Das 1x1 des Bauhofs. Inga Dora Meyer
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Название: Das 1x1 des Bauhofs

Автор: Inga Dora Meyer

Издательство: Bookwire

Жанр: Зарубежная деловая литература

Серия: 1x1 Reihe

isbn: 9783865865168

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      geboren 1974, Studium des Wirtschaftsingenieurwesens und der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn. Verbandsgeprüfter Regalinspekteur mit der Zusatzausbildung für Einschub- und Durchlaufregale. Langjährige Tätigkeit als Logistikleiter bei einer weltweit führenden Spedition mit dem Schwerpunkt transportnahe Lagerlogistik. Seit 2007 Leiter der Abteilung Regalinspektion bei der Fa. Meta Regalbau GmbH & Co. KG in Arnsberg. Mitglied des Spiegelausschusses TC 344 des DIN-Normenausschusses EBM und Obmann des Arbeitskreises Regalinspektion beim Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen (VLB) in Hagen.

      Autor des Beitrags:

       Regelungen zur Regalinspektion nach DIN EN 15635

      Volker Schäfer

      seit 01.01.2001 als Fachmann auf dem Gebiet der Straßenbaubautechnik und des Qualitätswesens selbständig mit einem Ingenieurbüro für Bau und Erhaltung von Verkehrsflächen; zuvor verschiedene Aufgaben im Bereich des Erd- und Asphaltstraßenbaues; seit 2003 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Asphaltbauweisen im Verkehrswegebau. Seit 2005 (Gründungs-)Dozent beim Weiterbildungsstudium Asphalttechnik, zudem umfangreiche Vortragstätigkeit im Rahmen von nationalen und internationalen Tagungen und Kongressen sowie Durchführung von Seminaren und Dozententätigkeit in der Fortbildung für gewerbliche Arbeitnehmer im Asphaltbau.

      Bereits seit 1991 umfassende Mitarbeit in den Fachgremien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sowie im Deutschen Asphaltverband

      Autor des Beitrags:

       Schlaglöcher

      Bärbel Schambach

      Bärbel Schambach arbeitete von 1986 bis 1989 als wissenschaftliche Assistentin an der TU Karl-Marx-Stadt (jetzt TU Chemnitz), Lehrstuhl Standardisierung. Während dieser Zeit promovierte sie zum Dr.-Ing. an der Fakultät Maschineningenieurwesen. Sie ist derzeit tätig als Gruppenleiterin und Geschäftsführerin der Normenausschüsse Schweißtechnik (NAS), Mechanische Verbindungselemente (FMV), Sport- und Freizeitgerät (NASport), Kommunale Technik (NKT), Beschichtungsstoffe und Beschichtungen (NAB) und Pigmente und Füllstoffe (NPF) im DIN e. V. in Berlin.

      Autorin des Beitrags:

       Winterdienst- und Straßenbetriebsdienstausstattung nach DIN EN 1532

      Peter Schnalke

      Dipl.-Masch.-Ing. (FH) Peter Schnalke wurde 1956 in Heepen bei Bielefeld geboren. Nach seiner Berufsausbildung zum Kfz-Mechaniker und seinem Maschinenbaustudium an der Fachhochschule in Köln war Schnalke sieben Jahre als Konstrukteur tätig. 1989 wechselte er zur gesetzlichen Unfallversicherung und betreute als Aufsichtsperson der Fahrzeug-Berufsgenossenschaft zunächst Betriebe wie z. B. Fuhrunternehmen, Abfallentsorgungsbetriebe oder Kranunternehmen. Seit 1993 ist Schnalke bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz beschäftigt und betreut im Bereich der allgemeinen Unfallversicherung u. a. Verwaltungen, Feuerwehren, Bau­höfe, Abfallentsorgungsbetriebe und Kläranlagen.

      Autor des Beitrags:

       Arbeitsbekleidung

      Henrik Weiß

      Dipl.-Ing für Forstwirtschaft; seit 1998 wissenschaftlicher Assistent am Institut für Forstbotanik und Forstzoologie an der TU Dresden (Leitung Prof. Dr. Roloff) u. a. Koordination des Forschungsprojektes „Entwicklung und Erprobung zerstörungsfreier Diagnosetechnik für die Baumpflege“; seit 2002 Gutachter für Verwendung, Verkehrssicherheit und Wertermittlung von Gehölzen im Dendro-Insitut Tharandt (Aninstitut der TU Dresden); seit 2004 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gehölze, Schutz- und Gestaltungsgrün, Gehölzwertermittlung und Baumsanierung und Bewertung der Verkehrssicherheit; 2005 Firmengründung Büro Baum & Landschaft

      Autor des Beitrags:

       Natur- und Artenschutz

      linkPraxistipps von A–Z

      linkArbeitsbekleidung

      Arbeits-, Berufs- oder Schutzkleidung:

      Für Mitarbeiter, die in Bauhöfen oder als Hausmeister tätig werden, ist zu prüfen, welche der folgenden grundlegenden Schutzausrüstungen erforderlich und somit zur Verfügung zu stellen sind, z. B.:

       Kopf-, Augen- und Gesichtsschutz

       Hand-, Fuß- und Körperschutz

       Hautschutz

       Atemschutz

       Sicherung gegen Absturz (z. B. Auffanggurte, Höhensicherungsgeräte, Sicherheitsgeschirre bei Arbeiten auf Dächern)

       Ausrüstung zum Schutz mehrerer Körperteile (z. B. Schutzkleidung kombiniert mit Atemschutz oder Schutzhelm kombiniert mit Kapselgehörschützern)

       Warnkleidung

      Die Besonderheit bei der Auswahl besteht darin, dass zunächst zwischen Arbeitskleidung und Schutzkleidung unterschieden werden muss.

      Arbeitskleidung {Arbeitskleidung}: Wird während der Arbeit anstelle, in Ergänzung oder zum Schutz vor Verschmutzung der privaten Kleidung getragen. Hierbei handelt es sich um keine persönliche Schutzausrüstung (PSA) i. S. d. Unfallverhütungsvorschriften. Der Arbeitgeber ist daher auch nicht verpflichtet, sie aus Arbeitsschutz-Gründen zur Verfügung zu stellen.

      Schutzkleidung: {Schutzkleidung} Soll den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen schützen. Da es sich um PSA handelt, muss der Arbeitgeber sie zur Verfügung stellen.

      Auswahl und Organisation

      Wie der Name schon sagt, ist die persönliche Schutzausrüstung für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Ist die Benutzung der PSA durch verschiedene Personen unumgänglich, so hat der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen, die das Auftreten von Gesundheitsgefahren oder hygienischen Problemen verhindern.

      Um die Bereitschaft für das Tragen der PSA zu erhöhen, sollten die Mitarbeiter an der Auswahl beteiligt werden. Es darf nur PSA zur Verfügung gestellt werden, die

       den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht,

       Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bietet, ohne eine eigene Gefahr mit sich zu bringen,

       für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet ist,

       den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Träger genügt und

       dem Träger passt.

      Um leicht entscheiden zu können, ob die PSA für den Einsatzzweck geeignet ist, müssen die Hersteller ihre Produkte den Anforderungen des EG-Rechts entsprechend kennzeichnen.

      Beim Kauf der persönlichen Schutzausrüstung ist unbedingt auf die CE-Kennzeichnung zu achten. Bei PSA, die aufgrund der PSA-Sicherheitsverordnung mit diesem Kennzeichen versehen ist, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, СКАЧАТЬ