Aufenthalts- und Asylrecht. Kyrill-Alexander Schwarz
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Название: Aufenthalts- und Asylrecht

Автор: Kyrill-Alexander Schwarz

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: JURIQ Erfolgstraining

isbn: 9783811491724

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      Auf Grund der geografischen Lage werden die Flüchtenden, die in Deutschland ankommen, in der Regel durch einen anderen EU-Staat eingereist sein, der nach Art. 16a Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG als sicherer Drittstaat gilt. Anwendungsfälle verbleiben aber für die Einreise über den See- oder Luftweg.

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      Als sicherer Herkunftsstaat können nur solche Staaten gelten, in denen weder politische Verfolgung (Parallele zu Abs. 1) noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung (Parallele zu Art. 3 EMRK) stattfinden.

      Demnach dürfen im Herkunftsstaat keine asylrelevanten Verfolgungsmaßnahmen vorherrschen. Ob ein Staat diese Voraussetzungen erfüllt, muss aus der dortigen Rechtslage, der Rechtsanwendung und den allgemeinen politischen Verhältnissen geschlossen werden.

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      Die Herkunftsstaatenregelung aus Abs. 3 ist eng mit dem nachfolgenden Abs. 4 des Art. 16a GG verbunden. Beide zusammen haben insbesondere verfahrensrechtliche Bedeutung. So wird ein Asylantrag eines Ausländers aus einem sicheren Herkunftsstaat als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden. Dies entspricht faktisch einer Verkürzung des Verfahrens bzw. des Bleiberechts. Da es sich allerdings um eine widerlegbare Vermutung handelt, kann der Ausländer, der grundsätzlich die Darlegungslast trägt, geltend machen, dennoch einer Verfolgung unterworfen zu sein.

      86

      

      JURIQ-Klausurtipp

      Während also die Drittstaatenregelung an den Weg der Einreise und die Durchquerung anderer, als sicher eingestufter Drittstaaten anknüpft, bezieht sich die Herkunftsstaatenregelung auf die Situation im Land, aus dem der Ausländer ursprünglich losgezogen ist.

      Hinweis

      Beide Regelungen (Dritt- und Herkunftsstaatenregelung) dienen damit offensichtlich der Vereinfachung des Asylverfahrens für die zuständigen Behörden und einer Regulierung der Zuwanderung unmittelbar durch den Gesetzgeber. Personen, die aus entsprechenden Ländern einreisen, können bereits an der Grenze abgewiesen werden und durchlaufen ein verkürztes Asylverfahren.

      3. Teil Das materielle AsylrechtB. Asylrecht für politisch Verfolgte › V. Ungeschriebene Einschränkungen

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      Neben den gesetzlich normierten verfassungsimmanenten Einschränkungen existieren auch ungeschriebene Einschränkungen. Hierbei handelt es sich insbesondere um die sogenannte inländische bzw. ausländische Fluchtalternative. Aber auch die bereits kurz erwähnten Nachfluchtgründe können das Recht auf Asyl beschränken.

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      Kann der verfolgte Ausländer Schutz im Herkunftsland finden, hat er grundsätzlich keinen Asylanspruch. Diese Konstellation kommt vor allem (aber nicht ausschließlich) bei Verfolgung durch nichtstaatliche Verfolger in Betracht und folgt letztlich aus der Schutzfunktion, die jeder Staat gegenüber seinem Volk besitzt.

      Beispiel

      Beispiel

      Nehmen wir das Beispiel von gerade eben und unterstellen, dass in den anderen Teilen des Landes Krieg herrscht oder eine Hungersnot das gesamte restliche Land bedroht. Unter diesen Umständen käme eine Flucht in ein anderes Land durchaus in Betracht.

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      90

      Wissen Sie noch wann ein asylerhebliches Merkmal vorliegt? Wiederholen Sie eventuell die Ausführungen unter Rn 67.