Antikorruptions-Compliance. Simon Schafer
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Название: Antikorruptions-Compliance

Автор: Simon Schafer

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811457294

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СКАЧАТЬ so dass möglicherweise Sponsoringvereinbarungen nicht nur die Geschäftsgrundlage entzogen wird, sondern diese sogar ins Gegenteil umschlagen können. Reagiert ein Sponsor nicht angemessen auf Dopingvorwürfe gegen einen von ihm gesponserten Sportler, kann es sein, dass das Vergehen auf seinen Ruf und seine Marken übertragen wird, was unbedingt zu vermeiden ist.

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      Zum Compliance Management im Dopingbereich gehören neben zahlreichen Informations- und Aufklärungsveranstaltungen im eigenen Unternehmen/Verband/Verein/Club selbstverständlich auch Dopingkontrollen. Sponsoren und Investoren sind gehalten, sich Sportlern gegenüber für den Fall von Dopingvergehen vertraglich ausdrücklich und eindeutig abzusichern.

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      Anmerkungen

       [1]

      Verf. ist Vorsitzender Richter am Landgericht in Köln, Geschäftsführer der Forschungsstelle Sportrecht der Universität zu Köln sowie Mitherausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Sport und Recht (SpuRt).

       [2]

      Vgl. hierzu und zum Sportbegriff: Fritzweiler in PHB-Sportrecht, 4. Aufl. 2020, Einf. Rn. 1 ff.; Rössner/Adolphsen in Adolphsen/Nolte/Lehner/Gerlinger (Hrsg.). Sportrecht in der Praxis, Rn. 1, 4 ff.

       [3]

      Der Deutsche Fußball-Bund e.V. mit Sitz in Frankfurt.

       [4]

      Die Fédération Internationale de Football Association, ein gemeinnütziger Verein nach schweizerischem Recht mit Sitz in Zürich/Schweiz.

       [5]

      Die Union des Associations Européennes de Football, ebenfalls ein gemeinnütziger Verein nach schweizerischem Recht mit Sitz in Nyon/Schweiz.

       [6]

      Das International Olympic Committee, auch ein Verein nach schweizerischem Recht mit Sitz in Lausanne/Schweiz.

       [7]

      „Kicken“ im Park, Joggen, Beachvolleyball mit Freunde usw.

       [8]

      Nach dem Sportentwicklungsbericht 2005/2006 des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Bundesinstituts für Sportwissenschaften werden nur von den Funktionsträgern in den Sportvereinen Deutschlands etwa 557 Millionen unbezahlte Arbeitsstunden pro Jahr erbracht. Der jährliche Beitrag zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung liegt damit bei ca. 8,5 Milliarden Euro (a.a.O., S. 21).

       [9]

      Duden Synonymwörterbuch (Online-Datenbankabfrage, abgerufen am 21.3.2020).

       [10]

      Duden Fremdwörterbuch (Online-Datenbankabfrage, abgerufen am 21.3.2020).

       [11]

      Www.transparency.de/ueber-uns/was-ist-korruption/ (abgerufen am 21.3.2020).

       [12]

      Vgl. zu den Gründen für die Sitzwahl in der Schweiz vieler internationaler Verbände Orth NJW-aktuell, Heft 22/2014, 14.

       [13]

      Rotsch in Rotsch, Criminal Compliance, § 1 Rn. 4 ff.

       [14]

      Rotsch in Rotsch, Criminal Compliance, § 1 Rn. 7.

       [15]

      Rotsch in Rotsch, Criminal Compliance, § 1 Rn. 8.

       [16]

      Vgl. ausführlich zu den Inhalten von Compliance-Management-Systemen im Sport Schumacher/Schumacher SpuRt 2018, 51, und zu typischen Compliance-Risiken im Sport Schumacher/Schumacher, SpuRt 2018, 99.

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