierte Führen einer Liste der permanenten (funktionsbezogenen) Insider ist weiterhin freiwillig möglich, aber definitiv nicht mehr ausreichend.[37] Die Aufbewahrungsdauer der Verzeichnisse wurde von sechs auf nunmehr fünf Jahre verkürzt, und es besteht keine Pflicht mehr zur Vernichtung der Liste nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.

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      Für die Informationen, die die Insiderliste enthalten soll, das Format und die Aktualisierung macht die „Durchführungsverordnung (EU) 2016/347 der Kommission vom 10.3.2016 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards“ in Anhang I genaue Vorgaben. Aufzunehmen sind danach alle Personen, die kraft Arbeitsvertrag oder Aufgabe Zugang zu Insiderinformationen haben und für den Emittenten tätig sind. Sie erfolgt in elektronischer Form und umfasst nunmehr auch Geburtsname, dienstliche und private Telefonnummern (Festnetz und mobil) sowie Datum und Uhrzeit der Erlangung von sowie des Endes des Zugangs zu Insiderinformationen. Nach Art. 18 Abs. 4 MAR sind Insiderlisten unverzüglich zu aktualisieren. Dies gilt auch dann, wenn sich am Grund für die Erfassung etwas ändert.

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§ 14 WpAIV Art. 18 Abs. 7 MAR
Vor- und Nachname Wie bisher, sofern abweichend auch Geburtsname
Tag und Ort der Geburt Geburtsdatum Nationale Identifikationsnummer (wenn vorhanden, sonst zusätzlich Geburtsort)
Privat- und Geschäftsanschrift Wie bisher, zusätzlich sämtliche private und berufliche Telefonnummern (Festnetz und Mobiltelefon)
Grund für die Aufnahme Position und Grund für Insidereigenschaft
Datum der Kenntniserlangung von der Insiderinformation Datum und Uhrzeit (in UTC) der Kenntniserlangung von der Insiderinformation Datum und Uhrzeit (in UTC) der Erstellung des jeweiligen Abschnitts der Insiderliste
Datum ab dem Zugang nicht mehr besteht Datum und Uhrzeit (in UTC), ab dem der Zugang nicht mehr besteht
Datum der Erstellung und der letzten Aktualisierung der Liste Datum und Uhrzeit der letzten Aktualisierung

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      Beispiele für Funktionen oder Tätigkeiten, bei denen bestimmungsgemäßer Zugang zu Insiderinformationen denkbar ist:

Mitgliedschaft in Organen der Gesellschaft,
Vor- und Nachbereitung von Unterlagen für oder von Sitzungen der Organe oder des Offenlegungskomitees,
Mitarbeit bei der Erstellung, Prüfung oder Veröffentlichung von Quartals- und Jahresberichten,
Vorbereitung von Ad-hoc-Meldungen und dazugehörigen Pressemeldungen,
Bearbeitung von Compliance-Sachverhalten mit potentieller Kursrelevanz,
Entwicklung der Unternehmensstrategie,
Mitarbeit bei M&A- und Joint Venture-Projekten,
Projekte der Konzernfinanzierung.

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       Beispiel mit notwendigen Angaben einer Insiderliste mit „permanenten Insidern“

VORLAGE 1
Insiderliste: Abschnitt in Bezug auf [Bezeichnung der geschäftsspezifischen oder ereignisbasierten Insiderinformation]
Datum und Uhrzeit (der Einrichtung dieses Abschnitts der Insiderliste, d. h., wann diese Insiderinformation identifiziert wurde): [JJJJ-MM-TT; hh:mm UTC (Koordinierte Weltzeit)]
Datum und Uhrzeit (letzte Aktualisierung): [JJJJ-MM-TT, hh:mm UTC (Koordinierte Weltzeit)]
Datum der Übermittlung an die zuständige Behörde: [ JJJ-MM-TT ]
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Vor- name(n) des Insiders Nachname(n) des Insiders Geburtsname(n) des Insiders (falls abweichend) Dienstliche Telefonnummern(n) (Durchwahl und mobil) Name und Anschrift des Unternehmens Funktion und Grund für die Einstufung als Insider Erlangung des Zugangs (Datum und Uhrzeit der Erlangung des Zugangs zu Insiderformationen) Ende (Datum und Uhrzeit der Beendigung des Zugangs zu Insiderinformationen) Geburtsdatum Nationale Identifikationsnummer (falls zutreffend) Private Telefonnummern (Festnetz und mobil) Vollständige Privatanschrift (Straße; Hausnummer; Stadt; Postleitzahl; Land)
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