Schuldrecht Besonderer Teil I. Achim Bönninghaus
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Читать онлайн книгу Schuldrecht Besonderer Teil I - Achim Bönninghaus страница 41

Название: Schuldrecht Besonderer Teil I

Автор: Achim Bönninghaus

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: JURIQ Erfolgstraining

isbn: 9783811491670

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СКАЧАТЬ Primäranspruch des Käufers, sondern auch der Zahlungsanspruch des Verkäufers. Die Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung hat damit rücktrittsähnliche Wirkung (vgl. auch § 281 Abs. 5). Verlangt der Käufer im Falle einer Teilleistung den „kleinen Schadensersatz“,[62] erlöschen die Primäransprüche nur in Bezug auf den „gestörten Teil“.

      1. Teil Der KaufvertragC. Der Anspruch auf den Kaufpreis (§ 433 Abs. 2) › III. Durchsetzbarkeit

III. Durchsetzbarkeit

      137

      Auf der Ebene der Durchsetzbarkeit prüfen wir zunächst die Fälligkeit des Anspruchs, die nach der Vermutungsregel des § 271 Abs. 1 im Zweifel sofort eintritt.

      138

      

      Beispiel

      Der Kaufpreis soll überwiesen werden und die Bankverbindung des Verkäufers ist dem Käufer unbekannt.

      Die 30-Tagesfrist des § 475 Abs. 1 S. 2 gilt für die Kaufpreiszahlungspflicht des Verbrauchers nicht.

2. Einreden

      139

      Als Einredetatbestände kommen zunächst die Zurückbehaltungsrechte aus §§ 273, 320 und im Falle der Abtretung der Kaufpreisforderung auch aus § 410 Abs. 1 S. 1 in Betracht.

      140

      

      Spielt in Ihrem Fall eine Anwendung der Regeln über die Drittschadensliquidation eine Rolle, ist an das Zurückbehaltungsrecht aus § 273 Abs. 1 i.V.m. § 285 zu denken (siehe oben Rn. 126).

      141

      Auf der Ebene der Einreden ist schließlich noch an die Verjährungseinrede nach § 214 Abs. 1 zu denken. Beginn und Länge der Verjährungsfrist bestimmen sich nach den allgemeinen Regeln der §§ 195, 199.

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      1. Teil Der KaufvertragC. Der Anspruch auf den Kaufpreis (§ 433 Abs. 2) › IV. Übungsfall Nr. 2

      142

      „Lückenhafte Lieferung“

      Kai Kaiser (K) ist frisch als Anwalt zugelassen und baut gerade seine eigene Kanzlei in Berlin auf. Büroräume hat er schon gemietet, nun muss er sich um die Infrastruktur kümmern. Da er an dogmatischer Vertiefung interessiert und finanziell gut ausgestattet ist, will er sich die aktuelle Auflage des aus acht Teilbänden bestehenden „Kölner Kommentar zum BGB“ zulegen, der im Internetportal der „Look4Book“ AG (L) zu einem günstigen Gesamtpreis von 1200 € angeboten wird. Jeder einzelne Teilband ist dort in der aktuellen Auflage für jeweils 200 € erhältlich. L hat ihren Sitz in München und unterhält in verschiedenen Großstädten auch Buchläden, unter anderem in Berlin-Charlottenburg. Da dem K der Transport der acht Bände vom Laden in Charlottenburg in seine Kanzlei in Berlin-Friedrichshain zu unbequem ist, verzichtet er auf einen Besuch des Buchladens und bestellt das Gesamtwerk für 1200 € über das Shop-Portal der L im Internet.

      Da der Bestellwert 50 € überschreitet, übernimmt L vereinbarungsgemäß die Kosten des Versands. Seitens L wird die Bestellung per E-Mail an K umgehend bestätigt.

      Im Lager der L in München wählt ein Mitarbeiter der L die acht Teilbände des Kommentarwerks aus dem Lagerbestand aus, die bereits einzeln versandfertig verpackt sind. Alle acht Päckchen übergibt er ordnungsgemäß adressiert einem Mitarbeiter des von L beauftragten Transportunternehmens, der „Bayern Kurier GmbH“ (B).

      Am übernächsten Tag werden aber nur sieben Bände bei K angeliefert. Ausgerechnet der Band zum „Besonderen Schuldrecht“ fehlt, auf den K sich besonders gefreut hatte. Der Verbleib dieses Päckchens lässt sich nicht mehr aufklären.

      L verlangt den vollen Kaufpreis. K meint, er müsse den Kaufpreis allenfalls bei Lieferung auch des letzten Bandes bezahlen. Wenn er den Kaufpreis zahlen müsse, wolle er dafür zumindest im Gegenzug etwaige Ersatzansprüche der L gegen B bekommen.

      Kann L von K uneingeschränkt den vollen Kaufpreis verlangen?

      143

      

      Lösung

      Anspruch der L gegen K auf Zahlung von 1200 € aus Kaufvertrag gemäß § 433 Abs. 2

      Möglicherweise steht der L gegen K ein Anspruch auf Zahlung des Gesamtpreises für alle Bände, also auch für den nicht ausgelieferten Teilband, in Höhe von insgesamt 1200 СКАЧАТЬ