Право в повседневной жизни. Учебное пособие. Людмила Рагимовна Шабайкина
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      55667 Mahndorf

      [email protected]

      Tel: 0234 56789

      Gerichtsstand: Musterstadt

      Datum: 25.05.2014

      Mahnkunde Rechnung vom: 10.04.2014

      Herr

      Klaus Kunde Rechnung Nr.: 4812

      Einkaufsweg 15

      22334 Zahldorf

      [email protected]

      2. Mahnung

      Sehr geehrter Herr Kunde,

      in Bezug auf unsere Rechnung Nr.: 4812 und unsere 1. Mahnung mussten wir heute feststellen, dass Ihre Zahlung bei uns noch immer nicht eingegangen ist. Sicherlich haben Sie bislang vergessen, die Zahlung vorzunehmen. Dies sollten Sie nun jedoch umgehend nachholen.

      Sollten Sie die Zahlung bereits vorgenommen haben, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um dies abzuklären. Möglicherweise konnten wir Ihre Zahlung nicht zuordnen, weil z.B. der Verwendungszweck nicht korrekt angegeben wurde.

      Mit freundlichen Grüßen

      Firma Muster

      

      

      (Quelle: http://www.mahnerfolg.de/zweite-mahnung.html)

      Vokabelhilfe:

      Mahnung f =, -en 1) напоминание (an A. о чем-л.) eine Mahnung an ergehen lassen – послать напоминание 2) предостережение, предупреждение (wegen G. о чем-л.); напоминание кредитора должнику об уплате долга [о выполнении обязательства] 3) призыв (zu D. к чему-л.)

      Zahlungserinnerung f напоминание о платеже

      Rechnung f =, -en 1) расчёт, подсчёт 2) счёт (документ); фактура, оправдательный документ

      Forderung f =, -en 1) требование; претензия; притязание 2) дебиторская задолженность

      gegenstandslos 1) беспредметный; необоснованный 2) недействительный, утративший силу [значение]

      eingehen (i-a) 1) поступать (о жалобе, о письме) 2) вступать (в брак, в правоотношения)

      auf (A.) Bezug haben (hatte, gehabt) относиться к чему-л.

      auf (A.) Bezug nehmen (a-o) ссылаться на что-л.

      Verwendungszweck m назначение

      Verbindung f =, -en соединение; сочетание; контакт, связь, сообщение

      Aufgaben während des Lesens

      1. Ergänzen Sie die Sätze!

      1. Bitte achten Sie dringend auf die Einhaltung der…, da wir sonst gezwungen sind, unsere Forderungen gerichtlich durchzusetzen.

      2. Haben Sie zwischenzeitlich gezahlt, betrachten Sie dieses Schreiben als…

      3. Sicherlich haben Sie bislang vergessen, die… vorzunehmen.

      4. Möglicherweise konnten wir Ihre Zahlung nicht zuordnen, weil z.B. der… nicht korrekt angegeben wurde.

      2. Wie ist die richtige Reihenfolge?

      

      Aufgaben nach dem Lesen

      1. Versuchen Sie die 3. und die letzte Mahnung selbständig abzufassen! Arbeiten Sie zu zweit!

      2. Bingo-Spiel.

      a) Übersetzen Sie die Wörter ins Deutsche und schreiben Sie diese mit dem Artikel in die Spielfelder! Sie haben 2 Minuten Zeit.

      b) Dann hören Sie den vom Lektor aufgerufenen Wörtern zu und kennzeichnen Sie diese Wörter mit einem Kreuz, sofern sie auf Ihrem Spielblatt vorhanden sind und der korrekten Rechtschreibung entsprechen.

      c) Sollten Sie eine senkrechte, waagerechte oder diagonale Reihe markierter Wörter auf Ihrem Spielblatt haben, rufen Sie: „Bingo“!

      

      Modul III

      Thema: Arbeitsrecht

      Text A.

      Begründung der Kündigung

      Aufgaben vor dem Lesen

      1. Was meinen Sie, kann der Arbeiter ohne Abmahnung (предупреждение) gekündigt werden? Begründen Sie Ihre Meinung!

      2. Muss die ordentliche/außerordentliche Kündigung schriftlich erfolgen? Besprechen Sie bitte diese Frage in Kleingruppen und führen Sie auch Ihre Argumente dazu!

      a) Lesen und übersetzen Sie die folgenden Artikel aus dem Kündigungsschutzgesetz und aus dem Betriebsverfassungsgesetz!

      b) Worum geht es in jedem Abschnitt?

      KSchG (Kündigungsschutzgesetz)

      § 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen

      (1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

      (2) Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Die Kündigung ist auch sozial ungerechtfertigt, wenn

      1. in СКАЧАТЬ