Handbuch Medizinrecht. Thomas Vollmöller
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Название: Handbuch Medizinrecht

Автор: Thomas Vollmöller

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Medizinrecht

isbn: 9783811492691

isbn:

СКАЧАТЬ Gesundheitssystem?, ZRP 2004, 253 ff.; dies. Soziale Gerechtigkeit und Gesundheitswesen, ZRP 2006, 180; Schmidt-Aßmann Verfassungsfragen der Gesundheitsreform, NJW 2004, 1689; Selbstverwaltung, GS Wolfgang Martens, 1987, 249 ff.; Schneider/Reich Honorarkooperationsverträge im Spagat zwischen Korruptionsstrafrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, medstra 2019, 11 ff.; Schneider/Seifert Medizintourismus nach Deutschland – Besteht ein Korruptionsrisiko bei der Zusammenarbeit mit Patientenvermittlern, medstra 2019, 274 ff.; Schulenburg/Heckmann Die Beteiligung Dritter an einer Arztpraxis aus berufsrechtlicher Sicht, GesR 2010, 529 ff.; Schulte Das standesrechtliche Werbeverbot für Ärzte, 1991; Schwannecke/Wiebers Rechtliche Grenzen der Aufgabenverteilung bei der Hilfsmittelversorgung zwischen Arzt und Gesundheitshandwerker, NJW 1998, 2697; Schwarz/Frank/Engel (Hrsg.) Weißbuch der ZahnMedizin Bd. 1 und 2, 2007; Seewald Zur Konkretisierung des Leistungsgeschehens – Gemeinsamer Bundesausschuss oder Gesundheitsministerium, SGb 2018, 71–80, 147–152; ders. Entstehung der Tierärztekammern in Preußen, Bayern und Baden, Diss. med. vet., 1977; Sodan GG, 4. Aufl. 2018; ders. Staatsmedizin auf dem Prüfstand, Zur aktuellen Reformgesetzgebung im Gesundheitswesen, 2006; ders. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, NJW 2007, 1313 ff.; ders. Vertrags(zahn)ärzte und ihre Patienten im Spannungsfeld von Sozial-, Verfassungs- und Europarecht, 2009; Stebner Diagnostik von Ärzten oder Heilpraktikern im Bereich der Zähne – ein Verstoß gegen das ZHG? GesR 2019, 81; Stellpflug Arzthaftung bei der Verwendung telemedizinischer Anwendungen, GesR 2019, 76 ff.; Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 1, 2. Auflage 1984; Stock Das unmögliche Ende des Heilpraktikers, MedR 2018, 73 ff.; Stollmann Widerruf und Ruhen von Approbationen, Anordnung sofortiger Vollziehung – ein Rechtsprechungsbericht, MedR 2010, 682 ff.; Taupitz Die Standesordnungen der Freien Berufe, 1991; Tettinger Freie Berufe und Kammerrechte im Wandel der Staatsaufgaben, DöV 2000, 534; ders. Kammerrecht, 1997; Tiemann Die Einwirkungen des Rechts der Europäischen Union auf die Krankenversicherung, Gesundheitsversorgung und Freien Heilberufe in der Bundesrepublik Deutschland, 2011; Utzerath Zulässigkeit der Abgabe und Empfehlung von Nahrungsergänzungsmitteln und Diätetika in Arztpraxen unter berufs- und lauterkeitsrechtlichen Aspekten, MedR 2018, 392 ff.; Warntjen Arztstrafverfahren und Approbationsrecht, Aktuelle Entwicklungen im Medizinstrafrecht, 9. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag 2019, 77 ff.; Weber, K. Neue Gesetz- und Verordnungs-Sammlung für das Königreich Bayern, München 1880; Wenner Vertragsarztrecht nach der Gesundheitsreform, 2008; Willkomm/Braun Kooperationen zwischen niedergelassenen Privatärzten und Heilpraktikern – ein zulässiges Modell?, ZMGR 2019, 11 ff.; Wolff/Bachof Verwaltungsrecht, Band II, 4. Auflage 1976, Ziegler Freiberufliche Tätigkeit im Lichte der Rechtsprechung der verschiedenen Gerichtszweige, MedR 2018, 654 ff.; ders. Zur Tragweite vertraglicher Wettbewerbsverbote bei Einwirkungen von außerhalb der Verbotszone, GesR 2018, 749; Zimmermann Zahnärztliche MVZ nach dem GKV-VSG – eine kritische Bestandsaufnahme, MedR 2018, 662 ff.

      6. Kapitel Berufsrecht der Gesundheitsberufe unter Einschluss der Darstellung des Rechts der Selbstverwaltung › A. Einführung

      1

      Im Jahr 2018 zählte das Statistische Bundesamt in Deutschland 5,679 Millionen berufstätige Personen in Einrichtungen des Gesundheitswesens, darunter knapp 4,3 Millionen Frauen. Die Statistik untergliedert die Tätigkeiten in Gesundheitsdienstberufe (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker), soziale Berufe (z.B. Altenpfleger, Heil-Erziehungspfleger, Heilpädagogen), Gesundheitshandwerker (z.B. Augenoptiker, Orthopädiemechaniker, Zahntechniker), sonstige Gesundheitsfachberufe (darunter Gesundheitsingenieure und Pharmakanten) sowie andere Berufe im Gesundheitswesen.

      2

      Die Zahl der Beschäftigten ist in ambulanten Einrichtungen (knapp 2,3 Millionen) und stationären bzw. teilstationären Einrichtungen (knapp 2 Millionen) annähernd gleich groß.

      3

      Insgesamt lagen die Gesundheitsausgaben in Deutschland im Jahr 2018 bei 390,6 Mrd. € (2011: 293,8 Mrd. €, 2004: 233,9 Mrd. €) oder 4.712 € (2011: 3.590 €, 2004: 2.840 €) je Einwohner, das sind 11,7 % des Bruttoinlandsproduktes (2010: 11,3 %). Davon entfielen 222, 09 Mrd. € auf die gesetzliche Krankenversicherung. Knapp 194 Mrd. € wurden im ambulanten Bereich verausgabt. Bemerkenswert ist angesichts der vermeintlichen „Kostenexplosion“ im Gesundheitswesen, dass der Anteil dieser Ausgaben am Bruttoinlandsprodukt in den vergangenen Jahren relativ stabil blieb.

      4

      Anmerkungen

       [1]

      In Kraft getreten am 1.4.2007, BGBl. I 2007, 358 ff.

       [2]

      BGBl. I 2006, 3439 ff.

       [3]

      BGBl. I 2006, 984.

      6. Kapitel Berufsrecht der Gesundheitsberufe unter Einschluss der Darstellung des Rechts der Selbstverwaltung › B. Geschichte

      6. Kapitel Berufsrecht der Gesundheitsberufe unter Einschluss der Darstellung des Rechts der SelbstverwaltungB. Geschichte › I. Allgemeines

      5

      Die Entstehung der Berufe im Gesundheitswesen hat historische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Dimensionen. Dabei waren und sind diese Berufe vielfachem Wandel unterworfen, der Rückschlüsse auf den Stand der medizinischen und zahnmedizinischen, pharmakologischen, tiermedizinischen sowie psychotherapeutischen Wissenschaft und Praxis, der Medizintechnik, des Gesundheits-Handwerkes, wie auch auf die sozioökonomischen Rahmenbedingungen eines Landes und den Freiheitsgrad seiner Gesellschaft zulässt.

      6

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