Название: Wörterbuch alttestamentlicher Motive
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Жанр: Религия: прочее
isbn: 9783534724758
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4 Himmlische Bücher
In nur wenigen Texten des AT ist das Motiv der „himmlischen Bücher“ belegt. Der erste Beleg findet sich in Ex 32,32f. im Kontext der Fürbitte des Mose für das in der Verehrung des Goldenen Kalbes vom Bund mit JHWH abgefallene Volk. Mose fordert JHWH auf, dem Volk seine Schuld zu vergeben oder andernfalls auch ihn selbst aus „deinem [= JHWHs] Buch“ zu löschen. Das Löschen aus dem Buch umschreibt hier bildhaft den Tod des Mose, sodass im Umkehrschluss das angesprochene aber nicht weiter erläuterte Buch als „Buch des Lebens“ im Sinne eines „Verzeichnisses aller Lebenden“ zu fassen wäre (vgl. dazu auch Ps 69,29).
In späteren Texten erscheint dieses Motiv des „ Lebensbuches“ in einem eschatologischen Gewand. Das „Lebensbuch“ wird nun zu einem Verzeichnis derer, die zum Leben in der kommenden Welt – jenseits eines universalen Gerichts – bestimmt sind, zu einem Verzeichnis der Gerechten also (vgl. Dan 12,1; Jer 4,3), das die Erinnerung an diese auch über ihren Tod hinaus bewahrt (vgl. Mal 3,16 und ähnlich auch Ps 56,9). Wenn Dan 7,9–10 die Etablierung eines himmlischen Gerichtshofs (am Ende der Weltgeschichte) schildert, vor dem – im Kontext nicht näher bestimmte – Bücher aufgeschlagen werden, so ist hier wohl ebenfalls an eine „himmlische Chronik“ im Sinne von Dan 12,1 oder Mal 3,16 zu denken.
Eine etwas andere Vorstellung von „himmlischen Büchern“ scheint hingegen in Dan 10,21 vorzuliegen, wo ein „Buch der Wahrheit“ erwähnt wird. Dieses ist offenbar als eine Art „Drehbuch“ gedacht, in dem der Verlauf der Weltgeschichte (im Voraus) „vor-geschrieben“ ist und das somit ein deutlich deterministisches Geschichtsverständnis widerspiegelt. „Himmlische Bücher“ werden auch in der nachalttestamentlichen jüdischen Literatur, vor allem in eschatologischen bzw. apokalyptischen Texten, erwähnt (vgl. z.B. im äthiopischen Henochbuch 89,70; 93,2) und auch in neutestamentlichen Texten – hier insbesondere das „Buch des Lebens“ (Phil 4,3; Offb 3,5; 13,8; 17,8; 20,12.15; 21,27).
5 Literatur
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OTTO, Eckart (2011): Deuteronomiumstudien III. Die literarische Entstehung und Geschichte des Buches Deuteronomium als Teil der Tora, in: Zeitschrift für Altorientalische und Biblische Rechtsgeschichte 17, 79–132.
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TASCHNER, Johannes (2008): Die Mosereden im Deuteronomium. Eine kanonorientierte Untersuchung, Tübingen.
WAHL, Harald M. (1998): Die Entstehung der Schriftprophetie nach Jer 36, in: Zeitschrift für die Alttestamentliche Wissenschaft 110, 365–389.
WERNER, Wolfgang (2003): Das Buch Jeremia (25–52). Neuer Stuttgarter Kommentar XIX/2, Stuttgart.
Matthias Ederer
Bund
Das Wort bərîṯ „Bund“ kommt im AT 287-mal vor. Dieser Begriff bezeichnet vorwiegend einen Vertrag zwischen zwei Partnern, in dem sich einer oder beide Partner zu bestimmten Handlungen verpflichten bzw. bestimmte Rechte und Pflichten übernehmen (Gen 26,28). Das hebräische Wort bərîṯ gehört also nicht ausschließlich zum religiösen Vokabular, sondern hat einen alltagssprachlichen Hintergrund. Neben dem Begriff bərîṯ, der vom Akkadischen biritu/bertu „Band, Fessel“ abgeleitet ist, werden im AT im Kontext des Bundes noch andere Begriffe gebraucht: ʾhb „lieben“, ḥæsæḏ „Verbundenheit, Treue“, ṭôḇāh „Güte“ usw. Die Verwendung des Motivs „Bund“ im AT hängt wesentlich mit der Lebenswelt des Alten Orients zusammen.
1 Bund im Alten Orient
Das politische und soziale Leben der altorientalischen Welt ist von Vertragabschlüssen bestimmt. Sowohl Verträge zwischen Einzelpersonen als auch zwischen Völkern (Mari- und Amarnatexte) oder zwischen Königen und Vasallen (Asarhaddon, Vertrag von Sefire) sind in der altorientalischen Literatur vielfach belegt. Für die syrisch-hethitische Spätbronzezeit gelten Verträge als die beste und ausführlichste Quelle, die Geschichte dieser Völker und ihres Umfeldes zu rekonstruieren. Die Verträge wurden entweder zwischen Gleichgestellten (Vertrag zwischen Hattushili III. und Ramses II.) oder zwischen einem König und seinen Vasallen (siehe die Vasallenverträge Asarhaddons, vgl. BAGG 2008; RÜTERSWÖRDEN 2008; → Assur) geschlossen. Diese Vasallenverträge folgen im Allgemeinen demselben Schema: Einer Präambel, die den Oberherrn bzw. die Partner des Bundes identifiziert, und einer historischen Einleitung folgen eine Grundsatzerklärung und verschiedene Einzelbestimmungen. Eine Liste von Göttern, die als Zeugen des Bundes dienen, sowie die Aufstellung von Segenssprüchen und Flüchen schließen das vertragliche Übereinkommen ab. Im Zusammenhang mit der Verschriftlichung des Vertrages wurden auch rituelle Zeremonien abgehalten. Die Riten, die sowohl in Mari (18. Jh.) als auch bei den Assyrern im 8. СКАЧАТЬ