Rückkehr zu Gott. Jörg Gabriel
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СКАЧАТЬ eine Anhängerin der Publicani gehalten wurde, weil sie sich von einem Kleriker nicht hatte verführen lassen, sondern den Verlust ihrer Keuschheit der ewigen Verdammnis gleich achtete – eine Gesinnung, die von ihrer ‚Meisterin‘ [Oberin einer Frauengemeinschaft] noch überdies mit erstaunlicher Bibelkenntnis aus der Schrift gerechtfertigt wurde.“ Vgl. Radulphus, Abt von Coggeshall, Chron. angl., Recueil des Historiens... XVIII 1869ff., 92f. Radulphus zählt – ohne den Vorfall auch nur irgendwie zu kritisieren, wie Grundmann anmerkt – eine ganze Liste von katharischen Lehren auf und berichtet von Gerüchten über unterirdische Orgien.

      367 Grundmann 1977, 180.

      368 Vgl. Grundmann 1977, 18026: Nach Grundmann ist das Wort Begine eine „Verstümmelung des Wortes Albigenses“, auch wenn dem nicht von allen Seiten zugestimmt wird. Anfang des 13. Jahrhunderts werde das Wort Beggini von einem Kölner Chronisten als Eigenname der Albigenser verwendet. Der Name Begine habe keinen niederrheinisch-belgischen Ursprung. Er sei nicht einfach auf südfranzösische Katharer oder Albigenser übertragen worden; sondern es sei umgekehrt gewesen. So seien z.B. in Flandern und im Bistum Lüttich religiöse Frauen als Katharerinnen verdächtigt worden, in dem man sie Beginen nannte. „Daraus folgt wenn nicht zwingend, so zum mindesten mit großer Wahrscheinlichkeit, dass das Wort Begine identisch ist mit Albigenser. So wurde auch ein Priester namens Lambert, welcher der Ketzerei verdächtigt wurde, Beginus, le Bègue genannt. Vgl. McGinn 1999, 71.

      369 Vgl. Grundmann 1977, 178f.: So wurde 1175 in Lüttich der Priester Lambert der Ketzerei beschuldigt. Man beschuldigte ihn, ein Beginus zu sein (Vgl. Grundmann 1977, 1826). Er habe Irrlehren über die Eucharistie, über Taufe und Beichte verbreitet. Seine Anhänger habe er dazu aufgefordert, den Kirchenbesuch zu vernachlässigen. „Lambert wurde 1160 zum Priester geweiht, begann seine halb zerfallene Kirche wieder instandzusetzen und Gruppen frommer Laien, vor allem Frauen, anzuziehen, und zwar durch seine Predigt und dadurch, dass er Teile der Bibel und Heiligenleben in die Volkssprache übersetzte. Er scheint ein glühender Reformer in der Tradition Gregors VII. gewesen zu sein, der das verkommene Leben des Klerus anprangerte und zu einer moralischen und sakramentalen Erneuerung aufrief, allerdings vorwiegend auf der untersten Ebene der einfachen Gläubigen“ (McGinn 1999, 71).

      370 Vgl. Grundmann 1977, 182.

      371 Grundmann 1977, 170. Vgl. Dinzelbacher 1988, 10-13: Die religiöse Frauenwelt fand in der Männerwelt sehr viel Zustimmung. Neben Jakob von Vitry war der Bischof von Lincoln, Robert Grosseteste (+1253), einer der berühmtesten Philosophen des 13. Jahrhunderts; sodann der Pariser Theologe Robert von Sorbonne, der die religiöse Frau als positives Gegenbild vor Laienbrüdern und Mönchen der gelehrten Elite gegenüberstellt. Sogar König Ludwig IX von Frankreich (1236 – 1270) unterstützte die Beginen in Paris und ließ ihnen einen Beginenhof errichten. Auch die kommunalen Autoritäten unterstützten die Beginen.

      372 Grundmann 1977, 1701. Vgl. Jakob von Vitry, Brief an seine Freunde in Flandern vom Oktober 1216, bei Boehmer 1930, 66.

      373 Grundmann 1977, 184. Vgl. Hadewich, De Visionen van Hadewych, ed. van Mierlo 1924/25, 179ff.

      374 Grundmann 1977, 18330. Vgl. Jordanus, Chron. c.9, ed. Boehmer 1930, 8.

      375 Vgl. Dinzelbacher 1988, 23f.: Allerdings kann nicht von einer Welle der Frauenfrömmigkeit in England die Rede sein. Unberührt von dieser Welle blieb auch Skandinavien und Süditalien. „Die Entwicklung ging so von einer Zone aus, die kulturell und sozio-ökonomisch wohl die fortschrittlichste Europas war, was, wie in Oberitalien, im Reichtum der Städte begründet lag“ (24).

