Kapitalmarkt Compliance. Karl Richter
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Название: Kapitalmarkt Compliance

Автор: Karl Richter

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811447035

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СКАЧАТЬ der Ad-hoc-Publizität) wurden damit ersetzt, und andere Verhaltens- und Publizitätspflichten, wie etwa die Directors' Dealings, wurden erstmals geregelt. Ziel war es, durch die Schaffung eines einheitlichen europäischen Regimes, in diesen Bereichen das Vertrauen in die Kapitalmärkte wieder zu stärken. Neben der Richtlinie selbst, hatte die EU-Kommission, auf der Grundlage von Empfehlungen des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden – ehemalig CESR,[41] heute ESMA – verschiedene Durchführungsrichtlinien erlassen sowie die Verordnung zu Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen,[42] welche unmittelbar in Deutschland galten.

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      Aber auch den handelnden Führungskräften im Unternehmen selbst drohen seit Inkrafttreten der Verordnung deutlich schärfere Sanktionen.

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      Den Anlegern soll durch die rechtzeitige Veröffentlichung von korrekten und vollständigen Informationen durch die Emittenten eine fundierte Grundlage für Entscheidungen über Investitionen gegeben werden. Durch gesteigerten Anlegerschutz und verbesserte Markteffizienz, dient auch die Transparenzrichtlinie dazu, das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt zu stärken und deren Investitionsbereitschaft zu fördern.

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      Trotz der Erfolge, die die Transparenzrichtlinie für den Kapitalmarkt erzielt hatte, gab es nach gründlicher Überprüfung Anregungen zur Verbesserung mancher Gebiete der genannten Richtlinie.

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      Am 24.10.2010 wurde mit der RL 2010/78/EU eine weitere Änderungsrichtlinie beschlossen mit dem Ziel der Vereinfachung von Verpflichtungen für bestimmte Emittenten, um geregelte Märkte für kleine und mittlere Emittenten, die in Europa Kapital aufnehmen möchten, attraktiver zu machen. Ferner muss die rechtliche Transparenz und Wirksamkeit der bestehenden Transparenzregelung erhöht werden. Dies gilt vor allem für die Offenlegung von Unternehmensbeteiligungen.

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