Aufenthalts- und Asylrecht. Kyrill-Alexander Schwarz
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Название: Aufenthalts- und Asylrecht

Автор: Kyrill-Alexander Schwarz

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: JURIQ Erfolgstraining

isbn: 9783811491724

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СКАЧАТЬ beziehen. Unabänderlich deshalb, da es dem Betroffenen nur bei solchen unmöglich ist, sich dem staatlichen Willen zu beugen. Andernfalls bestünde kein hinreichender Grund, politische Flucht zu ergreifen.

      Beispiel

      So zählt beispielsweise die religiöse Überzeugung einer Person zu seinen unabänderlichen persönlichen Merkmalen, soweit kein Zweifel daran besteht, dass die Person seiner Religion mit entsprechender Überzeugung auch nachgeht. Weitere Merkmale können auch Rasse oder Nationalität sein sowie die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.

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      Beispiel

      Eine solche staatsähnliche Organisation stellte in jüngerer Vergangenheit beispielweise der Islamische Staat dar, der unter anderem einige Teile Syriens unter seine Gewalt brachte und dort wie ein Staat herrschte.

      Eine Verfolgung durch Dritte stellt beispielsweise die Verfolgung einer religiösen Minderheit durch eine dominierende Religion dar. Stellt sich der Staat hierbei nicht schützend vor die Minderheit, so ist ihm die Verfolgung unter Umständen zuzurechnen.

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      Neben der Klärung der Fragen, wann eine Verfolgung vorliegt und wann diese politisch ist, gibt es einige Merkmale, die sich erst auf den zweiten Blick eröffnen. So ist auch zu klären, ob der Asylsuchende überhaupt ein Verfolgter i.S.d. Art. 16a Abs. 1 GG ist. Es geht also um die Frage, ob er persönlich durch die politische Verfolgung betroffen ist. Zur Klärung dieser Frage kann auf die Verletzung eigener Rechte des Betroffenen abgestellt werden, aus der sich eine individuelle Verfolgung ergeben muss.

      Hinweis

      Dieses Merkmal hat auf den ersten Blick gewisse Ähnlichkeiten mit der bereits geprüften Eröffnung des persönlichen Schutzbereichs. Während es dort allerdings nur um objektive Kriterien (wie z.B. die fehlende deutsche Nationalität) geht, kommt es hier auf eine konkrete persönliche Betroffenheit des Einzelnen an.

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      Nicht zu vergessen ist, dass die Flucht auf Grund einer politischen Verfolgung erfolgt sein muss. Das Gesetz fordert hier einen kausalen Zusammenhang. Ausschlaggebend ist hierfür grundsätzlich der Zeitpunkt der Verfolgung, sofern die Verfolgung bereits begonnen hat. Allerdings kann es auch sogenannte Nachfluchtgründe geben, die eine Verfolgung erst im Nachhinein begründen, unter Umständen sogar erst, wenn der Betroffene bereits im Zielstaat angekommen ist (vgl. insoweit auch das Merkmale der Verfolgungsprognose weiter unten). Auf diese Nachfluchtgründe wird weiter unten näher eingegangen (Rn 90).

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      Eine Flucht i.S.d. der GFK und damit auch des Art. 16a Abs. 1 GG liegt vor, wenn der Betroffene auf Grund der politischen Verfolgung sein Herkunftsland verlässt, um im Zielstaat Schutz zu suchen. Es bedarf also eines Kausalzusammenhangs zwischen Ausreise und Schutzsuche. Herkunftsland ist dabei dasjenige Land, welches für den Schutzsuchenden eigentlich staatsrechtlich verantwortlich wäre.

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      3. Teil Das materielle AsylrechtB. Asylrecht für politisch Verfolgte › IV. Gesetzliche Einschränkungen

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      Nutzen Sie diese Gelegenheit und wiederholen die Grundsätze zur Beschränkbarkeit von Grundrechten.

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