Название: Verspielte Erbschaften
Автор: Werner Linn
Издательство: Bookwire
Жанр: Социология
isbn: 9783847692102
isbn:
Aus dem vorher gesagten ergibt sich zweifelsfrei, dass die sozialstaatliche Komponente erheblich weniger strapaziert würde und damit entlastet werden könnte, wenn man den Sozialstaat auf die Nation beschränken wollte. Entsprechend dem “Schröder - Blair - Modell” würde eine geringere Inanspruchnahme des Sozialstaats diesen überleben lassen und eine grundsätzlich marktwirtschaftlich orientierte Welt sichern. Im Gegensatz zu derartigen Modellen jedoch würde die Beschränkung des Sozialstaats auf die Nation nicht an einem Sperrklinkeneffekt - wie oben beschrieben - scheitern, sondern vielmehr per se, d. h. allein durch die Existenz der Beschränkung, den Zuwanderungsdruck verringern und damit über die oben beschriebenen Sekundäreffekte in umgekehrter Richtung die Basis des Sozialstaates stärken.
Besonders altruistisch erscheinende Elemente des internationalistischen Kommunismus(109) wie auch des Neoliberalismus(110) haben hiergegen natürlicherweise Argumentationsketten entwickelt. So heißt es an erster Stelle, ausländische Mitbürger übten beruflich Tätigkeiten aus, für die sich Deutsche “zu schade” seien. Zur Untermauerung dieses Argumentes wird vielfach auf die Müllbeseitigung verwiesen(111). Diesem Argument ist sehr leicht zu begegnen, wenn man auf die marktwirtschaftlichen Prinzipien verweist. So ist es Sache von Angebot und Nachfrage, derartige Tätigkeiten ausführen zu lassen. Finden sich in Zukunft wegen eingeschränkter Sozialleistungen für ausländische Mitarbeiter keine Ausländer für bestimmte Tätigkeiten, führt dies automatisch zu einer Angleichung des Lohnniveaus und damit dazu, dass Inländer schließlich dazu bereit sein werden, derartige Tätigkeiten auszuführen. Unter dem Strich ist in jedem Fall diese Lösung günstiger, da hiermit die Zahl der Arbeitslosen reduziert wird und Leistungen an Außenstehende wegfallen.
Demgegenüber wirkt es geradezu kontraproduktiv, wenn in letzter Zeit Mindestlöhne gefordert und sogar gesetzlich fortgeschrieben werden (vgl. hierzu Kurt J. Lauk, Handelsblatt 13.04.2005 zum Thema “Mindestlohn”). Mindestlöhne bewirken nämlich einmal eine gesetzliche Fixierung des unseligen “Erwartungslohns”(112), zum anderen eine dauerhafte Verteuerung des Faktors Arbeit in der BRD generell.
Schließlich führen höhere fixierte Löhne dazu, dass weitere Anreize an das Ausland gesendet werden, auf die ein weiterer Migrationsstrom von Arbeitnehmern ins Inland ausgelöst werden kann.
Ein anderes Argument dieser linken „Pseudoliberalen“ ist der Hinweis auf geltende Gesetze, insbesondere den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Dieses Argument dürfte das schwerwiegendste gegen die Verfechter des Nationalen Sozialstaats sein(113). Gerade hier handelt es sich jedoch um eine reine Definitionssache: Der Ausländer, der sich erst aufgrund einer genaueren Wirtschaftsanalyse hierher begibt, ist begrifflich nicht in diesen Schutz einzubeziehen(114).
Ebenso kontraproduktiv ist es in dem hier dargelegten Sinn, wenn Staaten Banken wegen ihres „funktionalen Charakters für die Wirtschaft“ dann vor der Insolvenz retten, wenn Forderungsausfälle für das Geldhaus grundsätzlich das wirtschaftliche Aus bedeuten.113
Dies gilt umso mehr, wenn diese Banken „mittelbar“ gerettet werden, d.h. wenn ein Staat zur Rettung eines von der Insolvenz bedrohten Staates (z.B. Euroland) diesem in der Weise unter die Arme greift, dass dieser zahlungsfähig bleibt und die dort engagierten Banken keine Verluste erleiden. Das perfide an dieser indirekten Rettung des „Finanzkapitalismus“ ist, dass das Glaubensbekenntnis der „Finanzkapitalisten“ erhalten bleibt, weil mit schönen altruistisch klingenden Floskeln dem Bürger vorgegaukelt wird, er erhalte auf diese Weise unsere Gemeinschaftswährung, den „Euro“ und trage dazu zur Stärkung Europas bei, ohne welche wir ohnehin keine Zukunft mehr hätten in einer immer mehr globalisierten Welt.
Gegensätze und Umkehrung der Wirkung - Sozialstaatsprinzip in inhomogenen Gesellschaften
Wie bereits oben ausgeführt(115), sollen die Regeln des nationalen Sozialstaates Fehler(116) des marktwirtschaftlichen Systems bzw. der Globalisierung korrigieren.
