Название: Antikorruptions-Compliance
Автор: Simon Schafer
Издательство: Bookwire
Жанр: Языкознание
Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht
isbn: 9783811457294
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Anhand des vorgenannten Beispiels ist bereits klar, dass Dopingverstöße auch immer erhebliche zivilrechtliche Folgen auslösen können. Im Sponsoring geht es etwa um Schadenersatz- oder Rückzahlungsansprüche. Auch Konkurrenten können u.U. Schadenersatzansprüche geltend machen. Pfister gibt hier einen exzellenten Überblick, was sich zivilrechtlich durch das Inkrafttreten des AntiDopG geändert hat.[123] Im Übrigen geltend die bekannten Haftungsregime.[124]
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Zum Compliance Management im Dopingbereich gehören neben zahlreichen Informations- und Aufklärungsveranstaltungen im eigenen Unternehmen/Verband/Verein/Club selbstverständlich auch Dopingkontrollen. Sponsoren und Investoren sind gehalten, sich Sportlern gegenüber für den Fall von Dopingvergehen vertraglich ausdrücklich und eindeutig abzusichern.
D. Fazit und Ausblick
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Prävention von Korruption und Manipulation im Sport tut dringend Not.[125] Dies ergibt sich schon aus der oben zusammengestellten Phänomenologie. Daher dürften in den Unternehmen, Vereinen und Verbänden, die sich im Sport tummeln, die entsprechenden Content Management System einzurichten sein.[126] Dies ist natürlich in den Unternehmen und großen Verbänden, die mit dem Sport Millionenumsätze verbuchen, von wesentlicher Bedeutung. Bei kleineren Verbänden können gewisse Abstriche gemacht werden; jedenfalls sind die Anforderungen hier geringer.[127]
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Unter Beachtung – der gerade auch vorstehend beschriebenen Spezifika des Sports – sollte daher ein CMS mit den üblichen Inhalten (Risikoanalyse, Vorbeugung, Überwachung und Verbesserungsprozess) aufgestellt werden.[128] Dass zumindest die großen Verbände und Unternehmen mit Sportbetrieb oder -bezug hierzu zur Vermeidung einer Haftung, etwa auch aus §§ 130, 30 OWiG, verpflichtet sind, steht außer Frage.[129]
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Im Hinblick auf die „Vorbilder“ aus dem internationalen Sportbetrieb, aufschreckende Beispiele auch aus dem deutschen Verbandswesen und einem gewissen „Grundton der kameradschaftlichen Kumpanei“ im deutschen Sport kann die Bedeutung eines vernünftigen, glasklaren, ehrlichen und konsequenten Tone From The Top[130] hierbei nicht deutlich genug hervorgehoben werden.
Anmerkungen
Verf. ist Vorsitzender Richter am Landgericht in Köln, Geschäftsführer der Forschungsstelle Sportrecht der Universität zu Köln sowie Mitherausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Sport und Recht (SpuRt).
Vgl. hierzu und zum Sportbegriff: Fritzweiler in PHB-Sportrecht, 4. Aufl. 2020, Einf. Rn. 1 ff.; Rössner/Adolphsen in Adolphsen/Nolte/Lehner/Gerlinger (Hrsg.). Sportrecht in der Praxis, Rn. 1, 4 ff.
Der Deutsche Fußball-Bund e.V. mit Sitz in Frankfurt.
Die Fédération Internationale de Football Association, ein gemeinnütziger Verein nach schweizerischem Recht mit Sitz in Zürich/Schweiz.
Die Union des Associations Européennes de Football, ebenfalls ein gemeinnütziger Verein nach schweizerischem Recht mit Sitz in Nyon/Schweiz.
Das International Olympic Committee, auch ein Verein nach schweizerischem Recht mit Sitz in Lausanne/Schweiz.
„Kicken“ im Park, Joggen, Beachvolleyball mit Freunde usw.
Nach dem Sportentwicklungsbericht 2005/2006 des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Bundesinstituts für Sportwissenschaften werden nur von den Funktionsträgern in den Sportvereinen Deutschlands etwa 557 Millionen unbezahlte Arbeitsstunden pro Jahr erbracht. Der jährliche Beitrag zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung liegt damit bei ca. 8,5 Milliarden Euro (a.a.O., S. 21).
Duden Synonymwörterbuch (Online-Datenbankabfrage, abgerufen am 21.3.2020).
Duden Fremdwörterbuch (Online-Datenbankabfrage, abgerufen am 21.3.2020).
Www.transparency.de/ueber-uns/was-ist-korruption/ (abgerufen am 21.3.2020).
Vgl. zu den Gründen für die Sitzwahl in der Schweiz vieler internationaler Verbände Orth NJW-aktuell, Heft 22/2014, 14.
Rotsch in Rotsch, Criminal Compliance, § 1 Rn. 4 ff.
Rotsch in Rotsch, Criminal Compliance, § 1 Rn. 7.
Rotsch in Rotsch, Criminal Compliance, § 1 Rn. 8.
Vgl. ausführlich zu den Inhalten von Compliance-Management-Systemen im Sport Schumacher/Schumacher SpuRt 2018, 51, und zu typischen Compliance-Risiken im Sport Schumacher/Schumacher, SpuRt 2018, 99.