Das 1x1 des Bauhofs. Inga Dora Meyer
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Название: Das 1x1 des Bauhofs

Автор: Inga Dora Meyer

Издательство: Bookwire

Жанр: Зарубежная деловая литература

Серия: 1x1 Reihe

isbn: 9783865865168

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СКАЧАТЬ Sicherung der Baustelle und danach mit den Bauarbeiten begonnen werden.

      Kommunale Bauhöfe, die ja häufig Flickarbeiten oder Notfallmaßnahmen durchführen müssen, können dabei oft kurze Dienstwege nutzen. Umso wichtiger ist es, bei Projekten mit Abstimmungsbedarf, die etwa den öffentlichen Nahverkehr oder Versorgungsleitungen beeinträchtigen, einen entsprechenden Vorlauf einzuplanen. Wurde die Baumaßnahme abgeschlossen, muss dies ebenfalls angezeigt werden.

      Der Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung enthält im Allgemeinen diese Details:

       Art und Umfang der Bauarbeiten

       genaue Lage des betroffenen Straßenabschnitts

       Platzbedarf für das Bauvorhaben

       Art und voraussichtlicher Umfang der Verkehrsbehinderung

       geplanter Beginn der Arbeiten und voraussichtliche Dauer

       Verkehrszeichenplan, Beleuchtung

       Name und Anschrift des Verantwortlichen für die Sicherungsmaßnahmen und die Unterhaltung

      Der Verkehrszeichenplan

      Der Verkehrszeichenplan enthält alle erforderlichen Angaben, wie Abmessungen, Schilder, Verkehrseinrichtungen etc. Verkehrszeichenpläne kann man oft auf der Basis von Regelplänen erstellen, die sich den spezifischen Gegebenheiten anpassen lassen, am effizientesten anhand von spezieller Software. Im Verkehrszeichenplan muss eine Person mit Name und Anschrift genannt sein, die für die Baustellensicherung verantwortlich ist.

      Ereignet sich ein Unfall aufgrund fehlerhafter Baustellenabsicherung, haftet diese Person.

      Die rechtlichen Aspekte der Baustellensicherung sind kompliziert. Bei Bauarbeiten im Bereich von Straßen gelten natürlich die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Baustellenverordnung (BaustellV). Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) regeln im Detail, wie abgesperrt und gekennzeichnet werden muss und wie die Baustellenabsicherung kontrolliert werden muss. Dabei unterscheidet man Regelungen für Arbeitsstellen von kürzerer und von längerer Dauer. Die zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA) legen fest, dass und wie die Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen qualifiziert sein müssen. Häufig findet auch das Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) Anwendung. Last but not least fordert u. a. auch das berufsgenossenschaftliche Recht Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der betroffenen Mitarbeiter.

      Mindestinhalte des Verkehrszeichenplans

       genaue Lage der geplanten Arbeitsstelle

       Einschränkung von Fahrbahnteilen (Breiten, geplante genaue Restbreiten),

       geplante Verkehrsführung

       mögliche Umleitungen (geplante Umleitungsstrecken, Lageplan, geplante Umleitungsbeschilderungen)

       Beginn und geplante Dauer der Arbeiten

       genaue Angabe von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

       Abdeckung vorhandener Beschilderung

       evtl. benötigte Warnposten

       notwendige Geschwindigkeitsbeschränkungen

       Name, Anschrift und Telefonnummer des Verantwortlichen (evtl. Stellvertreter)

       bei Einsatz einer Lichtsignalanlage: Signalanlagenplan/Verantwortlicher

      Baustellen – so wird gesichert und kontrolliert

      Absperrschranken

      Fußgänger- und Radfahrwege müssen gegenüber Arbeitsbereichen gesichert werden. Liegt die Baustelle auf der Fahrbahn, sind auf der gesamten Länge Absperrschranken erforderlich, auch zusätzlich zu Bauzäunen.

      Aufgrabungen

      Aufgrabungen müssen so gesichert werden, dass Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger oder Radfahrer, vor einem Absturz geschützt sind. Dies kann mit Bauzäunen, Absperrgeräten oder Absperrschranken erfolgen. Standsicherheit ist dabei besonders wichtig.

      Bauzäune

      Auf der Fahrbahn eingesetzt, müssen Bauzäune zusätzlich mit Leitbaken, Absperrschranken oder Leitschienen gesichert werden. In Verkehrsbereichen müssen im Abstand von 10 m gelbe Warnleuchten angebracht werden.

      Fahrbahnmarkierungen

      Vorhandene weiße Markierungen werden im Baustellenbereich mit gelben Markierungen ergänzt.

      Fahrzeuge

      Fahrzeuge, die bei der Baustellensicherung eingesetzt werden, müssen mit zusätzlichen Warneinrichtungen gekennzeichnet sein.

      Verkehrszeichen {Baustellenabsicherung, Verkehrszeichen} {Verkehrszeichen}

      Alle Verkehrszeichen, wie Gefahrenzeichen (z. B. „Baustelle“), Vorschriftzeichen (z. B. „Gegenverkehr hat Vorrang“) und Richtzeichen (z. B. „Umleitung“), müssen natürlich der StVO bzw. dem VzKat (Katalog der Verkehrszeichen) entsprechen.

      Erlaubt sind maximal zwei Vorschriftzeichen und insgesamt höchstens drei Verkehrszeichen pro Pfosten.

      Verkehrszeichen dürfen nicht direkt am Fahrbahnrand aufgestellt werden. Vorgeschrieben ist ein Seitenabstand zwischen dem Verkehrszeichen und der Fahrbahn. Innerorts muss dieser Mindestabstand vom Fahrbahnrand 0,50 m bzw. 0,30 m (beengte Verhältnisse) betragen.

      Verkehrszeichen dürfen nicht auf, sondern nur außerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden. Gibt es zwingende Gründe, die Verkehrszeichen dennoch auf der Fahrbahn aufzustellen, so müssen sie mit Absperrgeräten gekennzeichnet werden.

      Um Verkehrszeichen standsicher aufzustellen, werden meist mindestens zwei Fußplatten benötigt. Um sie auch wackelfrei und verdrehsicher zu montieren, verwendet man oft Klemmschellen.

      Schilder müssen so aufgestellt werden, dass sie gut sichtbar sind. Die geforderten Aufstellhöhen beziehen sich auf die Unterkante des Schilds:

       2,0 m außerhalb der Fahrbahn und über Gehwegen

       2,2 m über Radwegen

       1,5 m innerorts (Grünstreifen, Mittelinseln, Parkstreifen o. Ä.)

       1,5 m außerorts bei mehrstreifigen Straßen

       0,6 m außerorts bei zweistreifigen Straßen

      Umleitungen

      Sie müssen nach den Richtlinien für Umleitungsbeschilderung ausgeschildert werden.

      Warnleuchten

      Warnleuchten müssen im Dauerlicht betrieben werden. Blinklicht ist nicht zulässig, weil sich die Verkehrsführung dabei nur schlecht erkennen lässt.

      Wann und wie oft die Baustellensicherung СКАЧАТЬ