Kommunalrecht Bayern. Tobias Weber
Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Kommunalrecht Bayern - Tobias Weber страница 22

Название: Kommunalrecht Bayern

Автор: Tobias Weber

Издательство: Bookwire

Жанр:

Серия: JURIQ Erfolgstraining

isbn: 9783811491687

isbn:

СКАЧАТЬ [Bild vergrößern]

      76

      

      Soweit die kreisfreie Stadt eine Angelegenheit im eigenen Wirkungskreis wahrnimmt, untersteht sie der Rechtsaufsicht des Freistaates Bayern. Rechtsaufsichtsbehörde ist dann nach Art. 110 S. 2 GO die Regierung als mittlere Staatsbehörde. Im übertragenen Wirkungskreis findet gegenüber der kreisfreien Stadt eine Fachaufsicht statt. Fachaufsichtsbehörde ist regelmäßig nach Art. 115 Abs. 1 S. 2, 110 S. 2 GO ebenfalls die Regierung.

      3. Teil Aufgaben kommunaler GebietskörperschaftenB. Aufgabenbereiche der einzelnen Kommunen › IV. Aufgabendifferenzierung bei Landkreisen und Bezirken

      77

      3. Teil Aufgaben kommunaler GebietskörperschaftenB. Aufgabenbereiche der einzelnen Kommunen › V. Übungsfall Nr. 1

      78

      „Im Behördendschungel – Wer kennt sich aus?“

      A zieht Anfang des Jahres 2019 in die kreisangehörige Stadt Königsbrunn (Landkreis Augsburg). Er erkundigt sich im Folgenden, wer für seine anstehenden Verfahren der

Erteilung einer Baugenehmigung für sein geplantes Einfamilienhaus,
Verlängerung seines Personalausweises
Wasserentnahme aus dem Lochbach
Befreiung vom Anschlusszwang an die gemeindliche Kanalisation

      zuständig ist. In welchem Wirkungskreis wird die Gemeinde jeweils tätig?

      Abwandlung: Was würde sich ändern, wenn A in eine kreisfreie Stadt bzw. Große Kreisstadt gezogen wäre?

      Rechtsschutz: Sofern A die beantragten Gestattungen nicht erhält – wen muss er mit welcher Klage jeweils verklagen?

      79

      Lösung

      I. Grundkonstellation

      1. Erteilung einer Baugenehmigung für Bauprojekt in kreisangehöriger Gemeinde

      Die Zuständigkeit ist nach Art. 53 Abs. 1 BayBO zu beurteilen. Zuständig ist die jeweils örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde, Art. 37 Abs. 1 S. 2 LKrO, d.h. bei örtlicher Belegenheit im Landkreis Augsburg das Landratsamt Augsburg. Dieses wird – was Art. 54 Abs. 1 S. 1 BayBO nochmals klarstellt – als Staatsbehörde tätig. Auf Wirkungskreise ist bei Staatsbehörden nicht einzugehen!

      2. Verlängerung des Personalausweises

      3. Wasserentnahme aus dem Lochbach

      4. Befreiung vom gemeindlichen Anschlusszwang (Kanalisation)

      Da es um die Befreiung von der Benutzung einer öffentlichen Einrichtung (Art. 21 GO) geht und die gemeindliche Abwasserbeseitigung Pflichtaufgabe der Gemeinde nach Art. 34 Abs. 1 S. 1 BayWG ist, ist die Gemeinde zur sachlichen Entscheidung berufen. Sie entscheidet überdies nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 GO über den Anschlusszwang an die gemeindliche Abwasserbeseitigung; die begehrte Befreiung stellt hierzu den actus contrarius dar. Die Gemeinde wird, da eine örtliche Angelegenheit in Streit steht, hierbei im eigenen Wirkungskreis tätig. Dies bestätigt auch die gesetzliche Regelung in Art. 34 Abs. 1 S. 2 BayWG.

      II. Abwandlung

      1. Kreisfreie Stadt

      Sofern A in eine kreisfreie Stadt zieht, besteht nun die Besonderheit, dass kein Landratsamt für dieses Stadtgebiet existiert. Nach Art. 9 Abs. 1 GO erfüllt die kreisfreie Stadt nun alle Aufgaben, die sonst vom Landratsamt als unterer staatlicher Verwaltungsbehörde wahrzunehmen sind. Damit obliegen auch die Erteilung der Baugenehmigung und einer wasserrechtlichen Gestattung anders als in der Grundkonstellation jetzt der kreisfreien Stadt als zusätzliche Aufgaben. Sie erfüllt diese nach Art. 9 Abs. 1 GO im übertragenen Wirkungskreis. Für die Baugenehmigung stellt Art. 54 Abs. 1 Hs. 2 BayBO dies nochmals klar.

      2. Große Kreisstadt

      III. Rechtsschutz in der Grundkonstellation

      1. Versagung der Baugenehmigung

      Bei Versagung der Baugenehmigung muss A mittels einer Versagungsgegenklage СКАЧАТЬ