Handbuch Medizinrecht. Thomas Vollmöller
Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Handbuch Medizinrecht - Thomas Vollmöller страница 75

Название: Handbuch Medizinrecht

Автор: Thomas Vollmöller

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Medizinrecht

isbn: 9783811492691

isbn:

СКАЧАТЬ

      Die Beratende Versammlung (Parlamentarische Versammlung) ist das beratende Organ des Europarates. Sie erörtert Fragen im Zusammenhang mit den Aufgaben des Europarates und gibt Empfehlungen ab (Art. 22 f. der Satzung). Die Beratende Versammlung besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten, die von deren Parlament aus seiner Mitte gewählt oder ernannt werden (Art. 25 der Satzung). Die Anzahl der Vertreter pro Mitgliedstaat variiert zwischen zwei und 18 (vgl. Art. 26 der Satzung).

      103

      Der Europarat beschäftigt sich mit zahlreichen Sachthemen, die in Form von Abkommen und Vereinbarungen verabschiedet werden. Diese werden zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten aufgelegt und treten nach Ratifizierung durch eine bestimmte Zahl von Mitgliedstaaten in Kraft. Zahlreiche Abkommen und Vereinbarungen sehen zwischenzeitlich auch den Beitritt der Europäischen Union vor.

      104

      105

      Die EMRK ist nach ihrer Rechtsnatur ein völkerrechtlicher Vertrag, in Deutschland im Range eines einfachen Bundesgesetzes, in Österreich mit Verfassungsrang. Der Menschenrechtskatalog umfasst elementare Menschenrechte, unter anderem das Recht auf Leben (Art. 2 EMRK), das Folterverbot (Art. 3 EMRK), das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 EMRK), das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK), das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) sowie die Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 10 EMRK).

      106

      3. Kapitel Europäisches GesundheitsrechtC. Gesundheitsrecht im Rahmen der Tätigkeit des Europarats › III. Übereinkommen mit Bezug zum Gesundheitsrecht

      107

      108

      3. Kapitel Europäisches GesundheitsrechtC. Gesundheitsrecht im Rahmen der Tätigkeit des Europarats › IV. Entscheidungen des EGMR mit Bezug zum Gesundheitsrecht

      109

      110

      111

      112