Familien- und Erbrecht. Ute Brenneisen
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Читать онлайн книгу Familien- und Erbrecht - Ute Brenneisen страница 33

Название: Familien- und Erbrecht

Автор: Ute Brenneisen

Издательство: Bookwire

Жанр:

Серия: JURIQ Erfolgstraining

isbn: 9783811491809

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СКАЧАТЬ gerade gewollt. Den Zugewinnausgleich nimmt der BGH in diesem Fall nach § 1380 (Anrechnung von Vorausempfängen) vor. Bei ehebezogenen (unbenannten) Zuwendungen findet § 1374 Abs. 2 ebenfalls keine Anwendung.[60] Zuwendungen seitens der Schwiegereltern sind dagegen nach der neueren Rechtsprechung des BGH[61] als Schenkungen dem Anfangsvermögen des Schwiegerkindes hinzuzurechnen. Der Wert dieser Schenkungen ist allerdings zu mindern, wenn die Schwiegereltern bei dem Scheitern der Ehe einen Rückforderungsanspruch nach § 313 haben. Die Höhe des Rückforderungsanspruchs entspricht dabei der Wertminderung der Schenkung.

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      (b) Erwerb von Todes wegen

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      Nach der Neufassung des § 1374 Abs. 2 ist der privilegierte Erwerb mit einem negativen Anfangsvermögen zu verrechnen.

      Beispiel

      Der Ehemann hat im Zeitpunkt der Eheschließung Schulden in Höhe von 30 000 €. Während der Ehe erbt er 20 000 €. Seit dem 1.9.2009 ist die Erbschaft als privilegierter Erwerb mit dem negativen Anfangsvermögen zu verrechnen, so dass von einem negativen Anfangsvermögen in Höhe von 10 000 € auszugehen ist. Unter der alten Rechtslage war umstritten, ob zunächst das Anfangsvermögen auf 0 zu setzen ist und sodann mit der Erbschaft zu addieren ist. Dieser Streit hat sich durch die Neufassung des § 1374 Abs. 2 erledigt.

      cc) Endvermögen

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