Allgemeine Staatslehre. Alexander Thiele
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Название: Allgemeine Staatslehre

Автор: Alexander Thiele

Издательство: Bookwire

Жанр: Социология

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isbn: 9783846353813

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СКАЧАТЬ den Legitimitätsanforderungen im Einzelnen unten bei Frage III.

       151

      Nicht nur symbolisch steht dafür die von Donald Trump geplante Grenzmauer an der Grenze zu Mexiko.

       152

      Z. Baumann, Retrotopia, S. 9.

       153

      Ich glaube allerdings nicht, dass dies der richtige Weg ist. Siehe dazu unten bei Frage X.

       154

      Vgl. Q. Skinner, Thomas Hobbes und die Person des Staates, S. 13.

       155

      E. Eppler, Auslaufmodell Staat?, S. 230.

       156

      Dazu auch G. Orwell, Über Nationalismus, 2020.

       157

      Die Wiederbelebung des modernen Staates muss mithin nicht mit nationaler Abschottung einhergehen, sondern kann in einer kosmopolitisch-progressiven Form vollzogen werden, vgl. auch die Analyse von D. della Porta, Progressive und regressive Politik im späten Neoliberalismus, in: H. Geiselberger (Hrsg.), Die große Regression, S. 57ff.

       158

      Siehe auch J. Osterhammel, Die Verwandlung der Welt, S. 584. Siehe auch P. Alter, Nationalismus, S. 96ff.

       159

      Vgl. auch P. Alter, Nationalismus, S. 10f., der freilich auch auf mit dem Nationalismus verknüpfte Hoffnungen verweist.

       160

      Y. Mounk, Der Zerfall der Demokratie, S. 240ff. Ähnlich T. Dorn in ihrem Buch „Deutsch, nicht Dumpf“, S. 175: „Warum erkennen wir nicht an, dass der liberal verfasste, kulturell nicht beliebige, aber dennoch heterogene Nationalstaat – einstweilen zumindest – das beste Gehäuse für unser gemeinschaftlich-gesellschaftliches Leben darstellt, weil er einerseits unsere Bedürfnisse nach einer Wir-Identifikation befriedigen kann, uns andererseits Offenheit und Toleranz und Rechtsstaatlichkeit lehrt?“

       161

      A. Thiele, Der gefräßige Leviathan, S. 285ff. Siehe auch bei Frage X.

       162

      H. Dreier, Staat ohne Gott, 2018.

       163

      Vgl. P.C. Schmitter, The European Community as an Emergent and Novel Form of Political Domination, Estudio/Working Paper 1991/26, S. 12ff. bezogen auf die damalige Europäische Gemeinschaft.

       164

      R. Hirschl/A. Shachar, Spatial Statism, ICON 17 (2019), 387 (389).

       165

      F. Fukuyama, The End of History?, The National Interest, Summer 1989 sowie ausführlich ders., The End of History and the Last Man, 1992. Siehe zum möglichen “Ende des Endes der Geschichte” auch A. Gat, The Return of Authoritarian Great Powers, Foreign Affairs 2007, 59ff. sowie S. Salzborn, Kampf der Ideen, S. 143.

       166

      Siehe etwa die Feststellung von W. Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt, S. 535 aus dem Jahr 1999: „Der moderne Staat, der sich in vielen hundert Jahren in Europa entwickelt und durch europäische Expansion über die Welt verbreitet hat, existiert nicht mehr.“

       167

      Im Wesentlichen nicht eingetreten sind insofern auch die Prognosen von M. v. Creveld, Aufstieg und Untergang des Staates, S. 459ff.

       168

      Vgl. J.-W. Müller, Furcht und Freiheit, S. 22ff., insbesondere S. 24: „Unabhängig davon bleibt festzuhalten, dass selbsterklärte liberale Intellektuelle sich ihrer Sache längst nicht so sicher waren, wie es die klischeehafte Erzählung vom totalen Triumphalismus will.“

       169

      Vgl. A. Benz, Der moderne Staat, S. 266ff. Siehe auch G. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 287.

       170

      G.F. Schuppert, Staat als Prozess, 2010. Siehe auch T. Vesting, Staatstheorie, Rn. 43.

       171

      Siehe auch die Forderung bei R. Hirschl/A. Shachar, Spatial Statism, ICON 17 (2019), 387 (437).

       172

      Siehe Frage IX.

       173

      Siehe Frage VII.

       174

      Vgl. auch G. Frankenberg, Staatstechnik, S. 69: „Staatstheorie, will sie auf der Höhe der Zeit bleiben, hat sich also den Herausforderungen der Demokratisierung, Europäisierung, Transnationalisierung, Pluralisierung und Konstitutionalisierung zu stellen.“ Siehe auch M. Payandeh, Allgemeine Staatslehre, in: J. Krüper (Hrsg.), Grundlagen des Rechts, 3. Auflage 2016, § 4, Rn. 30.

       175

      Vgl. СКАЧАТЬ