Название: Ist Frieden nicht möglich?
Автор: Martina Kleinlein
Издательство: Readbox publishing GmbH
Жанр: Афоризмы и цитаты
isbn: 9783347054509
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„Kein Wunder daher, dass das gesellschaftliche Bewusstsein aller Jahrhunderte, aller Mannigfaltigkeit und Verschiedenheit zum Trotz, in gewissen gemeinsamen Formen sich bewegt, in Bewusstseinsformen, die nur mit dem gänzlichen Verschwinden des Klassengegensatzes sich vollständig auflösen.“18
Dazu wollte er alle erziehen. Aber es ist schwer, das Denken zu vereinheitlichen, quasi einen Einheitsmenschen zu erschaffen. Eine Anpassung aneinander wird wohl das höchste sein, was man anstreben könnte, aber keine gleichdenkenden Menschen. Warum?
Das Leben ist vielfältig und es gibt immer welche, die etwas anderes wollen. Und je mehr Andersdenkende es gibt, umso mehr Kämpfer werden daraus hervorgehen, die sich zu einem Kampf zusammenschließen, denn auch sie wollen Gerechtigkeit und Freiheit. Diese Minderheiten zu vernichten, nutzt überhaupt nichts, denn die Individualität und das unterschiedliche Denken ist Bestandteil der natürlichen Entwicklung der Menschheit. Es ist eine Absicherung fürs Überleben! Je unterschiedlicher Rassen sind und je mehr Überlebensstrategien es gibt, umso mehr ist der Fortbestand des Menschen gesichert.
Würden alle gleich sein und etwas würde dieses Gleichsein angreifen, dann würden alle draufgehen. Nur dadurch, dass es welche gibt, die eben anders sind und eine Idee hatten, wie sie einem Angriff standhalten, z.B. durch Weitergabe ihrer Überlebensstrategie, nur so konnte das Überleben gesichert werden. Diese Verschiedenheit ist ein notwendiger Bestandteil unserer Evolution und ist im irdischen Leben verankert. Sie bedeutet Fortbestand des Lebens. Und sie ist ein Teil des Ideenreichtums der Schöpfung.
Das heißt nicht, dass es in der menschlichen Evolution nicht zu Missständen kommen kann. Karl Marx hat uns z. B. auf den Automatismus der Kapitalbildung aufmerksam gemacht, auf die Zwiespältigkeit des Systems:
„Das Kapital ist daher rücksichtslos gegen Gesundheit und Lebensdauer des Arbeiters, wo es nicht durch die Gesellschaft zu Rücksicht gezwungen wird. Der Klage über physische und geistige Verkümmerung, vorzeitigem Tod, Tortur der Überarbeit, antwortet es: Sollte diese Qual uns quälen, da sie unsere Lust (den Profit) vermehrt? Im Großen und Ganzen hängt dies aber auch nicht vom guten oder bösen Willen des einzelnen Kapitalisten ab. Die freie Konkurrenz macht die immanenten Gesetze der kapitalistischen Produktion dem einzelnen Kapitalisten gegenüber als äußerliches Zwangsgesetz geltend.“19
Kommt der Kapitalist nicht gegen seine Konkurrenten an, hat er zu wenig Kapital zur Verfügung, dann beginnt er die Arbeiter auszunutzen, wie man heute sagt: auf Verschleiß zu planen.
„Die Form des Arbeitslohnes löscht also jede Spur der Teilung des Arbeitstages in notwendige Arbeit und Mehrarbeit, in bezahlte und unbezahlte Arbeit aus. Alle Arbeit erscheint als bezahlte Arbeit. Bei der Fronarbeit unterscheiden sich räumlich und zeitlich, handgreiflich sinnlich, die Arbeit des Fröners für sich selbst und seine Zwangsarbeit für den Grundherrn. Bei der Sklavenarbeit erscheint selbst der Teil des Arbeitstages, worin der Sklave nur den Wert seiner eigenen Lebensmittel ersetzt, den er in der Tat also für sich selbst arbeitet, als Arbeit für seinen Meister. Alle seine Arbeit erscheint als unbezahlte Arbeit. Bei der Lohnarbeit erscheint umgekehrt selbst die Mehrarbeit oder unbezahlte Arbeit als bezahlt. Dort verbirgt das Eigentumsverhältnis das Für-sich-selbst-arbeiten des Sklaven, hier das Geldverhältnis das Umsonst-Arbeiten des Lohnarbeiters.“20
Es sieht nur anders aus, aber ob Sklaven oder ausgenutzte Arbeiter, das Prinzip ist das gleiche. Eine gewisse Unfreiheit besteht, dort unfreiwillig hier als Arbeiter gezwungenermaßen, zwei existierende Klassen, die Herrscher und die ausgebeuteten Beherrschten. Und mit Karl Marx der Versuch, dies zu ändern. Also auch der Versuch, das Leben glücklicher zu gestalten wie in den USA, aber auf eine andere Weise.
Deutschland
Meine Heimat, aber auch das, was ich mir wünsche. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich mein Recht auf eine eigene Meinung und mein Recht auf mein selbstbestimmtes Leben jemals aufgeben musste. Als Kinder in der BRD sind wir an der Schule darin unterrichtet worden, selber zu denken und uns unser eigenes Urteil zu bilden. Eine gewisse Anpassung am Arbeitsplatz ist erforderlich, um seinen Arbeitsplatz zu erhalten, aber auch dort gibt es Grenzen. Werde ich dadurch krank, entscheide ich, ob ich dort bleibe oder mir einen anderen Job suche. Erlebe ich Gewalt, bin ich durch Gesetze geschützt. Die Grundrechte sind Bestandteil unseres Grundgesetzes.
I. Die Grundrechte
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.