Auch in einem vom Gruppenegoismus geprägten System kann es zu Absprachen einzelner zum Nachteil des Systems kommen. So wäre es durchaus denkbar, daß auch im nationalen Sozialstaat einzelne Wirtschaftssubjekte zum Nachteil des Ganzen zu handeln beabsichtigen und dies auch in der Realität umsetzen. Einem derartigen kollusiven Handeln müsste das Rechtssystem des nationalen Sozialstaats von vorneherein einen Riegel vorschieben, vergleichbar der Kartellgesetzgebung(117).
Jedenfalls genügt die heutige strafrechtliche Gesetzgebung, wie z. B. gegen das “Erschleichen von Leistungen“ nicht(118).
Es versteht sich einerseits von selbst, dass durch Gesetze kollusive Individualabreden niemals ausgeschlossen werden können. Andererseits ist gerade das Sozialstaatsprinzip als solches an Hand der oben geschilderten gruppenegoistischen Tendenzen einfacher zu begreifen, als sich auf ein abstraktes internationales Modell des Sozialstaates zu beziehen(119).
Gruppenegoistische Tedenzen sind nicht eo ipso richtungskonform; insbesondere wenn sie gegenläufig ausgestaltet sind, führt dies zwangläufig zu Friktionen und Belastung jeden Systems.
Als Beispiel verweise ich auf das Problem des Sozialneids einzelner Gruppen, der im Zusammenhang mit Fremden nochmals weitere egoistische Antriebskräfte freisetzt. (Studien gibt es hierüber vor allem in Amerika, wo das Problem besonders rassistischen Auftretens der Hafenarbeiter in New York als Beispiel dienen mag)(120).
In einer solchen Situation würde auch ein gruppenegoistisches Modell den Sozialstaat mehr belasten, weil man damit zu dem paradoxen Ergebnis gelangt, dass ein einstweiliges Ausbeuten des Sozialsystems von verschiedenen Seiten gewünscht wird, weil es der ungeliebten anderen Nationalität oder Gruppe schadet. Mit anderen Worten: Das grundsätzlich positive Moment des nationalen Gruppenegoismus wird in sein Gegenteil verkehrt, wenn der Gruppenegoismus den Sozialstaat aus gruppenegoistischen Beweggründen schwächt.
Umgekehrt wird im homogenen nationalen Sozialstaat nicht nur eine derartige zusätzliche Belastung wegfallen, sondern weil eben eine homogene Volksgruppe den Sozialstaat formt, ein positiver Effekt zu Tage treten, der letztlich dazu führen wird, daß der Sozialstaat von seinen Mitgliedern schonend behandelt wird und somit effizienter wirken kann, weil man sich der Tatsache bewußt ist: „unsere Einrichtung ist nur für uns da.“(121).
Nicht zu übersehen bleibt im Übrigen, dass das Auseinanderbrechen multikultureller Siedlungsgebiete sich ohnehin fast immer gewaltsam vollzieht. Insbesondere die jüngeren Entwicklungen in Bosnien-Herzegowina, im Kosovo und in Mazedonien deuten an, was sich aus denjenigen Industriegebieten ergeben könnte, in denen man zum einen eine besonders hohe Bevölkerungsdichte vorfindet, zum anderen ein besonders hoher Anteil an Ausländern lebt. Auch wenn unter Alltagsumständen ein friedliches Zusammenleben ohne allzu große Reibungsverluste die Regel sein kann, genügt oft nur ein Funke, das heißt, ein geringfügiges Abweichen vom gewohnten Alltag. Im Fall mangelnder Versorgung oder allgemeiner Krisen und Katastrophen würden diese Gebiete zu menschlichen Katastrophengebieten, vergleichbar den humanitären Katastrophen im Kosovo bzw. in Bosnien.
Bereits dieses Argument allein, das vom Grundsatz her nicht zu widerlegen ist, sollte Anlass dazu sein, einer weiteren Zuwanderung (besser: Einwanderung) und einer diese begünstigenden Gesetzgebung kritisch gegenüber zu stehen: Wer hier aus falschverstandenem Humanismus Nachgiebigkeit oder Nachlässigkeit an den Tag legt, wird sich einst für das verantworten müssen, was sich hier möglicherweise einmal abspielen wird, wenn das Wachstum der einheimischen Bevölkerung weiter zurückgehen sollte und sich gleichzeitig die Tendenz der demographischen Entwicklung der Zuwanderer (Einwanderer) fortsetzt: Während ein negatives Bevölkerungswachstum von mindestens 0,2% bei der einheimischen Bevölkerung zu beobachten ist, liegt eine Vermehrung der zuwandernden Bevölkerungsteile um bis zu 20% nachweislich vor(122).
Soweit СКАЧАТЬ