Название: Die großen Revolutionen der Welt
Автор: Prof. Dr. Jürgen Nautz
Издательство: Bookwire
Жанр: Документальная литература
Серия: marixwissen
isbn: 9783843800341
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Der 1787 in Philadelphia zusammengetretene Verfassungskonvent sollte diese Aufgabe lösen. Er war beherrscht von der Kontroverse zwischen den einen Bundesstaat anstrebenden Federalists John Jay (1745 - 1829), Alexander Hamilton (1755/1757? - 1804), James Madison (1751 - 1836) und George Washington (1732 - 1799), und den Anti-Federalists, die einen Staatenbund anstrebten, George Mason (1725 - 1792), Patrick Henry (1736 - 1799), Elbridge Thomas Gerry (1744 - 1814), Luther Martin (1748 - 1826), und Richard Henry Lee (1732 - 1794). Die Federalists forderten vor allem eine bundesstaatliche Verfassung mit gestärkten Kompetenzen für den Bund. Die Anti-Federalists konnten jedoch die Beibehaltung der Autonomie der Einzelstaaten im Rahmen des 1776/81 geschlossenen Staatenbundes durchsetzen. So konnte auf der Grundlage eines Vorschlages von Roger Sherman (1721 - 1793) und Oliver Ellsworth (1745–1807), ein Kompromiss gefunden werden (Great Compromise oder Connecticut Compromise) in Form eines Bundesstaates mit präsidialem Regierungssystem. Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 17. September 1787, nach einem zögerlichen Ratifikationsverfahren in den Bundesstaaten ab 1789 in Kraft, wies als signifikante Merkmale auf (1) Gewaltenteilung und (2) gegenseitige Kontrolle (Checks and Balances) von Mitgliedsstaaten und Bund sowie zwischen den Staatsgewalten der Union. Die Verfassung konnte um zusätzliche Artikel (Amendments) ergänzt werden.
Die ersten zehn Amendments bildet die Bill of Rights, die der amerikanische Kongress am 25. September 1789 beschlossen hat und die bis zum 15. Dezember 1791 von 11 Bundesstaaten ratifiziert wurde. Die in der Bill of Rights niedergeschriebenen Rechte räumen den Menschen in den USA unveräußerliche Rechte ein, die von einer Verfassungsgerichtsbarkeit geschützt werden. Jeder Einwohner kann sie beim Supreme Court, dem Obersten Gerichtshof einklagen bzw. Gesetze auf ihre Verfassungstreue überprüfen lassen. Im Einzelnen handelt es sich um diese Rechte: Glaubensfreiheit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, das Recht des Besitzes und der Mitführung von Waffen, das Recht der Aufstellung einer Miliz, der Anspruch auf Entschädigung bei Beschlagnahmungen und Enteignungen, Schutz vor sonstiger Willkür der Exekutive. In den letzten Bereich gehören auch umfangreiche Schutzrechte gegenüber der Justiz: Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, das Aussageverweigerungsrecht, Schutz vor überzogener Untersuchungshaft, das Recht auf Geschworene bei Straf- und Zivilprozessen, das Übermaßverbot bei Strafen des Staates und das Verbot einer zweiten Anklage wegen desselben Vergehens. Schließlich enthielten die ersten zehn Amendments die Garantie, dass die Bürgerrechte durch den Staat nicht eingeschränkt werden konnten.
Am Ende dieses langen, zum Teil blutigen Weges war ein Staat entstanden mit Verfassung ohne Vorbild, sowohl was die Staatskonstruktion angeht als auch bezüglich der Niederlegung unantastbarer Grundrechte in einem staatlichen Dokument. Bereits die Virgina Bill of Rights von 1776 setzte im Bereich der Menschenrechte Maßstäbe. Diese Dokumente schufen den ersten Staat, dessen Bundes- und Länderregierungen sich zur Demokratie bekannten. Gerade die Formulierung der Menschenrechte wirkt fort im Menschenrechtskatalog vieler aktueller Verfassungen und in der Charta der Vereinten Nationen.
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