      376 Vgl. Grundmann 182 – 18429 (18331), (184). Vgl. Thomas von Chantimpré, Bonum univ. de apibus II, 38, ed. Colvenerius, Duaci 1627, 391. Eine Liste der „Vollkommenen“, zusammengestellt von Schwester Hadewijch von Antwerpen (1180/90 – 1260/69): Hadewich, De Visionen van Hadewych, ed. van Mierlo 1924/25, 179ff Hadewijch entstammte einer adligen Familie in Antwerpen und wurde mit 11 Jahren von der religiösen Bewegung ergriffen. In Nivelle trat sie in eine Beginengemeinschaft ein. Als Leiterin dieser Gemeinschaft nahm sie in der religiös-ekstatischen Frauenbewegung eine führende Rolle ein. Sie starb im Rufe der Heiligkeit und wurde im Zisterzienserkloster Villiers neben anderen heiligmäßigen Männern und Frauen beigesetzt. Vgl. u.a. Stölting 2005, 119-154; Hofmann 1998.

      377 Vgl. Grundmann 1977, 185f.34f: „Noch um 1215 war es eine häretische Verdächtigung, wenn man die Frauen Beginen nannte, denn es war der Name der Ketzer in Südfrankreich; aber schon 1223 ist in Kölner Schreinsakten unbefangen von den religiösen Frauen als Beginen die Rede; in den dreißiger Jahren beginnt auch die Urkundensprache von den Frauen zu reden, ‚die das Volk Beginen nennt‘; und ungefähr seit 1245 bezeichnen sich die Frauen selbst mit diesem Namen; die alte Bedeutung des Wortes ist vergessen und der neuen Bedeutung, die man ihm unterliegt, fehlt jeder häretische Beigeschmack.“

      378 Vgl. Grundmann 1977, 187.

      379 Grundmann 1977, 187.

      380 Grundmann 1977, 187.

      381 Grundmann 1977, 188f.

      382 Grundmann 1977, 18940.

      383 Grundmann 1977, 197.

      384 Grundmann 1977, 197.

      385 Grundmann 1977, 197.

      386 Zu den Motiven der Frauen: Vgl. Dinzelbacher 1988, 16 – 23.

      387 Dinzelbacher 1988, 16.

      388 Vgl. Grundmann 1977, 319.

      389 Siehe: Unger 2005, McGinn 1999, 214 – 465; Wehrli-Johns 1998, 25 – 51; Ruh 1993; Elm 1981, 7 – 28.

      390 Vgl. Grundmann 1977, 140130: „Es wurde verboten, ‚neue Orden‘ - oder richtiger: neue Ordensformen zu ‚erfinden‘; wer Mönch werden will (ad religionem converti), soll eine der approbierten Regeln annehmen, und wer ein Kloster gründen will, soll es der Regel und den Gewohnheiten eines der approbierten Orden unterstellen. Begründet wird diese Vorschrift damit, dass allzu starke Verschiedenheit der Ordensformen Verwirrung in der Kirche stiftete“ (Vgl. Cap. 13 der Beschlüsse, Mansi XXII 1779/82, 1002). Der Orden des hl. Dominikus war aber ein neuer Orden. Da dieser jedoch die Ordensregel des hl. Augustinus übernahm, wurde der Gründung zugestimmt.

      Ein wichtigerer Konzilsbeschluss sind jedoch die Ketzerbestimmungen. Erstmals wurde geklärt, wer als Ketzer zu bezeichnen sei und wer nicht. „Das Konzil von 1215 hat diese Bestimmungen wesentlich vereinfacht: es hat eine katholische Glaubensformel vorausgeschickt und alle dagegen verstoßenden Irrlehren für Ketzerei erklärt“ (138127). Dadurch wurde nicht der automatisch schon ein Ketzer, der ein Leben in christlicher Armut führen wollte. Die unbefugte Predigt wurde allerdings weiterhin als Ketzerei verurteilt. Das Konzil hielt jedoch fest, dass nicht nur ausschließlich der Bischof zur Predigt imstande sein, dieser vielmehr geeignete Prediger beauftragen solle, die diesen Dienst vollbringen. „Dem Drang der religiösen Kreise nach apostolischer Predigt konnte durch derartige Bestimmungen natürlich nicht Genüge geleistet werden“ (140). Darüber hinaus brachte Innozenz III. das sich seit dem Konzil von Tours (1163) entwickelnde Inquisitionsverfahren zu einem ersten Abschluss: Bereits das Konzil von Tours beschloss, dass ein Einschreiten gegen eine Häresie nicht nach einer Anklage zu erfolgen habe, sondern dass der Klerus selbst gegen Ketzer vorzugehen habe (Vgl. Wolter 1999, 130): „Der Bischof als ordentlicher Richter in Fragen der Ketzerei sollte zu ihrer Verfolgung von sich aus bei den alle zwei СКАЧАТЬ